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Kündigung durch den Vermieter


11.11.2010 18:26 - Gestartet von grafkrolock
Was passiert, wenn man gar nicht ausziehen will, sondern gekündigt wird, etwa wegen Eigenbedarfs? Darf man dann, sofern man in ein unversorgtes Gebiet zieht (kann ja bei Kabel-Internet auch in der näheren Umgebung schnell passieren), die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen?
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[1] TK-Poldy antwortet auf grafkrolock
11.11.2010 18:39
Hi,

ergänzend hierzu einmal folgende Frage:

Was passiert, wenn man als Hartz IV-Empfänger seitens der Arge zu einem Umzug aufgefordert wird. Muss die Arge die Kosten übernehmen bzw. die neuen Anschlussgebühren?

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[1.1] garfield antwortet auf TK-Poldy
11.11.2010 20:24
Benutzer TK-Poldy schrieb:
Hi,

ergänzend hierzu einmal folgende Frage:

Was passiert, wenn man als Hartz IV-Empfänger seitens der Arge zu einem Umzug aufgefordert wird. Muss die Arge die Kosten übernehmen bzw. die neuen Anschlussgebühren?

Welcher HartzIV-Empfänger kann sich einen DSL-Anschluss leisten? ;-)



(Gleich geht's los und hier wird aufgezählt, wie viele Flachbildfernseher, Spielkonsolen, Zigarettenschachteln und Bierkästen sich im durchschnittlichen HartzIV-Haushalt so finden lassen. Apropos: Wo ist unser arndt1972 abgeblieben?
Habe ich noch ein Klischee vergessen?)
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[1.1.1] Hartz IV - DSL
TK-Poldy antwortet auf garfield
11.11.2010 21:36
In der Pauschale ist das sicherlich nicht vollständig vorgesehen. Aber Fahrtkosten sind auch nur bis ca. max. 14 Euro o.ä. vorgesehen...

Aber darum geht es hier nicht. Sondern um die Rechtslage bei einem Umzug!
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[1.1.1.1] myselfme antwortet auf TK-Poldy
15.11.2010 21:54
Benutzer TK-Poldy schrieb:
In der Pauschale ist das sicherlich nicht vollständig vorgesehen. Aber Fahrtkosten sind auch nur bis ca. max. 14 Euro o.ä. vorgesehen...

Wobei ich eher dafür wäre, Arbeitssuchenden einen Internetanschluß mit Telefonflat nicht nur zu finanzieren sondern sogar vorzuschreiben.
Hier könnte dann seitenes der Ämter ein Stellegesuch verankert werden und potentielle Arbeitgeber hätten eine direkte Kontaktmöglichkeit. Da die Seite auf dem Server der AfA liegen würde könnte man auch die Reaktionen des Kunden recht gut einsehen.
Was das kostet ? In jedem Fall wohl weniger wie ständige Fahr- und Betreuungskosten seitens der AfA. Und die gänzlich Uninteressierten würde man eventuell auch schneller erkennen.

(Wobei ich denke, dass es auch ein gewissen Teil in der Gesellschaft geben kann bzw muss, der nicht arbeiten möchte. Eine finanziele Unterstützung für bescheidenen Wohnraum, Schecks für Lebensmittel und ein sehr geringes Taschengeld sollten auch diese erhalten können - unter dem Vorbehalt dass er / sie seine Unlust offen eingestanden hat.)
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[1.1.1.1.1] Fanta antwortet auf myselfme
15.11.2010 22:24
Benutzer myselfme schrieb:

Wobei ich eher dafür wäre, Arbeitssuchenden einen Internetanschluß mit Telefonflat nicht nur zu finanzieren sondern sogar vorzuschreiben.
Hier könnte dann seitenes der Ämter ein Stellegesuch verankert werden und potentielle Arbeitgeber hätten eine direkte Kontaktmöglichkeit. Da die Seite auf dem Server der AfA liegen würde könnte man auch die Reaktionen des Kunden recht gut einsehen.

Sein Profil als Arbeitsuchender auf den Internetseiten der Arbeitsagentur hinterlegen: das gibt es schon.

Ich werde den Eindruck nicht los, daß ein Arbeitgesuch dort so viel wert ist wie ein negativer Schufa-Eintrag...

Gruß Fanta
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[1.1.1.1.1.1] Magentaschrott antwortet auf Fanta
15.11.2010 23:30
Benutzer Fanta schrieb:
Benutzer myselfme schrieb:

Wobei ich eher dafür wäre, Arbeitssuchenden einen Internetanschluß mit Telefonflat nicht nur zu finanzieren sondern sogar vorzuschreiben.
Hier könnte dann seitenes der Ämter ein Stellegesuch verankert werden und potentielle Arbeitgeber hätten eine direkte Kontaktmöglichkeit. Da die Seite auf dem Server der AfA liegen würde könnte man auch die Reaktionen des Kunden recht gut einsehen.

Sein Profil als Arbeitsuchender auf den Internetseiten der Arbeitsagentur hinterlegen: das gibt es schon.

Ich werde den Eindruck nicht los, daß ein Arbeitgesuch dort so viel wert ist wie ein negativer Schufa-Eintrag...

Gruß Fanta

Jepp, genauso ist es. Genauso schlecht ist es übrigens, mit einem Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen und zu sagen: Das Arbeitsamt hat mich geschickt oder so was in der Art. Da braucht man keine Angst zu haben, eingestellt zu werden. Meist heißts dann: Schön das sie gekommen sind, aber die Stelle ist schon besetzt oder "Sie sind nicht geeignet für den job" und die Sache ist für alle Beteiligten erledigt. Der Arbeitgeber sucht sich jemand anderes, der freiwillig kommt und der Arbeitslose kann sichs wieder auf der Couch bequem machen ohne Angst vor einer Sperre haben zu müssen. Die Arbeitsämter und Argen sollten sich besser um die Leute kümmern, die tatsächlich arbeiten wollen anstatt um die, die keinen Bock haben. Letztere sind viel zu erfinderich, als das man sie tatsächlich zur Arbeit bewegen könnte. Da wird auch ein Internetanschluss nicht viel dran ändern.
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[1.1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf Magentaschrott
16.11.2010 06:35
Exakt darum ging es mir in meinem vielleicht nicht ganz eindeutig verfassten Beitrag.
Den wirklich suchenden bessere, schnellere Möglichkeiten bieten und denen die nicht so sehr interessiert sind einen Ausstieg zu ermöglichen.
Was soll denn ein Hartz IV - Kunde machen, der sich weder DSL noch Tel wirklich leisten kann bzw darf ?
Viele AG wollen Bewerbungen nur noch per Mail, viele Jobs findet man direkt auf den Firmenseiten und kostengünstig Inititavbewerbungen loswerden geht übers Netz auch hervorragend.
Teuer sind da wohl eher die Briefwechsel und Fahrkosten zwischen Amt und Kunde, oder ?
Also Kunde bekommt DSL mit Tel-Flat vom Amt bezahlt, kümmert sich selber und schickt Infos seiner versende Bewerbungen und Antworten zu seinem Fallbetreuer. FERTIG.
Das Amt hätte dann weit mehr Zeit und Geld für Qualifizierungen, Bewerbertrainings und zur Verfolgung regungsloser Leistungsempfänger (um sie ggf in das Modell 2 mit Lebensmittelchecks switchen zu können).
Und all das für nen 30er im Monat - finde ich i.O.
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[1.2] Magentaschrott antwortet auf TK-Poldy
15.11.2010 10:44
Benutzer TK-Poldy schrieb:
Hi,

ergänzend hierzu einmal folgende Frage:

Was passiert, wenn man als Hartz IV-Empfänger seitens der Arge zu einem Umzug aufgefordert wird. Muss die Arge die Kosten übernehmen bzw. die neuen Anschlussgebühren?

Definitiv Nein!
Die Kosten für DSL-Anschlüsse sind in der Regelleistung enthalten. Wenn man also eine solche Aufforderung bekommt, kann man anfangen zu rechnen, was teurer ist: Umzug in eine günstigere Wohnung und Zahlung der DSL-Gebühren an den Anbieter oder kein Umzug und eine Kürzung von Hartz-4 auf sogenannte "angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung". Da es als Hartz-4 Empfänger gar nicht so einfach ist, eine neue Wohnung zu finden, läufts eher auf letzteres hinaus. Außerdem sind es oft auch nur ein paar Euro, die gekürzt werden, da lohnt der ganze Umzugsstress nicht und man hat auch noch die Möglichkeit, kostenlos vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid der Arge zu klagen (falls ein Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt).
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[2] garfield antwortet auf grafkrolock
11.11.2010 18:39
Benutzer grafkrolock schrieb:
Was passiert, wenn man gar nicht ausziehen will, sondern gekündigt wird, etwa wegen Eigenbedarfs? Darf man dann, sofern man in ein unversorgtes Gebiet zieht (kann ja bei Kabel-Internet auch in der näheren Umgebung schnell passieren), die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen?

Theoretisch sollte der Kunde hier rechtlich mehr Chancen haben, da der Umzugsgrund ja nicht von ihm zu vertreten ist (sofern er natürlich nicht den Grund für die Wohungskündigung geliefert hat - aber das ist bei einer Eigenbedarfskündigung ja auch nicht der Fall).
Das Problem ist nur, dass hier der Vermieter der "Schuldige" ist, der aber wiederum keinen Vertrag mit dem DSL-Anbieter hat.
Also kann es sich der Kunde auch nicht so leicht machen, und dem DSL-Anbieter sagen: "I gäbet nix meh' - wende Dich an meinen Vermieter."

Eine mögliche Lösung wäre es vielleicht, wenn der Vermieter gezielt einen Neumieter sucht, der DSL will und einverstanden ist, die Restlaufzeit des Vertrages zu übernehmen - und die Zwischenzeit ersetzt der Vermieter dem Altmieter die monatlichen Grundkosten des DSL-Vertrages.
Sind viele Unwägbarkeiten, besonders wenn der Vermieter da nicht mitspielt.
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[2.1] grafkrolock antwortet auf garfield
11.11.2010 20:14
Mir ist dieses Urteil ein Stück weit unverständlich. Einserseits versteht man ja, daß die Anbieter ihre kalkulierten Einnahmen haben möchten, wozu sich der Kunde ja auch verpflichtet hat. Andererseits ist es in anderen Bereichen durchaus Usus, daß der Kunde aus seinen Verpflichtungen entlassen wird, wenn er umzieht und der Anbieter seine Dienste dann nicht mehr leisten kann, beispielsweise im Falle eines Fitnessstudioabos.

Wenn das Urteil also nun bedeutet, daß ich unkalkulierbar hohe Kosten habe, falls ich innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit umziehe, dann ist das sehr bedenklich. Umso mehr, da man ja am Zielort auch wieder Internet haben möchte. Man zahlt also doppelt.

Wie es es überhaupt, wenn man zwar schon die Mindestlaufzeit rum hat, aber einen der vielen Verträge hat, die da lauten "...verlängert sich automatisch um ein Jahr"? Muß man dann auch das volle Jahr bezahlen?
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[2.1.1] Dispatcher antwortet auf grafkrolock
15.11.2010 15:27
Benutzer grafkrolock schrieb:

Wenn das Urteil also nun bedeutet, daß ich unkalkulierbar hohe Kosten habe, falls ich innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit umziehe, dann ist das sehr bedenklich.

Wieso UN-kalkulierbar hoch?
Hast du in der Schule nicht gelernt zu multiplizieren?
Sagen wir mal EUR 30,00 / Monat mal 24 Monde = EUR 720,00, MAXIMAL.
Im zitierten Beispielsfall (erst 6 Monde aufgebraucht, Restlaufzeit also noch 18 Monde) waren das eben EUR 30,00 mal 18 = EUR 540,00. Also ich kann da sehr gut kalkulieren ....


Wie es es überhaupt, wenn man zwar schon die Mindestlaufzeit rum hat, aber einen der vielen Verträge hat, die da lauten "...verlängert sich automatisch um ein Jahr"? Muß man dann auch das volle Jahr bezahlen?

Definitiv JA, du musst zahlen. Aber nicht EIN GANZES WEITERES JAHR, sondern nur bis zum Ende der JETZIGEN, um eben dieses eine von dir zitierte Jahr verlängerte, Vertragslaufzeit.

Aber auch hier gilt: KÜNDIGUNGSFRIST beachten!!!!
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[2.2] Dispatcher antwortet auf garfield
15.11.2010 15:36
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
Was passiert, wenn man gar nicht ausziehen will, sondern gekündigt wird, etwa wegen Eigenbedarfs? Darf man dann, sofern man in ein unversorgtes Gebiet zieht (kann ja bei Kabel-Internet auch in der näheren Umgebung schnell passieren), die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen?

(...)
Das Problem ist nur, dass hier der Vermieter der "Schuldige" ist, der aber wiederum keinen Vertrag mit dem DSL-Anbieter hat.

Der Vermieter hat definitiv KEINEN Vertrag mit dem DSLler, aber der Mieter muss also den DSLler weiterhin bezahlen.

ABER:
Wenn die Kündigung wegen EIGENBEDARFs ist (also keine fKü wegen Zahlungsrückstand oder dgl.), kann der MIETER im Zivilverfahren den Vermieter auf Schadensersatz verklagen.

Nochmal: Den Provider interessiert das Hick-Hack zwischen Mieter und Vermieter nicht, erster will sein Geld, der Mieter zahlt und schick is'.
Der Streit läuft dann zwischen Mieter und Vermieter.
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[3] Alex Krycek antwortet auf grafkrolock
11.11.2010 23:51
Benutzer grafkrolock schrieb:
Was passiert, wenn man gar nicht ausziehen will, sondern gekündigt wird, etwa wegen Eigenbedarfs? Darf man dann, sofern man in ein unversorgtes Gebiet zieht (kann ja bei Kabel-Internet auch in der näheren Umgebung schnell passieren), die Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen?

Wieso sollte der Vermieter für deine gewillkürten Verträge haften ohne davon Kenntnis zu haben?
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[3.1] Dispatcher antwortet auf Alex Krycek
15.11.2010 15:47
Benutzer Alex Krycek schrieb:

Wieso sollte der Vermieter für deine gewillkürten Verträge haften ohne davon Kenntnis zu haben?

Im BGB ist da ein halbes Buch mit dem Thema "unvorhersehbare Umstände" und "schuldhaftes Verhalten" vollgeschrieben.

Der Vermieter haftet deswegen, weil die Eigenbedarfskündigung für den Mieter ein "unvorhersehbarer Umstand" war.

ABER: Falls der Mieter jetzt auf die clevere Idee kommt, dem Vermieter eines "auszwischen" (Beispiel: Vermieter kündigt dem Mieter im Mai 2010 zum 31.12.2010), indem er noch schnell vor dem Auszug einen 10-Jahres-Vertrag mit monatlich EUR 89,99 abschließt, geht der Schuss nach hinten los. Denn dann WUSSTE der Mieter ja bereits Bescheid.

Doch das ganze Thema "Eigenbedarf" ist doch wohl eher theoretisch.
Denn die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs ist gegenüber dem Mieter MINDESTENS drei Jahre, also ÜBER der MVLZ.

Es würde zu weit führen, jetzt noch die ordentlich Zwischenkündigung anzusprechen, bei der du eben KEIN volles Verlängerungsjahr mehr absitzen musst.
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[3.1.1] Alex Krycek antwortet auf Dispatcher
15.11.2010 15:51
Benutzer Dispatcher schrieb:
Benutzer Alex Krycek schrieb:

Wieso sollte der Vermieter für deine gewillkürten Verträge haften ohne davon Kenntnis zu haben?

Im BGB ist da ein halbes Buch mit dem Thema
"unvorhersehbare Umstände" und "schuldhaftes Verhalten" vollgeschrieben.

Dies kommt aber nicht zur Geltung, da der Vermieter lediglich sein Schuldverhältnis kündigt, wozu er auch berechtigt ist. Was der Mieter für Schuldverhältnisse eingegangen ist, ist bei Unkenntnis des Vermieters, völlig ohne Belang.

Im Ergebnis stimme ich mit dir völlig überein.
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[3.1.2] Telly antwortet auf Dispatcher
15.11.2010 18:33
Denn die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs ist gegenüber dem Mieter MINDESTENS drei Jahre, also ÜBER der MVLZ.

Wo steht das? Ich gehe nämlich von einer maximalen Kündigungsfrist von 9 Monaten aus - je nach Dauer des bestehenden Mietverhältnisses.

Telly
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[3.1.2.1] Dispatcher antwortet auf Telly
15.11.2010 18:59
Benutzer Telly schrieb:
Denn die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs ist gegenüber dem Mieter MINDESTENS drei Jahre, also ÜBER der MVLZ.

Wo steht das? Ich gehe nämlich von einer maximalen Kündigungsfrist von 9 Monaten aus - je nach Dauer des bestehenden Mietverhältnisses.

Telly

Wir reden hier von EIGENBEDARFS-Kündigungen. Diese gelten NUR für vermietete EIGENTUMS-Wohnungen (oder -häuser), also wenn die Bude, in der du lebst, Herrn Otto Müller gehört.
Es gilt NICHT, wenn du in einer Wohnfabrik der HEWOBAG (oder wie die alle heißen) lebst oder das Wohnhaus einem Immo-Fonds oder einer Bank gehört (dann gilt nämlich die mietvertraglich vereinbarte).

Bis vor rd. zwei Jahren war die Kündigungsfrist (wegen Eigenbedarfs) noch ZEHN Jahre PLUS die Mietvertraglich vereinbarte, also maximal 11 Jahre.

Inzwischen hat der Gesetzgeber das auf DREI Jahre reduziert, ich weiß aber nicht - ich bin da selbst nicht mehr so auf dem laufenden -, ob da die mietvertragliche Zeit schon mit drin ist oder nicht.

Die neun Monate, die du ansprichst, sind die mietvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, in Abhängigkeit der Wohnzeit: Bis 4 Jahre = 3 Monde, bis 8 Jahre = 6 Monde, bis 12 Jahre = 9 Monde, darüber = 12 Monde), der MIETER kann jedoch immer mit einer Frist von nur 3 Monden kündigen.

Aber bitte befrage mich hierzu nicht weiter: Ich bin kein Mietrechtsexperte. Für weitere Information google bitte oder befrage einen Anwalt oder den Mieterverein.

Dispatcher
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[3.1.2.1.1] Telly antwortet auf Dispatcher
15.11.2010 19:23
Aber bitte befrage mich hierzu nicht weiter: Ich bin kein Mietrechtsexperte. Für weitere Information google bitte oder befrage einen Anwalt oder den Mieterverein.

Ich suchte bereits, bevor ich antwortete. Da fand sich nix. Habe jetzt nochmal genauer gesucht. Da findet sich immer der gleiche Text auf verschiedenen Seiten wieder. Z. B. unter:

http://www.mieterbund.de/eigenbedarf.html

Da steht aber nix von besonderen Fristen.

Bei Wiki ist zumindest schon mal von einer Sperrfrist die Rede.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29

Also zum Beispiel kann der Vermieter erst nach Ablauf einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Sperrfrist überhaupt Eigenbedarf anmelden. Diese beginnt lt. Wiki mit Erwerb der Mietwohnung oder des Miethauses.

Wahrscheinlich meinst Du das. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, warum gerade eine Eigenbedarfskündigung längere Kündigungsfristen als jede andere vermieterseitige Kündigung haben soll. Das erscheint mir nun wirklich nicht nachvollziehbar.

Kann jemand helfen?

Telly
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[3.1.2.1.1.1] Dispatcher antwortet auf Telly
15.11.2010 20:15
Benutzer Telly schrieb:
Also zum Beispiel kann der Vermieter erst nach Ablauf einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Sperrfrist überhaupt Eigenbedarf anmelden. Diese beginnt lt. Wiki mit Erwerb der Mietwohnung oder des Miethauses.

Wahrscheinlich meinst Du das.

Stimmt, du hast recht, das meinte ich.

ASCHE ÜBER MEIN HAUPT !!! MEA CULPA !!!

Die 10 bzw. 3 Jahre gelten
a) nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
b) nach der Veräußerung einer E-Wohnung an einen neuen Eigner.

Wenn der Eigentümer schon seit 500 Jahren der gleiche ist, kann er die mietvertraglich vereinbarte ordentliche Kündigung geltend machen.

Dispatcher