Benutzer Telly schrieb:
Denn die Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs ist gegenüber dem Mieter MINDESTENS drei Jahre, also ÜBER der MVLZ.
Wo steht das? Ich gehe nämlich von einer maximalen Kündigungsfrist von 9 Monaten aus - je nach Dauer des bestehenden Mietverhältnisses.
Telly
Wir reden hier von EIGENBEDARFS-Kündigungen. Diese gelten NUR für vermietete EIGENTUMS-Wohnungen (oder -häuser), also wenn die Bude, in der du lebst, Herrn Otto Müller gehört.
Es gilt NICHT, wenn du in einer Wohnfabrik der HEWOBAG (oder wie die alle heißen) lebst oder das Wohnhaus einem Immo-Fonds oder einer Bank gehört (dann gilt nämlich die mietvertraglich vereinbarte).
Bis vor rd. zwei Jahren war die Kündigungsfrist (wegen Eigenbedarfs) noch ZEHN Jahre PLUS die Mietvertraglich vereinbarte, also maximal 11 Jahre.
Inzwischen hat der Gesetzgeber das auf DREI Jahre reduziert, ich weiß aber nicht - ich bin da selbst nicht mehr so auf dem laufenden -, ob da die mietvertragliche Zeit schon mit drin ist oder nicht.
Die neun Monate, die du ansprichst, sind die mietvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, in Abhängigkeit der Wohnzeit: Bis 4 Jahre = 3 Monde, bis 8 Jahre = 6 Monde, bis 12 Jahre = 9 Monde, darüber = 12 Monde), der MIETER kann jedoch immer mit einer Frist von nur 3 Monden kündigen.
Aber bitte befrage mich hierzu nicht weiter: Ich bin kein Mietrechtsexperte. Für weitere Information google bitte oder befrage einen Anwalt oder den Mieterverein.
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