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Aus den AGBen


12.11.2010 22:29 - Gestartet von grafkrolock
einmal geändert am 12.11.2010 22:30
Angesichts des aktuellen Urteils habe ich soeben mal in die AGBen meines Kabel-Internet-Betreibers Kabel BW geguckt. Dort steht:

"Der Kunde ist auch vor Ablauf der festen Laufzeit gemäß Ziffer 18.1 [dort steht 12/24 Monate Mindestlaufzeit bzw. Verlängerung um 12 Monate] zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses über die konkret betroffene Leistung mit einer Frist von 6 Werktagen berechtigt, wenn der Kunde in ein/e nicht von Kabel BW mit der konkret betroffenen Leistung versorgte Wohnung/versorgtes Gebäude umzieht bzw. der neue Wohnort sich nicht in einem von Kabel BW modernisierten Netzgebiet befindet."

Das ist doch fair. Gewisse DSL-Anbieter könnten sich davon eine Scheibe abschneiden.