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Noch ein Grund


11.11.2010 17:44 - Gestartet von 7VAMPIR
Noch ein Grund mehr sich nicht auf lange
Vertragslaufzeiten einzulassen.
Auch wenn es manchmal einen Aufpreis
erfordert, ist es mA insgesamt rentabel.
Es verhindert jedenfalls das Gefühl eine
Fliege auf einem Leimstreifen zu sein.

01777VAMPIR ª directbox com
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[1] pfleger antwortet auf 7VAMPIR
11.11.2010 18:08

einmal geändert am 11.11.2010 18:08
Wohl eher:
Noch ein Grund bei 1&1 KEINEN Vertrag abzuschließen.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen Zahlung eines Ablösebetrages wäre in einem solchen Fall wohl kundenfreundlicher.
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[1.1] 7VAMPIR antwortet auf pfleger
11.11.2010 18:32
Ich sehe keinen Grund meine restriktive
Position gegenüber langen Vertragslaufzeiten
im Allgemeinen auf 1&1 oder nur wenige
Anbieter zu beschränken.

Es ist immer ein Risiko sich festzulegen und
sollte wohl überlegt sein.

Auch gute Angebote
werden oft schon nach kurzer Zeit unterboten
oder sonst obsolet.

Von den möglichen persönlichen Gründen "raus"
zu wollen mal ganz abgesehen.

01777VAMPIR ª directbox com
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[1.2] Alex Krycek antwortet auf pfleger
11.11.2010 23:53
Benutzer pfleger schrieb:
Wohl eher: Noch ein Grund bei 1&1 KEINEN Vertrag abzuschließen.

Ich weiß ja nicht, wie die 1und1-Seite bei dir in Deutschland aussieht. Aber in Österreich kann ich auf der dt. 1und1-Seite alle Verträge auch ohne Mindestvertragslaufzeit wählen.
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[1.2.1] nucleardirk antwortet auf Alex Krycek
12.11.2010 02:24

Ich weiß ja nicht, wie die 1und1-Seite bei dir in Deutschland aussieht. Aber in Österreich kann ich auf der dt. 1und1-Seite alle Verträge auch ohne Mindestvertragslaufzeit wählen.

Kann man in D auch - fairerweise hätte 1und1 die Differenzkosten zwischen "Vertrag ohne Laufzeit" und dem "24 Monats-Vertrag" einfordern können - aber so ist das extrem kundenunfreundlich.
Auf der einen Seite predigen alle immer man müsse flexibel sein - auf der anderen Seite nicht.

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[1.2.1.1] Alex Krycek antwortet auf nucleardirk
12.11.2010 09:23
Benutzer nucleardirk schrieb:

Ich weiß ja nicht, wie die 1und1-Seite bei dir in Deutschland aussieht. Aber in Österreich kann ich auf der dt. 1und1-Seite alle Verträge auch ohne Mindestvertragslaufzeit wählen.

Kann man in D auch - fairerweise hätte 1und1 die Differenzkosten zwischen "Vertrag ohne Laufzeit" und dem "24 Monats-Vertrag" einfordern können - aber so ist das extrem kundenunfreundlich.

Das verstehe ich nun nicht: was ist den daran *kundenunfreundlich*, dass 1und1 sowohl längere als auch kürzere Vertragslaufzeit anbietet? Da ist doch für jeden Kunden etwas dabei.

Auf der einen Seite predigen alle immer man müsse flexibel sein
- auf der anderen Seite nicht.

Das verstehe ich auch nicht ganz in Bezug auf 1und1.
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[1.2.1.1.1] nucleardirk antwortet auf Alex Krycek
12.11.2010 10:48


Kann man in D auch - fairerweise hätte 1und1 die Differenzkosten zwischen "Vertrag ohne Laufzeit" und dem "24 Monats-Vertrag" einfordern können - aber so ist das extrem kundenunfreundlich.

Das verstehe ich nun nicht: was ist den daran *kundenunfreundlich*, dass 1und1 sowohl längere als auch kürzere Vertragslaufzeit anbietet? Da ist doch für jeden Kunden etwas dabei.

es ist kundenunfreundlich wie sie sich verhalten im falle einer vorzeitigen kündigung! wenn sie - was zb arcor und die tcom nicht mal haben wollten - die differenz zum kurzzeit vertrag nachfordern würden wäre das vollkommen ausreichend gewesen (in bezug auf das urteil). und auf jeden fall fairer und nachvollziebarer (sicher auch für den kunden der jetzt geklagt hat)


Auf der einen Seite predigen alle immer man müsse flexibel sein
- auf der anderen Seite nicht.

Das verstehe ich auch nicht ganz in Bezug auf 1und1.

das war auch eher allgemein. von der gesellschaft wird immer wieder verlangt flexibel zu sein. sei es was arbeitsplätz angeht etc.
deswegen gab es ja auch mal ein urteil dass es verbot verträge mit kunden abzuschliessen die länger als 24 monate laufen.
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[1.2.1.1.1.1] Alex Krycek antwortet auf nucleardirk
12.11.2010 10:53
Benutzer nucleardirk schrieb:

es ist kundenunfreundlich wie sie sich verhalten im falle einer vorzeitigen kündigung! wenn sie - was zb arcor und die tcom nicht mal haben wollten - die differenz zum kurzzeit vertrag nachfordern würden wäre das vollkommen ausreichend gewesen (in bezug auf das urteil). und auf jeden fall fairer und nachvollziebarer (sicher auch für den kunden der jetzt geklagt hat)

D.h. du legst den Schwerpunkt auf das Interesse des Kunden. Die vorherige vertragliche Vereinbarung -- die der Kunde freiwillig auf die lange Zeit geschlossen hat -- ist gleichgültig, ebenso wie das Interesse des Anbieters.

Das ist durchaus vertretbar. Allerdings nur, wenn man das für beide Seiten ermöglicht; also auch der Anbieter muss einen langen Laufzeitvertrag einfach so kündigen können, wenn der Kunde Übertraffic erzeugt. Ist ja nur gerecht.

Im Endeffekt führt das dazu, dass vertragliche Vereinbarungen dann nichts mehr wert sind.



Auf der einen Seite predigen alle immer man müsse flexibel sein
- auf der anderen Seite nicht.

Das verstehe ich auch nicht ganz in Bezug auf 1und1.

das war auch eher allgemein. von der gesellschaft wird immer wieder verlangt flexibel zu sein. sei es was arbeitsplätz angeht etc.

Richtig. Niemand hindert dich auch daran. Warum schlie0t jemand, der nicht auf 24-Monate planen kann einen derartigen Vertrag ab? Er hat genügend Alternativen.
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[1.2.1.1.1.1.1] nucleardirk antwortet auf Alex Krycek
12.11.2010 11:16


Das ist durchaus vertretbar. Allerdings nur, wenn man das für beide Seiten ermöglicht; also auch der Anbieter muss einen langen Laufzeitvertrag einfach so kündigen können, wenn der Kunde Übertraffic erzeugt. Ist ja nur gerecht.

wenn ich mich recht erinner HAT grade 1und1 das schon mehrfach gemacht.


Im Endeffekt führt das dazu, dass vertragliche Vereinbarungen dann nichts mehr wert sind.


nicht ganz, es geht ja nur um sonderfälle. zieht man um (kann man nachweisen mit der ummeldebestätigung) und kann der anbieter am neuen ort die leistung nicht erbringen wäre das nur fair. anders sieht es aus wenn man aus einem vertrag einfach so raus will oder wenn man in eine gegend zieht die der anbieter auch versorgen könnte. da bin ich ja auch dafür dass der vertrag aufrecht erhalten werden muss.



Richtig. Niemand hindert dich auch daran. Warum schlie0t jemand, der nicht auf 24-Monate planen kann einen derartigen Vertrag ab? Er hat genügend Alternativen.

kannst Du sicher sein dass Du 24 Monate lang nicht wegziehen wirst? wenn Deine eltern krank werden und Du wieder zurückziehst um sie zu pflegen? wenn Du Deinen Job vor Ort verleieren würdest aber 300 km weiter in einer anderen filiale einen neuen job finden könntest etc etc?
das leben ist so "schnell" geworden, ich glaube fast niemand kann heute 100% wissen wo er die nächsten 24 monate wohnen wird.
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[1.2.1.1.1.1.1.1] Alex Krycek antwortet auf nucleardirk
12.11.2010 13:12
Benutzer nucleardirk schrieb:


Richtig. Niemand hindert dich auch daran. Warum schlie0t jemand, der nicht auf 24-Monate planen kann einen derartigen Vertrag ab? Er hat genügend Alternativen.

kannst Du sicher sein dass Du 24 Monate lang nicht wegziehen wirst?

Nein, ich kann es nicht. Aber aus dem Grunde habe ich auch nie einen langen Laufzeitvertrag abgeschlossen. Selbst bei Handys habe ich Prepaid genommen. Ich habe lieber die Wahlfreiheit, mich in kürzeren Zeitabständen verändern zu können.

Aber andere Menschen brauchen das durchaus nicht. Eigenheimbesitzer bspw. Und das sind nicht wenige. Ich denke, dass in den meisten Fällen der Kunde sich überhaupt wenig Gedanken gemacht hat um seine Zukunft und den Verbleib des DSL-Vertrages. Nur das sollte dann nicht dazu führen, dass der andere Vertragsteil bei dieser "Kopflosigkeit" den Schaden des Vertragsausfalles hat.

Sicherlich gibt es da Extremfälle, die besondere Berücksichtigung erfordern. Aber in den meisten Fällen -- so mutmaße ich nun -- denke ich, liegt die Wahl der langen Laufzeit doch einfach bei dem Grund der Preisersparnis der monatlichen Rate. (Die bei 1und1, soweit ich das gestern gesehen habe, nicht einmal existiert.) Über die tatsächloiche vertragliche Vereinbarung machen sich da wohl dann die wenigsten Menschen Gedanken. Nur das ist dann auch deren Problem.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] nucleardirk antwortet auf Alex Krycek
12.11.2010 13:16


Aber andere Menschen brauchen das durchaus nicht. Eigenheimbesitzer bspw. Und das sind nicht wenige. Ich denke, dass in den meisten Fällen der Kunde sich überhaupt wenig Gedanken gemacht hat um seine Zukunft und den Verbleib des DSL-Vertrages. Nur das sollte dann nicht dazu führen, dass der andere Vertragsteil bei dieser "Kopflosigkeit" den Schaden des Vertragsausfalles hat.

ok, aber in diesem speziellen fall ging es um den umzug. da wird der kunde schonmal nicht der eigenheimbesitzer gewesen sein.

meistens ist es ja auch üblich dass es nur 24 monatsverträge bisher gab, ich möchte nicht mutmassen, aber evtl. ist die option ohne laufzeit bei 1und1 einfach auch zu versteckt?




Sicherlich gibt es da Extremfälle, die besondere Berücksichtigung erfordern. Aber in den meisten Fällen -- so mutmaße ich nun -- denke ich, liegt die Wahl der langen Laufzeit doch einfach bei dem Grund der Preisersparnis der monatlichen Rate. (Die bei 1und1, soweit ich das gestern gesehen habe, nicht einmal existiert.) Über die tatsächloiche vertragliche Vereinbarung machen sich da wohl dann die wenigsten Menschen Gedanken. Nur das ist dann auch deren Problem.

hmmm, wenn es die bei 1und1 nicht gibt - dann frage ich mich wirklich warum die dann so unkulant gewesen sind....
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Alex Krycek antwortet auf nucleardirk
12.11.2010 13:22

2x geändert, zuletzt am 12.11.2010 13:23
Benutzer nucleardirk schrieb:

meistens ist es ja auch üblich dass es nur 24 monatsverträge bisher gab, ich möchte nicht mutmassen, aber evtl. ist die option ohne laufzeit bei 1und1 einfach auch zu versteckt?

Also auf der aktuellen Webseite ist das recht einfach zu sehen. Aber ich weiß natürlich nicht, wie das vorher aussah. Ich bin seit einiger Zeit in Ö. Und zu meiner Zeit in D habe ich mich schon immer von 1und1 ferngehalten, da ich keine lange Laufzeit wollte.

hmmm, wenn es die bei 1und1 nicht gibt - dann frage ich mich wirklich warum die dann so unkulant gewesen sind....

Ich habe mir jetzt nur die Werbeseite angesehen und nicht tiefer ins Angebot geschaut, kann sein, dass ich etwas übersehen habe. (Ich hatte ja jetzt nicht vor mir bei 1und1 etwas zu bestellen ;)

Ich denke aber, dass der Fall hier insoweit wieder zwei Dinge aufzeigt:

a) Viele Menschen lesen zu wenig die Vertragsinhalte und machen sich vor dem Unterschreiben zu wenig Gedanken ob es genau das ist, wie sie es wollen.

b) Wie man Probleme dem Gegenüber darstellt. Ich vermute, dass der Kunde hier nicht den Support angesprochen hat, ob man in diesem Sonderfall nicht eine Regelung finden kann -- ist natürlich jetzt Mutmaßung. Aber ich denke keine Firma wird da derart scharf gleich hantieren und sich damit diesen und womöglich andere Kunden durch schlechte PR vergraulen.
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[1.2.1.1.1.2] iwontcarry antwortet auf nucleardirk
12.11.2010 11:02

2x geändert, zuletzt am 12.11.2010 11:04
jetzt hab ich das mit der differenz erst verstanden. ich wusste gestern nacht nicht, was du damit gemeint hast.

du schlägst also folgendes vor:

kunde hat die wahlmöglichkeit zwischen vertrag ohne MLZ für 25 EUR und mit 24 monaten für 20 EUR.

er wählt für 24 monate und möchte nach 14 monaten raus und bietet dann dem anbieter an, 12+5 nachzuzahlen?

an sich eine sehr gute kulanzentscheidung des anbieters. eine rechtliche grundlage oder ähnliches wird es dazu wohl nie geben
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[1.2.1.1.1.2.1] nucleardirk antwortet auf iwontcarry
12.11.2010 11:12

er wählt für 24 monate und möchte nach 14 monaten raus und bietet dann dem anbieter an, 12+5 nachzuzahlen?

an sich eine sehr gute kulanzentscheidung des anbieters. eine rechtliche grundlage oder ähnliches wird es dazu wohl nie geben


genau;)
denke bei so einer version würde jeder a) auf seine kosten kommen und b) das auch nachvollziehen können.
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[1.2.1.2] 7VAMPIR antwortet auf nucleardirk
14.11.2010 23:37
Benutzer nucleardirk schrieb:
» Ich weiß ja nicht, wie die 1und1-Seite bei dir in Deutschland
» aussieht. Aber in Österreich kann ich auf der dt. 1und1-Seite
» alle Verträge auch ohne Mindestvertragslaufzeit wählen.
Kann man in D auch
Aber erst neuerdings. Früher war meines
Wissens bei 1&1 2Jahre Pflicht.

- fairerweise hätte 1und1 die Differenzkosten zwischen "Vertrag ohne Laufzeit" und dem "24 Monats-Vertrag" einfordern können
Jedenfalls ist der volle Preis bis zum Ende
der Mindestlaufzeit mA nicht gerecht, da ja
keine fortdauernde Leistung erbracht wird.
Es müsste also eine Minderung geben.
Die fortdauernde Leistung muss einen
feststellbaren Wert haben weil anderenfalls
lebenslang DSL zu einem Einmalbetrag möglich
sein müsste.

- aber so
ist das extrem kundenunfreundlich.
Auf der einen Seite predigen alle immer man müsse flexibel sein
- auf der anderen Seite nicht.

Lösung:
Keine langen Verträge abschliessen.

01777VAMPIR ª directbox com

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[2] Telly antwortet auf 7VAMPIR
11.11.2010 18:08
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Noch ein Grund mehr sich nicht auf lange Vertragslaufzeiten einzulassen.
Auch wenn es manchmal einen Aufpreis
erfordert, ist es mA insgesamt rentabel.
Es verhindert jedenfalls das Gefühl eine Fliege auf einem Leimstreifen zu sein.

Als Eigenheimbesitzer sehe ich das naturgemäß etwas anders. Sonst "dürfte" ich auch nur zur Miete wohnen...

Telly
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[2.1] 7VAMPIR antwortet auf Telly
11.11.2010 18:40
Benutzer Telly schrieb:
...
Als Eigenheimbesitzer sehe ich das naturgemäß etwas anders. Sonst "dürfte" ich auch nur zur Miete wohnen...
Telly

Was haben denn Eigenheime mit langfristigen
Telekommunikationsverträgen zu tun?

Flexibel auf Änderungen des persönlichen
Bedarfes oder von Marktbedingungen reagieren
zu können, halte ich für einen wesentlichen
Vorteil, den ich in einem vernünftigen Umfang
zu honorieren bereit bin.

01777VAMPIR ª directbox com
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[2.1.1] Telly antwortet auf 7VAMPIR
11.11.2010 18:56
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Benutzer Telly schrieb: ...
Als Eigenheimbesitzer sehe ich das naturgemäß etwas anders. Sonst "dürfte" ich auch nur zur Miete wohnen...
Telly

Was haben denn Eigenheime mit langfristigen Telekommunikationsverträgen zu tun?

Ganz einfach. Gesetz den Fall, ich "müsste" umziehen, wäre ein evtl. vorhandener DSL-Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit mein geringstes Problem. Der organisatorische und finanzielle Aufwand, mein Haus zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können, wäre ungleich höher.

Flexibel auf Änderungen des persönlichen Bedarfes oder von Marktbedingungen reagieren
zu können, halte ich für einen wesentlichen
Vorteil, den ich in einem vernünftigen Umfang zu honorieren bereit bin.

Genau das spricht eben auch gegen ein Eigenheim.

Wer sich ein Eigenheim zulegt, hat im Regelfall nicht vor, es innerhalb der nächsten 24 Monate wieder zu verkaufen. Wozu sollte er also keinen 24-Monate-DSL-Vertrag abschließen???

Telly
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[2.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf Telly
11.11.2010 21:20
Benutzer Telly schrieb:

7V Was haben denn Eigenheime mit langfristigen
7V Telekommunikationsverträgen zu tun?
Ganz einfach. Gesetz den Fall, ich "müsste" umziehen, wäre ein evtl. vorhandener DSL-Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit mein geringstes Problem. Der organisatorische und finanzielle Aufwand, mein Haus zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können, wäre ungleich höher.
Das Problem ist ähnlich.
Darum und aus anderen Gründen werde ich nicht
so leicht Grundeigentum erwerben.
Im Gegenteil habe ich den festen Vorsatz das
nicht zu tun.

7V Flexibel auf Änderungen des persönlichen
7V Bedarfes oder von Marktbedingungen reagieren
7V zu können, halte ich für einen wesentlichen
7V Vorteil, den ich in einem vernünftigen Umfang
7V zu honorieren bereit bin.

Genau das spricht eben auch gegen ein Eigenheim.
Ja, ich habe einige sehr negative Beispiele
für Fehlentscheidungen in meinem persönlichen
Umfeld gesehen.
Auch wenn es im Augenblick der Entscheidung
plausibel schien, hat es sich aus ganz
verschiedenen Gründen immer wieder als fatal
erwiesen Immobilien gekauft zu haben.

1. In etwa 20 Jahren hat sich das Wohnumfeld
einer Familie durch "Verslumung" so
verschlechtert, dass diese Familie nicht mehr
bleiben wollte.
Das Haus war umfangreich renoviert, teils in
Eigenarbeit. Es konnte jedoch erst nach 3
Jahren zu einem erbärmlichen Preis verkauft
werden.
Von der Differenz zwischen Kauf + Renovierung
und Verkaufserlös hätte die Familie locker
20 Jahre um einiges komfortabler in Miete
leben können.
Dabei sind Verschlechterungen wie der Bau
eines AKW, Giftmülldeponie oä noch nicht
bedacht.
Stadtviertel verändern ihren Charakter mit
der Zeit. Diese Änderungen sind meist nicht
vorhersehbar.

2. Eine andere Familie ist durch Erkrankung
des freiberuflich tätigen "Ernährers" in
wirtschaftliche Not geraten und musste mehrere
Häuser mit Verlust "notverkaufen".
Übrig ist noch des eigene Wohnhaus, mit
Hypotheken belastet.
Das ist kein Glücksfall oder gar die viel
gerühmte "Sicherheit" des Wohneigentums.
Wenn das Geld zu Ende ist, wird die Bank zu
einem Spottpreis zugreifen und den Umzug in
eine Sozialwohnung sehr viel schneller
erzwingen als das bei einem Mieter möglich
wäre.

3. Wenige Jahre nach einem Hauskauf wird
unmittelbar daneben eine Bahntrasse gebaut.
Die ist so nah am Haus, dass einige Meter
Land des Grundstücks enteignet wurden. Man
kann sich leicht vorstellen, dass der Verlust
und der Bahnverkehr den Wert des Anwesens und
die Wohnqualität deutlich mindern.

4. Haus gekauft mit günstiger Lage zum
Arbeitsplatz der Mutter, zu Kindergarten
und Schule.
Vater nimmt langen Weg zur Arbeit auf sich.
Mutter wird versetzt und hat nun ebenfalls
einen langen Weg zur Arbeit.
Kind ist mittlerweile auf einer
weiterführenden Schule und hat auch einen
langen Weg dahin.
Zusammen haben alle einen täglichen
Arbeitsweg von ca 8 Stunden. Ein Umzug könnte
das Problem leicht lösen. Aber das Haus ist
bei der momentanen Marktlage nicht zu einem
angemessenen Preis verkäuflich.

Das sollte erst mal reichen....

Wer sich ein Eigenheim zulegt, hat im Regelfall nicht vor, es innerhalb der nächsten 24 Monate wieder zu verkaufen. Wozu sollte er also keinen 24-Monate-DSL-Vertrag abschließen???
Weil es wielleicht schon morgen das doppelte
für die Hälfte gibt.
Aber nur für Neukunden.
Stammkunden, besonders mit Vertragsbindung
gucken in die Röhre.

Ich habe kürzlich hier einen Fall vorgestellt
mit einem lang laufenden Vertrag bei VODAFONE.
Ihr ist mittlerweile ein Downgrade auf 15E
monatlich gelungen. Den lässt sie nun, kaum
genutzt, auslaufen. Hätte sie einen flexiblen
Vertrag oder PrePaid ausgewählt, wäre das sehr
viel günstiger abgelaufen.

Telly

01777VAMPIR ª directbox com

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[2.1.1.1.1] Hohes Niveau antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 13:40

einmal geändert am 12.11.2010 13:44
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Blablabla und viel Gesülze

Mann oh Mann. Ein Mensch mit so viel Zukunftsangst und Indisponiertheit.
Zum Glück habe ich so einen Negativ-Propheten nicht in meinem engeren Umfeld.
Wie oft denkst du an Selbstmord?
Deine arme Familie: Ständig mit deinen Visionen konfrontiert zu sein. Traurig.

PS: Dieser Beitrag antwortet auf

https://www.teltarif.de/forum/s34364/4-25.html

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[2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Hohes Niveau
12.11.2010 13:46
Deine arme Familie: Ständig mit deinen Visionen konfrontiert zu sein. Traurig.

Familie?

Ehe: Kündigungsfrist mind. 12 Monate. Wenn der Vertragspartner aber nicht will, werdens schnell mal 36 Monate...

Kinder: Kündigung unmöglich

Telly
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[2.1.1.1.1.2] 7VAMPIR antwortet auf Hohes Niveau
12.11.2010 14:27
Mal wieder völlig daneben.
Ausserdem am Thema vorbei.

Übrigens sind es echte Fälle und keine
Phantasiegebilde. Bei gründlichem Lesen
hier erkennbar:
https://www.teltarif.de/forum/s34364/4-25.html
7V Ja, ich habe einige sehr negative Beispiele
7V für Fehlentscheidungen in meinem persönlichen
7V Umfeld gesehen.
7V Auch wenn es im Augenblick der Entscheidung
7V plausibel schien, hat es sich aus ganz
7V verschiedenen Gründen immer wieder als fatal
7V erwiesen Immobilien gekauft zu haben.

Wer aufmerksam liest ist klar in Vorteil.

01777VAMPIR ª directbox com
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[2.1.1.1.1.2.1] Beschder antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 14:30
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Wer aufmerksam liest ist klar in Vorteil.

sorry, du glaubst doch nicht ernsthaft dass deine ellenlangen posts inklusive solomo-parolen und 7Vselbstzitaten noch irgendeiner komplett liest, und das auch noch aufmerksam...


nix für ungut
gruss
beschder
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[2.1.1.1.1.2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf Beschder
12.11.2010 14:57
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Wer aufmerksam liest ist klar in Vorteil.

sorry, du glaubst doch nicht ernsthaft dass deine ellenlangen posts inklusive solomo-parolen und 7Vselbstzitaten noch irgendeiner komplett liest, und das auch noch aufmerksam...
nix für ungut
gruss beschder

Nicht lesen wollen ist vollkommen OK.
Aber etwas kommentieren, was man nicht
gelesen und verstanden hat ist einfach nur
peinlich.

Meine Empfehlungen sind durchaus vielseitig.
Würdest Du sie lesen, wüsstest Du das.

Ausserdem sind sie immer sachlich begründet.
Ich bin immer für (Gegen)Argumente offen.
Allerdings kommen meist keine.

01777VAMPIR ª directbox com
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1] 123fred antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 15:04

einmal geändert am 12.11.2010 15:05
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Nicht lesen wollen ist vollkommen OK.
Aber etwas kommentieren, was man nicht
gelesen und verstanden hat ist einfach nur peinlich.

Da stimme ich zu! Wem die langen Posts von 7VAMPIR auf den Keks gehen, der sollte sie am besten nicht anklicken oder nicht lesen. Aber wer meint, darauf antworten zu müssen, der sollte sie schon komplett gelesen haben um nichts aus dem Zusammenhang zu zitieren.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Hohes Niveau antwortet auf 123fred
12.11.2010 15:15
Benutzer 123fred schrieb:
Wem die langen Posts von 7VAMPIR auf den Keks
gehen, der sollte sie am besten nicht anklicken oder nicht lesen. Aber wer meint, darauf antworten zu müssen, der sollte sie schon komplett gelesen haben um nichts aus dem Zusammenhang zu zitieren.

Entschuldige bitte!
Kennst du Ottos Sketch, in dem einem der Rasierpinsel ins Klo gefallen ist?
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] 123fred antwortet auf Hohes Niveau
12.11.2010 15:37
Benutzer Hohes Niveau schrieb:
Kennst du Ottos Sketch, in dem einem der Rasierpinsel ins Klo gefallen ist?

Nein, kenne ich nicht.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.2] spunk_ antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 15:31
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

7V Wer aufmerksam liest ist klar in Vorteil.

was bedeutet also das "7V"?
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[2.1.1.1.1.2.1.1.2.1] 7VAMPIR antwortet auf spunk_
12.11.2010 16:10
Benutzer spunk_ schrieb:

was bedeutet also das "7V"?
So kennzeichne ich in langen Dialogen meinen
Text zur Unterscheidung von anderen Zitaten.

Finde ich übersichtlicher als > > > > zählen.

01777VAMPIR ª directbox com
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[3] spunk_ antwortet auf 7VAMPIR
11.11.2010 18:13
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Noch ein Grund mehr sich nicht auf lange Vertragslaufzeiten einzulassen.

alles eine Abschätzung der möglichen Kosten.

ein langlaufender Vertrag hat inkl. aller Vergünstigungen einen gewissen max. Gesamtbetrag über 24 Monate.
diesen Betrag erreichen die kurzlaufenden Verträge oft schon sehr viel früher - geschätzt so 1 jahr.

wenn alsdo nach mehr als 12 Monaten ab Abschluss der Umzug stattfindet kostet der langlaufende Vertrasg keinen ct mehr als der kurzlaufende - auch wenn die vollen monatlichen Beträge dafür gezahlt werden.


wenn ein umzug absehbar ist ist es sowieso unsinnig einen langlaufenden Vertrag zu machen.
wenn der Umzug nicht absehbar ist und "plötzlich" kommt sind das j imemr noch einige Monate bis dahin.
es entsteht also im absoluten ungünstigen fall ein Verlust von wenigen Monaten ggü. dem kurzlaufenden vertrag.
dagegen entsteht bei einem kurzlaufenden vertrag ein garantierter "Verlust" nach den 12 Monaten.


tja: das Risiko muss gewählt werden.

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[4] 1328 antwortet auf 7VAMPIR
11.11.2010 18:33
gut wäre auch zu wissen,
gab es in dem neuen ort überhaupt kein DSL oder hat 1&1 dort nicht schalten können ? dachte immer 1&1 bietet bundesweit an.

den sollte DSl im neuen ort möglich sein nur über die telekom dann wäre das urteil ein grund überhaupt nie bei einem anderen provider zu unterschreiben, den nur die telekom schaltet mir überall DSL (wenn möglich).

denn als kunde von einen großen anbieter wie 1&1 wäre ich schon davon ausgegangen das die überall schalten wo die telekom ihre leitungen hat....

es gibt ja auch viel provider die nur regional anbieten wie siehts da aus wenn man wegzieht, deswegen wäre es wichtig zu wissen ob DSL überhaupt möglich war bei dem guten mann.

alles in allem ein kundenunfreundliches urteil.

24 monatverträge gehören auch endlich mal abgeschafft...
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[4.1] Telly antwortet auf 1328
11.11.2010 18:46
alles in allem ein kundenunfreundliches urteil.

"Unfreundlich" vielleicht. Unfair jedoch nicht. Dem Anbieter wird es durch den Umzug unmöglich gemacht, die Dienstleistung weiter anzubieten. Und er kann nunmal überhaupt nichts dafür, dass der Kunde umgezogen ist.

Ich bin Kunde und kein Anbieter. Dennoch geht das Urteil für mich voll in Ordnung.

24 monatverträge gehören auch endlich mal abgeschafft...

Da will "unser Kurth" von der BNetzA ja für sorgen... Mal sehen... wie er sich schlägt.

Bis dahin gilt - Wer einen 24 Monatsvertrag abschließt, darf zurecht erwarten, dass man ihm 24 Monate die Dienstleistung am zugesagten Ort zur Verfügung stellt. Dafür hat er auch gefälligst zu zahlen!

Telly
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[4.1.1] 1328 antwortet auf Telly
11.11.2010 18:56


Bis dahin gilt - Wer einen 24 Monatsvertrag abschließt, darf zurecht erwarten, dass man ihm 24 Monate die Dienstleistung am zugesagten Ort zur Verfügung stellt. Dafür hat er auch gefälligst zu zahlen!

Telly

ja und deswegen wäre es gut zu wissen, war am neuen ort überhaupt DSL möglich ? den für mich tritt 1&1 wie ein bundesweiter anbieter auf. ergo überall dort wo es DSL gibt wir mir 1&1 das schalten.

diese urteil ist dann eigentlich ein ausschluss kriterium für alle alternativ provider. den ich weiss nie ob ich beim umzug der service noch bekommen kann. bei reigional anbietern kann ich da mit rechnen aber bei 1&1 ???

es wird ständig gefordert in der heutigen zeit muss man mobil sein, umziehn gehört da einfach dazu da ist so ein urteil einfach von gestern.

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[4.1.1.1] Telly antwortet auf 1328
11.11.2010 19:06
ja und deswegen wäre es gut zu wissen, war am neuen ort überhaupt DSL möglich ? den für mich tritt 1&1 wie ein bundesweiter anbieter auf. ergo überall dort wo es DSL gibt wir mir 1&1 das schalten.

Ich vermute einfach mal, dass es am neuen Ort überhaupt gar kein DSL gibt. Der Fall kommt aus Rheinland-Pfalz und da gibt es leider noch sehr viele "weiße Flecken".

diese urteil ist dann eigentlich ein ausschluss kriterium für alle alternativ provider. den ich weiss nie ob ich beim umzug der service noch bekommen kann. bei reigional anbietern kann ich da mit rechnen aber bei 1&1 ???

Das siehst Du soweit zwar richtig.
Aber selbst wenn Du Dich für die Telekom entscheidest, kann es Dir nach einem Umzug passieren, kein DSL bekommen zu können. Auch dann wirst Du gemäß dieses Urteils, nicht vorzeitig aus einem Vertrag kommen.

es wird ständig gefordert in der heutigen zeit muss man mobil sein, umziehn gehört da einfach dazu da ist so ein urteil einfach von gestern.

Ich verstehe Dich ja. Dennoch kann ein Anbieter nichts dafür, wenn Du umziehst.

Telly
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[4.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
11.11.2010 19:11
Benutzer Telly schrieb:
Ich vermute einfach mal, dass es am neuen Ort überhaupt gar kein DSL gibt. Der Fall kommt aus Rheinland-Pfalz und da gibt es leider noch sehr viele "weiße Flecken".

Na Telly, denk noch mal über den Satz nach ;-)
Ggf. noch mal den genauen Wortlaut der betreffenden Stelle des Artikels nachlesen.
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[4.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
11.11.2010 19:17
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich vermute einfach mal, dass es am neuen Ort überhaupt gar kein DSL gibt. Der Fall kommt aus Rheinland-Pfalz und da gibt es leider noch sehr viele "weiße Flecken".

Na Telly, denk noch mal über den Satz nach ;-) Ggf. noch mal den genauen Wortlaut der betreffenden Stelle des Artikels nachlesen.

Wenn Du was willst, darfst Du es gerne erklären.

Telly
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[4.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
11.11.2010 19:39
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich vermute einfach mal, dass es am neuen Ort überhaupt gar kein DSL gibt. Der Fall kommt aus Rheinland-Pfalz und da gibt es leider noch sehr viele "weiße Flecken".

Na Telly, denk noch mal über den Satz nach ;-) Ggf. noch mal den genauen Wortlaut der betreffenden Stelle des Artikels nachlesen.

Wenn Du was willst, darfst Du es gerne erklären.

Telly

War das wieder so schwer?

Der Kunde KOMMT aus Rheinland-Pfalz, aber es steht nirgends etwas davon, dass er wieder in einen Ort im gleichen Bundesland zieht.
Du hast Dich aber betreffs der neuen(!) Wohnung über die "weißen Flecken" in Rheinland-Pfalz ausgelassen.
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[4.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
11.11.2010 19:44
Wenn Du was willst, darfst Du es gerne erklären.

Telly

War das wieder so schwer?

Ich habs gerne klar. Warum sollte ich raten, was es bedeuten könnte?

Der Kunde KOMMT aus Rheinland-Pfalz, aber es steht nirgends etwas davon, dass er wieder in einen Ort im gleichen Bundesland zieht.
Du hast Dich aber betreffs der neuen(!) Wohnung über die "weißen Flecken" in Rheinland-Pfalz ausgelassen.

Okay. Dann hätte ich doch richtig geraten. ;-)

Telly
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
11.11.2010 19:47
Benutzer Telly schrieb:

Der Kunde KOMMT aus Rheinland-Pfalz, aber es steht nirgends etwas davon, dass er wieder in einen Ort im gleichen Bundesland zieht.
Du hast Dich aber betreffs der neuen(!) Wohnung über die "weißen Flecken" in Rheinland-Pfalz ausgelassen.

Okay. Dann hätte ich doch richtig geraten. ;-)

Telly

D.h., Du hast schon selber gemerkt, dass Dein Satz wenig Sinn machte?
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[4.1.1.1.2] 1328 antwortet auf Telly
11.11.2010 19:13

Das siehst Du soweit zwar richtig. Aber selbst wenn Du Dich für die Telekom entscheidest, kann es Dir nach einem Umzug passieren, kein DSL bekommen zu können. Auch dann wirst Du gemäß dieses Urteils, nicht vorzeitig aus einem Vertrag kommen.


Stimmt ich weiss nicht wie die Telekom das handhabt, aber selbst wenn ich den Höhren DSL-Telekom vertrag weiterzahlen müsste würde ich doch wenigstens den Telefonanschluss in nicht DSL versorgten gebiet bekommen und nicht doppelt zahlen

der Mann muss jetzt wohl doppelt zahlen. Telekom anschluss in neuen Wohnort . 1&1 im alten.

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[4.1.1.2] 1328 antwortet auf 1328
11.11.2010 19:07

einmal geändert am 11.11.2010 19:08
ok.

bei spiegel steht im artikel im neuen ort gibt es keine DSL leitungen, dass rückt das urteil in ein anderes licht.

denn es ist ein unterschied ob ein provider nicht schlaten kann weil nicht möglich oder nicht kann weil er in dem ort keine verträge macht.

meines wissens gibt es glaub ich gegen M-Net urteile die den Kunden gehn lassen mussten weil M-Net in dem Gebiet nicht schaltet.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728543,00.html
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[4.1.2] namorico antwortet auf Telly
11.11.2010 19:07
Ich finde das Urteil auch in Ordnung.

Benutzer Telly schrieb:
Dennoch geht das Urteil für mich voll in Ordnung.
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[4.1.2.1] iwontcarry antwortet auf namorico
11.11.2010 19:46
ich finde das urteil hart, aber nachvollziehbar. Gerade den Anbietern wird das jetzt mehr Sicherheit geben.

Ich bin mir sicher, dass zukünftig vermehrt die Wahlmöglichkeit gegeben wird, welche Laufzeit man möchte.
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[4.1.2.1.1] Telly antwortet auf iwontcarry
11.11.2010 19:47
Ich bin mir sicher, dass zukünftig vermehrt die Wahlmöglichkeit gegeben wird, welche Laufzeit man möchte.

Genau das glaube ich leider nicht. Gerade, weil die Anbieter jetzt Rechtssicherheit haben, wird es so weiter laufen. :-(

Telly
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[4.1.2.1.1.1] darcduck antwortet auf Telly
11.11.2010 20:03
Da hilft nur eins:

den eigenen Rechner zum Internetcrawler machen und Tag und Nacht nen Monat lang laufen lassen, so dass wenigstens 1 TeraByte zustande kommt, dann kündigt der Provider von allein ;-)

6000er Leitung:
~40 MB / Minute
~2,5 GB / Stunde
~60 GB / Tag
~1,8 TB / Monat

Denke das langt, aber zieht schlimmstensfalls auch Schadensersatz nach sich.

Alternativ mal schauen, was den Provider noch zur Sonderkündigung berechtigt. Da findet sich sicher was Motivierendes.

Ne mal ehrlich, was soll das Urteil? Wer kann 2 Jahre voraussehen ob er seinen Job verliert oder so? Gut meinetwegen eigenes Risiko, aber dann darf der Anbieter nicht alle anderen Risiken ebenfalls auf den Kunden abwälzen und das tut er.
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[4.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf darcduck
11.11.2010 20:08
Benutzer darcduck schrieb:
Da hilft nur eins:

den eigenen Rechner zum Internetcrawler machen und Tag und Nacht nen Monat lang laufen lassen, so dass wenigstens 1 TeraByte zustande kommt, dann kündigt der Provider von allein ;-)

6000er Leitung:
~40 MB / Minute
~2,5 GB / Stunde
~60 GB / Tag
~1,8 TB / Monat

Denke das langt, aber zieht schlimmstensfalls auch Schadensersatz nach sich.

Hmm, weiß ich nicht. In der Regel sehen die Verträge dann wohl ein Sonderkündigungsrecht des Anbieters vor und mehr nicht.
Wenn das so ist, wäre es wirklich ein guter Tipp.

Sobald man vom Umzug weiß, wird man sowieso kündigen. Wenn der Provider sich quer stellt - Kiste an und dampfen lassen ;-)
Dann kommt die Kündigung ganz von allein.
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[4.1.2.1.1.2] iwontcarry antwortet auf Telly
11.11.2010 20:05
Benutzer Telly schrieb:
Ich bin mir sicher, dass zukünftig vermehrt die Wahlmöglichkeit gegeben wird, welche Laufzeit man möchte.

Genau das glaube ich leider nicht. Gerade, weil die Anbieter jetzt Rechtssicherheit haben, wird es so weiter laufen. :-(

Telly

letzendlich können wir nur abwarten. aber alice macht das schon länger so, das es jeden tarif mit laufzeit und ohne gibt, nur mit 5 EUR mehr oder so. ich gehe davon aus, das viele anbieter einfach dem kunden wählen lassen, was ihm wichtiger ist. vor und nachteile der vertragsarten ist für jeden ja unterschiedlich
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[4.1.2.1.1.3] spaghettimonster antwortet auf Telly
11.11.2010 21:32

einmal geändert am 11.11.2010 23:47
Benutzer Telly schrieb:
Gerade, weil die Anbieter jetzt Rechtssicherheit haben, wird es so weiter laufen. :-(

Nach der neuen europäischen Universaldienstrichtlinie müssen die Provider künftig zumindest einen Tarif mit maximal 12-monatiger Vertragslaufzeit anbieten. Der neue TKG-Entwurf sieht außerdem vor, dass bei Umzügen eben doch ein Kündigungsrecht besteht und die Kosten für die Restlaufzeit auf 50% gesenkt werden.

Ich denke auch nicht, dass man das Urteil auf jeden Umzug verallgemeinern kann. Hier hatte sich der Kunde ja Hardware und einen Teil der Grundgebühr subventionieren lassen. Außerdem habe er angeblich auch eine kurze Laufzeit Möglich wählen können. Wobei mich Letzteres wundert: Denn bei "Amtsgericht Montabaur" und "Feststellungsklage" und "DSL" denke ich spontan an 1&1, und laut Aktenzeichen muss der Fall 2009 eingereicht worden sein, DSL-Verträge mit kurzer Laufzeit bietet 1&1 aber mW erst seit April 2010 an. Jedenfalls können andere Fälle anders ausgehen. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen immer die wechselseitigen Interessen des konkreten Falls abgewogen werden (§ 626 BGB), einen Automatismus gibt es nicht.
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[5] Halina antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 15:48
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Noch ein Grund mehr sich nicht auf lange Vertragslaufzeiten einzulassen.
>.....
01777VAMPIR ª directbox com


das stimmte ich dir zu. Trotzdem sehe ich bei dem Urteil, keinen Sieg für 1 & 1: Es zeigt wie kulant der Provider ist & das schreckt jetzt die noch 1 & 1 Kunden. Die wenigen Bekannten die noch bei dem Verein aktiv sind, sind sich sicher den Vertrag nicht mehr zu verlängern.
Hier empfehle ich lieber * Alice -Zuhause beim o2 * ohne feste Vertragslaufzeit. In den Städte wie HH oder MUC u.a. läuft Alice reibungslos.
Halina
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[5.1] 7VAMPIR antwortet auf Halina
12.11.2010 16:03
das stimmte ich dir zu. Trotzdem sehe ich bei dem Urteil, keinen Sieg für 1 & 1: Es zeigt wie kulant der Provider ist & das schreckt jetzt die noch 1 & 1 Kunden. Die wenigen Bekannten die noch bei dem Verein aktiv sind, sind sich sicher den Vertrag nicht mehr zu verlängern.
Hier empfehle ich lieber * Alice -Zuhause beim o2 * ohne feste Vertragslaufzeit. In den Städte wie HH oder MUC u.a. läuft Alice reibungslos.
Halina

Hast natürlich völlig recht.
Damit lässst sich keine Werbung machen.

Allein schon wegen dem Festhalten wollen eines
Kunden bis zum Ende des Rechtsweges zu
prozessieren, sollte eigentlich dem
potenziellen Kunden zeigen wes Geistes Kind
dieser Geschäftspartner ist.

Ich habe allerdings generell den Verdacht dass
Anbieter mit zwangsweise langen Laufzeiten
das nur tun um auch unzufriedene Kunden weiter
zwingen zu können.
Naturgemäss haben sie dann kein Interesse an
meiner Zufriedenheit mehr.

Oder sollte man vielleicht annehmen, dass sie
meine Unzufriedenheit bereits im Voraus
einplanen?

Wie auch immer...

Ich empfehle solche Vertragsfallen zu
vermeiden und kurze Laufzeiten zu bevorzugen.
Am liebsten mag ich PrePaid.

01777VAMPIR ª directbox com
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[5.1.1] spunk_ antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 16:19
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Allein schon wegen dem Festhalten wollen eines Kunden bis zum Ende des Rechtsweges zu
prozessieren, sollte eigentlich dem

ist dies inzwischen bekannt?


denn bisher steht eben nur dass einer der Vertragspartner geklagt hat.

und da es eben bekannt ist, dass "aus Kulanz" gegen eine Zahlung von 70EUR ein Vertrag in beiderseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden kann liegt der Verdacht doch im raum dass der Streit vom Kunden ausging der eben diese 70EUR sparen wollte.


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[5.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf spunk_
12.11.2010 16:41
Guter Einwand.
Andererseits würde ich bestimmt nicht um einen
solchen Betrag prozessieren.
Weder als Kunde noch als Anbieter.
Ich würde einen Vergleich versuchen um nicht
dutzende Juristen monatelang zu beschäftigen.

Von dem Imageschaden über den wir hier grade
diskutieren mal ganz abgesehen.

Ich habe kein Verständnis für die Anbieter,
die ihre Kunden und auch sich selbst in eine
solche Zwangslage bringen WOLLEN.

Um einerseits günstige Monatspreise und
anderseits die hohen Startkosten
unterzubringen würde ich die Startkosten von
den regelmässigen Leistungspreisen trennen.

Dann ist es möglich die Leistung jederzeit
einzustellen - kurze Laufzeit.
Die Startkosten sind schon bezahlt.
Auch wenn der Anbieter die Startkosten auf
Raten zahlen lässt, wäre das Problem gelöst.
Diese Beiträge sind auch nach Vertragsende
noch zahlbar.

01777VAMPIR ª directbox com
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[5.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf 7VAMPIR
12.11.2010 17:02
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Guter Einwand.

wie geschrieben: ich weiss es nicht und veröffentlicht wurde der Hergang bisher auch nicht.
trotzalledem ist es seltsam auf eine einvernehmliche Lösung bewusst zu verzichten.

aber ich selbst finde es natüröich unterhalsam wenn ein Streit wegen derartigen Kleinigkeiten eskaliert und andere deswegen vor Gericht ziehen.



Andererseits würde ich bestimmt nicht um einen solchen Betrag prozessieren.
Weder als Kunde noch als Anbieter.

der Beklagte wird ja beklagt vom köäger. bisher ist mir unklar wer Kläger bzw. Beklagter ist.

Ich würde einen Vergleich versuchen um nicht dutzende Juristen monatelang zu beschäftigen.

vielleicht ein Jurastudent der dies als Szudienarbeit weiterverwenden kann oder ein Richter/Anwalt im Ruhestand.

Von dem Imageschaden über den wir hier grade diskutieren mal ganz abgesehen.

im Telekommunikationsbereich, sowie bei banken und Versicherungen hat kein einziger Anbieter inzwischen mehr ein pisitives Erscheinungsbild.

Ich habe kein Verständnis für die Anbieter, die ihre Kunden und auch sich selbst in eine solche Zwangslage bringen WOLLEN.

nunja: ein Vertrag ist nunm,al an gewissen Bedingungen gebunden.
ähnlich wie etwa ein Kreditvertrag der vorzeitig einseitig aufelöst werden soll nur weil man gerade kein Geld für die Zinsen und die tilgung hat.

da geth auch alles nur auf Kulanz - andernfalls kommt es bis zum Vollstreckungsbescheid.
ist bei allen derartigen vertragsarten ähnlich.

Dann ist es möglich die Leistung jederzeit einzustellen - kurze Laufzeit.
Die Startkosten sind schon bezahlt.

sowas hatte ich mal - lohnt sich für den Kunden durch die hzöheren monatlichen Kosten eben nur wenn diese Möglichkeit der kurzen Laufzeit auch wargenommen wird. sobald diese kurzlaufenden Verträge lange laufen hat derjenige nmit einem langlaufenden vertrag Vorteile.
bei Krediten ist es derzeit umgekehrt:
der Kunde wünscht sich langlaufende verträge mit dem derzeitigen zionssatz. leider sind die bedingungen da schlechter als bei kurzulaufenden weil die Baken evtl. auf steigende Zinsen spekulieren.

alles eine Frage der Abschätzung.

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[5.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf 7VAMPIR
14.11.2010 16:52

einmal geändert am 14.11.2010 16:53
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Guter Einwand. Andererseits würde ich bestimmt nicht um einen solchen Betrag prozessieren.

1&1 wollte hier die verbleibenden 18 Monate bezahlt haben, also 360 EUR aufwärts und nicht nur 70 EUR. Auf eine Auflösung für 70 EUR besteht kein Anspruch, ich habe das auch nirgendwo in den AGB gefunden. Es ist reine Spekulation, ob und wem 1&1 das anbietet.

Weder als Kunde noch als Anbieter.
Ich würde einen Vergleich versuchen

Das weißt du ja nicht, ob es Vergleichsversuche gab. Dass du allem und jedem nachgibst, wenn nur der Druck stimmt, kann ich mir vorstellen. Von solchen Kunden lebt die gesamte Inkassobürobranche.

Du hättest ja vor Gericht ein Plädoyer halten können, warum du nach aktuellem Sternenstand Solomo empfiehlst, da hätte wahrscheinlich der Gegner freiwillig kapituliert, um sich das nicht länger anhören zu müssen. :) So ähnliche Fälle gibt es gelegentlich tatsächlich, sogar von Seiten des Richters.

um nicht dutzende Juristen monatelang zu beschäftigen.

Dazu sind sie da, dafür herrscht jetzt für diese Konstellation Klarheit. Die Zivilgerichte arbeiten sogar im Großen und Ganzen profitabel.
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[5.1.1.1.2.1] spunk_ antwortet auf spaghettimonster
14.11.2010 17:24
Benutzer spaghettimonster schrieb:

1&1 wollte hier die verbleibenden 18 Monate bezahlt haben, also 360 EUR aufwärts und nicht nur 70 EUR. Auf eine Auflösung

steht das eigentlich irgendwo? kannst du bitte die Quelle hier veröffentlichen.
denn in den bisher veröffentlichten Texten ist nie etwas von der Ausgangsbasis zu lesen.

dahingehend ist alles Spekulation

für 70 EUR besteht kein Anspruch, ich habe das auch nirgendwo in den AGB gefunden. Es ist reine Spekulation, ob und wem 1&1 das anbietet.

das ist ein Kulanzangebot - bewusst Kulanz, damit nie ein Rechtsanspruch darauf hergeleitet werden kann.



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[5.1.1.1.2.1.1] spaghettimonster antwortet auf spunk_
14.11.2010 17:53

4x geändert, zuletzt am 14.11.2010 18:10
Benutzer spunk_ schrieb:
steht das eigentlich irgendwo? kannst du bitte die Quelle hier veröffentlichen.

Google hilft. Außerdem steht's in der direkt verlinkten Original-Pressemeldung des Gerichts, demnach auch auf Heise, Stiftung Warentest, Computerbase, SZ, Golem, Welt, Beck, T-Online...

denn in den bisher veröffentlichten Texten ist nie etwas von der Ausgangsbasis zu lesen.
dahingehend ist alles Spekulation

Wer sich rein auf Second-hand-Informationen von Teltarif verlässt, nicht auf Links klicken kann, keine anderen Nachrichten liest und zu faul zum Googlen ist - da würde ich zugegebenermaßen auch im Dunkeln tappen.

das ist ein Kulanzangebot - bewusst Kulanz, damit nie ein Rechtsanspruch darauf hergeleitet werden kann.

Dann kann man aber nicht sagen, dass 1&1 das hier sicher unterbreitet hat und es somit nur um 70 EUR ging.
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[5.1.1.1.2.1.1.1] spunk_ antwortet auf spaghettimonster
14.11.2010 18:15

einmal geändert am 14.11.2010 18:19
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Google hilft. Außerdem steht's in der direkt verlinkten Original-Pressemeldung des Gerichts, demnach auch auf Heise, Stiftung Warentest, Computerbase, SZ, Golem, Welt, Beck, T-Online...

hier der wixhtige Inhalt aus ST:
##
Der Internetanbieter teilte ihm mit, dass er keinen schnellen Anschluss installieren könne. Daraufhin wollte der Kläger seinen Vertrag per Sonderkündigungsrecht beenden. Der Internetanbieter stellte sich jedoch quer und bestand auf der monatlichen Grundgebühr bis zum Ende der Laufzeit.
##

ist bekannt weswegen der Kunde sofort eine ausserordentliche Kündigung durchfühern wollte ohne eine kulante Lösung zu suchen (die berümten 70EUR eben)


Wer sich rein auf Second-hand-Informationen von Teltarif verlässt, nicht auf Links klicken kann, keine anderen Nachrichten liest und zu faul zum Googlen ist - da würde ich zugegebenermaßen auch im Dunkeln tappen.

in den obigen Texten stehen auch nur die Pressemeldungen.
hast du etwa weiterführende daten?

Dann kann man aber nicht sagen, dass 1&1 das hier sicher unterbreitet hat und es somit nur um 70 EUR ging.

eben: weswegen wird hier nicht auf die wichtigen dinge eingegangen?

ahhh - beid er Veröffentlichung vom Bundesgerichtshof stehen weitere Info:
##
Dessen ungeachtet beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter. Mit seiner Klage verlangte der Kläger die Feststellung, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet wurde und er nicht verpflichtet ist, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen.
##

also danach kann man vermuten das es vorab keinen Versuch gab sich einvernehmlich zu einigen wie es unter Vertragspartnern üblich ist.


ich bin auf die ersten Urteile gespannt in Bezug auf das Mietrecht wenn ein Mieter spontan ins Ausland möchte und der Vermieter einen möglicherweise langlaufenden vertrag nicht auflösen will.
bei einem Sportsudio gab es allerdings in der vergangenheit einmal eine entgegengesetzte Entscheidung. aber ich vermutet nicht bis zum BGH.
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[5.1.1.1.2.1.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf spunk_
15.11.2010 01:07
Benutzer spunk_ schrieb:
ich bin auf die ersten Urteile gespannt in Bezug auf das Mietrecht wenn ein Mieter spontan ins Ausland möchte und der Vermieter einen möglicherweise langlaufenden vertrag nicht auflösen will.
bei einem Sportsudio gab es allerdings in der vergangenheit einmal eine entgegengesetzte Entscheidung. aber ich vermutet nicht bis zum BGH.

Der Mieter hat eine gesetzliche
Kündigungsfrist vom 3 Monaten. Längere
Fristen sind nicht zulässig und unwirksam.
Möglicherweise gibts Spezialfälle mit längerer
Bindung.
Aber der normale unbefristete Mietvertrag ist
für Mieter günstig.
Der Vermieter hat ein grösseres Problem.
Da sinds 9 Monate und es ist ein zulässiger
Grund erforderlich.

01777VAMPIR ª directbox com
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[5.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf 7VAMPIR
15.11.2010 18:26
Der Vermieter hat ein grösseres Problem.
Da sinds 9 Monate und es ist ein zulässiger Grund erforderlich.

"Bis zu 9 Monate" wolltest Du doch sicher schreiben.

Telly
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[5.1.1.1.2.2] 7VAMPIR antwortet auf spaghettimonster
14.11.2010 22:24
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V ...würde ich bestimmt nicht um einen
7V solchen Betrag prozessieren.
1&1 wollte hier die verbleibenden 18 Monate bezahlt haben, also 360 EUR aufwärts und nicht nur 70 EUR.
Meine Äusserung bezog sich auf die 70E.
Wenns um mehr geht, ists natürlich was
anderes.
Dennoch, bis zum BGH? Eher nicht.

Auf eine Auflösung für 70 EUR besteht kein Anspruch, ...
Diese Angabe war nicht von mir.
Ich beschäftige mich schon lange nicht mehr
mit den Details solcher Knebelverträge weil
ich sie sowieso meide.

ich habe das auch nirgendwo in den AGB gefunden. Es ist reine Spekulation, ob und wem 1&1 das anbietet.
OK...

7V Weder als Kunde noch als Anbieter.
7V Ich würde einen Vergleich versuchen
Das weißt du ja nicht, ob es Vergleichsversuche gab.
Wenn 2 Streitende einen Vergleich WOLLEN,
gibts auch einen.
Hier scheint eher ein gieriger Konzern seine
Pfründe zu schützen gegen einen uneinsichtigen
grossmäuligen AGB-Ignorierer.

Das sieht sehr nach "unwiderstehliche Kraft"
gegen "unüberwindliches Hindernis" aus.

Jahrelang prozessieren zerrt an den Nerven und
bedeutet viel Arbeit. Wenn ich statt dessen
andere Möglichkeiten nutze, gewinne ich mehr
mit weniger Stress.
Wie viel bist Du bereit für 70E oder 360E zu
arbeiten?

Dass du allem und jedem nachgibst,
Das ist nur ein Gerücht.
Taktisch ist der Zug am erfolgreichsten
dessen Risiko und Schaden im Verhältnis zum
möglichen Erfolg am besten ist.

Das kann wohl auch das Nachgeben sein.
Einige Überstunden nerven vielleicht weniger
als ein jahrelanger Prozess mit ungewissem
Ausgang.

Bückst Du Dich für 1c auf Deinem Weg?
Für 5c auf der Fahrbahn?
Für 20c auf der anderen Strassenseite?
Für 50c 3 Treppen hoch?
Nicht jede mögliche "Ernte" lohnt sich.
Hier wäre es sicher ein Pyrrhussieg - egal
wer "gewinnt".

wenn nur der Druck stimmt, kann ich mir vorstellen. Von solchen Kunden lebt die gesamte Inkassobürobranche.
Womit wir wieder beim Thema sind.
Ich riet von solchen Knebelverträgen ab weil
ich das Risiko für unakzeptabel halte.

Ich gebe solchen Anbietern kein Chance.
Unseriöse Anbieter erkennt man leicht an
offensichtlichen Anzeichen. Lange bevor ein
Blick in die AGB oder Kritiken in Foren
warnen können.

1. Unklare Ansagen.
Wer unklar ansagt, will verwirren.
Gewöhnlich mit dem Ziel etwas unterzuschieben.
Dass es mir nicht gefallen wird, vermutet
dieser Anbieter schon vor der Kontaktaufnahme.
Vertrauen wir ihm, er weiss was er tut.

2. Kontakt verhindern.
Anbieter, die den Kundenkontakt erschweren,
zB durch Nutzung unnötig teuerer Hotlines,
wollen mein berechtigtes Anliegen abweisen.
Die werden auch sonst nicht kulant oder
wenigstens korrekt mit mir umgehen.

3. Lange Vertragsbindung
Sie dient dem Zweck mich festzuhalten, wenn
ich eigentlich weg will.

Das möchte ich mir nicht aufladen.
Ich rate von solchen Vertragspartnern ab.

7V um nicht dutzende Juristen monatelang zu
7V beschäftigen.
Dazu sind sie da,
Jaaa, und die Welt wird mit jedem neuen
Juristen besser.
Das ist es was wir brauchen, NOCH MEHR Anwälte.

dafür herrscht jetzt für diese Konstellation Klarheit.
Ja, man muss nur Gesetze, AGB und andere
wichtige Texte so formulieren dass genug
Regelungslücken und Unklarheiten bleiben.
Dann wird kein Jurist je arbeitslos.

Sind wir schon so weit, dass es bei MCD nur
noch lauwarmen Cafe gibt weil die Angst vor
einem Trottel (oder ganz raffinierten) haben,
der sich selbst seinen eigenen Cafe im
DriveIn auf den Sack schüttet und dann um
Millionen klagt?
Brauchen wir wirklich Disclaimer für jeden
popligen Schraubenzieher, der uns mitteilt
dass es gefährlich ist und die Firma nicht
haftet, falls wir uns den durchs Auge ins Ohr
stecken?

Das eigentlich Schlimme ist, dass sowas
funktioniert, nicht dass es jemand versucht.

Die Zivilgerichte arbeiten sogar im Großen und Ganzen profitabel.
Na, da bin ich aber beruhigt... Sonst müsste
man die auch noch subventionieren.

Das ist aber eigentlich nicht das wesentliche
was ein Zivilgericht sein sollte - profitabel.
Ich lege sehr viel mehr Wert auf die
gesellschaftliche Funktion.
FRIEDEN schaffen und erhalten.
Das wäre mir auch eine Subvention wert.

Hier wurde kein Frieden geschaffen.

Egal wer nun in diesem Falle Recht bekommt,
hier ist der Gesetzgeber gefordert.

1. Laufzeiten begrenzen.
Nach sinnvollen Kriterien bitte. Starre
Fristen bringen uns nicht weiter, sondern
setzen das Problem nur an eine andere Stelle.
Eine technische Notwendigkeit (Beweislast
Anbieter) wäre ein akzeptabler Grund.

2. Ausstiegsmöglichkeiten.
Sie müssen klar definiert werden. Wer sie
unterschreibt, sollte sie auch akzeptieren.
Der Gesetzgeber sollte eine vernünftige
Mindestvorgabe machen.

Sollte man bei der Abgabe einer Unterschrift
vielleicht auch eine gewisse
Mindestintelligenz voraussetzen?

01777VAMPIR ª directbox com

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[5.1.1.1.2.2.1] spunk_ antwortet auf 7VAMPIR
14.11.2010 22:51
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

3. Lange Vertragsbindung Sie dient dem Zweck mich festzuhalten, wenn ich eigentlich weg will.

bei Kreditverträgen ist die Lage derzeit exakt andersrum.
die baken wollen maximal kurze Laufzeiten um in den Anschlussverträgen die spekulierten höheren Zinsen durchsetzen zu können, die Kunden wollen maximal lange Laufzeiten um die derzeit geringen kreditzinsen nutzen zu können.

bei Zeitschriften oder Mobilfunkangeboten werden durch die vergünstigungen teilweise langlaufende verträge erheblich billiger oder gar kostenlos ggü kurzlaufenden verträgen.

auch da kann es sich finanziell für den Kunden lohnen lange Laufzeiten zu nutzen.

bei versicherungen ist es ähnlich.
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[5.1.1.1.2.2.2] spaghettimonster antwortet auf 7VAMPIR
15.11.2010 21:02
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Wenn 2 Streitende einen Vergleich WOLLEN, gibts auch einen.

Oft sind die Vorstellungen zu unterschiedlich, oder beide wollen endlich mal eine strittige Rechtsfrage für die Zukunft geklärt haben. Sieh's doch mal so: In einem Musterprozess wurde das jetzt geklärt, dafür erübrigen sich 100 ähnliche künftige Prozesse vor den Amtsgerichten. Und schon hat sich's gelohnt.

Jahrelang prozessieren zerrt an den Nerven und bedeutet viel Arbeit.

Für einen opportunistischen, immer den Weg des geringsten Widerstands gehenden und damit auch jedem Inkassobüro auf den Leim gehenden Laien schon.

Wie viel bist Du bereit für 70E oder 360E zu arbeiten?

Wenn mich eine Sache interessiert oder ich den Eindruck habe, dass mich jemand gezielt hinter die Fichte führt, arbeite ich auch für 0 Euro. Wenn du nur für Geld lebst, dann hast du mein Mitgefühl.

Ja, man muss nur Gesetze, AGB und andere wichtige Texte so formulieren dass genug
Regelungslücken und Unklarheiten bleiben.
Dann wird kein Jurist je arbeitslos.

Es wird bei Gesetzen logischerweise immer Lücken und Unklarheiten geben, weil man niemals jede Fallkonstellation in all ihren Einzelheiten und Varianten vorhersehen und ins Gesetz schreiben kann.

Sind wir schon so weit, dass es bei MCD nur
noch lauwarmen Cafe gibt weil die Angst vor
einem Trottel (oder ganz raffinierten) haben,
der sich selbst seinen eigenen Cafe im
DriveIn auf den Sack schüttet und dann um Millionen klagt?

Das ist US-Recht und gehört nicht hierher, sondern an deinen Stammtisch. Schon dein einziger Satz enthält 3 inhaltliche Fehler.

Das eigentlich Schlimme ist, dass sowas funktioniert, nicht dass es jemand versucht.

Das eigentlich Schlimme ist, dass jemand sich anmaßt in herablassender Weise über Fälle zu urteilen, von denen er nur die Überschrift gelesen hat.
http://www.talkteria.de/forum/topic-99729.html

hier ist der Gesetzgeber gefordert.
1. Laufzeiten begrenzen.
2. Ausstiegsmöglichkeiten.

Es gibt so viele Vertragsarten, dass nicht mal alle Vertragsarten im Gesetz aufgeführt werden können. Es werden ständig neue geschaffen. Erst recht ist es unmöglich, alle denkbaren unvorhergesehenen (deshalb "außerordentlich") Kündigungsmodalitäten für jede einzelne Vertragsart zu normieren.

Wenn du meinst, trotzdem den Stein der Weisen gefunden zu haben und das alles besser machen zu können als "die da oben", kannst du das ja an deinen Bundestagsabgeordneten schreiben oder dich zur Wahl stellen. Was du sowieso nicht machst, weil es viel bequemer ist vom Sessel aus zu stänkern.

Sollte man bei der Abgabe einer Unterschrift vielleicht auch eine gewisse Mindestintelligenz voraussetzen?

Oder eine gewisse Mindest-Allgemeinbildung zum Posten von Forumsbeiträgen?
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[5.1.1.1.2.2.2.1] 7VAMPIR antwortet auf spaghettimonster
16.11.2010 02:42

einmal geändert am 16.11.2010 02:55
Nur zur Erinnerung:
Der Ansatz zu dieser Diskussion war meine
Warnung vor riskanten Verträgen.
Hier das Risiko zahlen, den Vertrag erfüllen
zu müssen obwohl die Leistung nicht mehr
erwünscht ist.

Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Wenn 2 Streitende einen Vergleich WOLLEN,
7V gibts auch einen.
Oft sind die Vorstellungen zu unterschiedlich, oder beide wollen endlich mal eine strittige Rechtsfrage für die Zukunft geklärt haben.
Wenn beide FRIEDEN WOLLEN ist es möglich.
Wenn nicht, gibts eben ein Urteil.
Darum gibts Gerichte.

Wenns so nicht geht gibts auch noch Armeen.
Kein Konflikt bleibt ungelöst.

Sieh's doch mal so: In einem Musterprozess wurde das jetzt geklärt, dafür erübrigen sich 100 ähnliche künftige Prozesse vor den Amtsgerichten. Und schon hat sich's gelohnt.
Dass es nun höchstrichterlich geklärt ist,
ist ein Vorteil und freut mich.
Ich wende mich nur gegen das völlig
überflüssige Führen eines Prozesses, wo ein
wenig Verstand bei bei rechtzeitiger Nutzung
jeglichen Schaden vermieden hätte.


7V Jahrelang prozessieren zerrt an den Nerven und
7V bedeutet viel Arbeit.
Für einen opportunistischen, immer den Weg des geringsten Widerstands gehenden und damit auch jedem Inkassobüro auf den Leim gehenden Laien schon.
Achte mal bitte auf Deinen Ton.

Mein Rat ist nach wie vor:
"Geh nicht in eine solche Falle!"
Daran ist mA nichts falsch und schon gar
nicht von Dir widerlegt.

7V Wie viel bist Du bereit für 70E oder 360E zu
7V arbeiten?
Wenn mich eine Sache interessiert...
Du siehst es vielleicht als eine Art Hobby.
Dagegen ist nix zu sagen.

Aber jemandem ohne eigene juristische
Kenntnisse, für den sowas eine ernste Sache
und ein persönliches Risiko ist, rate ich
eher zu vermeiden und vorsichtig zu sein.


oder ich den Eindruck habe, dass mich jemand gezielt hinter die Fichte führt, arbeite ich auch für 0 Euro.
Missverständnis.
Ich meinte, dass ein paar Überstunden evtl
weniger nerven und mehr Geld reinbringen als
die Abschreibung des Verlustes wert wäre.
Manches sollte man einfach als Lehrgeld
ansehen.

Wenn du nur für Geld lebst, dann hast du mein Mitgefühl.
Wir alle arbeiten doch letztlich für Geld.
Das Geld ist eine bedeutende Grenze für
unsere Möglichkeiten, wo auch immer sie
individuell sein mag.
Geld ist eine Form von Macht.
Die Bedeutung des Geldes sollte man also
nicht kleinreden.

Ich lebe nicht dafür.
Es macht mein Leben angenehmer.

Es ist absolut sinnvoll und angemessen
danach zu streben.

7V Ja, man muss nur Gesetze, AGB und andere
7V wichtige Texte so formulieren dass genug
7V Regelungslücken und Unklarheiten bleiben.
7V Dann wird kein Jurist je arbeitslos.
Es wird bei Gesetzen logischerweise immer Lücken und Unklarheiten geben, weil man niemals jede Fallkonstellation in all ihren Einzelheiten und Varianten vorhersehen und ins Gesetz schreiben kann.
Ja natürlich wird es immer unvorhersehbares
geben.
Aber mal ehrlich...
Dass bei einem Riesenladen wie 1&1, TELEKOM,
o2, VODAFONE mit Millionen Kunden öfters mal
einer umzieht ist doch leicht vorhersehbar.

Bei den hässlichen 2Jahresverträgen ist es im
Gegenteil offenbar Absicht, den Kunden NIE zu
entlassen.
Es ist einfach nicht wahr, dass diese langen
Laufzeiten in irgendeiner Form gerechtfertigt,
gar nötig wären. Oder gibts da Gegenargumente?

Es werden ja zB nicht die Laufzeiten verkürzt
für solche Kunden, die die Mindestlaufzeit
erfüllt und somit die angeblichen Startkosten
eingespielt haben.

Ein Stammkunde kann also nur alle 2 Jahre
aussteigen.
Weil man aber normalerweise Verträge nicht
auf einen einheitlichen 2 Jahresrhythmus hin
abschliesst, könnte man also nie unter
Einhaltung der Kündigungsfrist aus allen
gleichzeitig aussteigen.
Ausserdem sind grade Umzüge nicht
grundsätzlich langfristig planbar.
Job, Liebe, Krankheit, Eigenbedarf (des
Vermieters ;-) und andere überraschende
Ereignisse können sowas kurzfristig erzwingen.

7V Sind wir schon so weit, dass es bei MCD nur
7V noch lauwarmen Cafe gibt weil die Angst vor
7V einem Trottel (oder ganz raffinierten) haben,
7V der sich selbst seinen eigenen Cafe im
7V DriveIn auf den Sack schüttet und dann um
7V Millionen klagt?
Das ist US-Recht und gehört nicht hierher,
Klar ist dieser spezielle Auswuchs US-Recht.
Aber es zeigt eben besonders deutlich wie man
als Gesellschaft in Teufels Küche kommen kann
wenn die Gesellschaft zulässt, dass die
Menschen ihre Probleme nicht
eigenverantwortlich lösen, sondern statt
dessen Profis gegeneinander antreten lassen.

Natürlich habe ich Deinen Link gelesen.
Aufschlussreich, DANKE.

Ich halte weiterhin für richtig, dass ein
Hersteller nur dann für sein Produkt haften
sollte, wenn es nicht korrekt funktioniert.
Insbesondere wenn diese Störung überraschend
eintritt.
Hätte sich also der Becher plötzlich zerlegt,
wäre eine Prüfung der Verantwortlichkeit
angemessen.

Der Cafe war heiss. Na prima, so soll er sein.
Der Risikoübergang ist mA eindeutig im
Augenblick der Übergabe. Was danach passiert
hat der Kunde zu verantworten.
Für das eigene Versagen im Umgang mit einem
Becher andere verantwortlich zu machen ist
mA einfach nur unverschämt.
Eine Gesellschaft, die sowas durchgehen lässt
ist mA auf dem Holzweg.

sondern an deinen Stammtisch. Schon dein einziger Satz enthält 3 inhaltliche Fehler.
Mein "einziger Satz"? Hmmm, naja.
Meinen Tisch werde ich hier nicht erörtern.


7V Das eigentlich Schlimme ist, dass sowas
7V funktioniert, nicht dass es jemand versucht.
Das eigentlich Schlimme ist, dass jemand sich anmaßt...
In meiner Ausgabe des Grundgesetzes ist der
Passus mit der Meinungsfreiheit noch drin.
Habe ich vielleicht eine Aktualisierung
verpasst?
Es ist mein Recht eine Meinung zu haben und
keine Anmassung. Anmassend wäre, Deine
offenbar abweichende Meinung zu unterdrücken.
Ebenso wie Du Deine für "richtig" hältst,
gefällt mir meine.


in herablassender Weise über Fälle zu urteilen,
Keineswegs herablassend.
Nur abweichender Ansicht.
Ich halte diese USamerikanische Sichtweise
für zerstörerisch und gesellschaftsschädigend
weil es sich plötzlich lohnt unverantwortlich
zu handeln und andere das Risiko dafür tragen
zu lassen.

von denen er nur die Überschrift gelesen hat. http://www.talkteria.de/forum/topic-99729.html
Ich habe einiges zu solchen spektakulären
Ausnahmeurteilen gelesen.
Es gibt einen klaren Trend und keine Änderung
in Sicht.

Fehlt nur noch der Disclaimer zu jeder
Klorolle, so dass die Packung mehr bedrucktes
als flauschiges Papier enthält.


7V hier ist der Gesetzgeber gefordert.
7V 1. Laufzeiten begrenzen.
7V 2. Ausstiegsmöglichkeiten.
Es gibt so viele Vertragsarten, dass nicht mal alle Vertragsarten im Gesetz aufgeführt werden können. Es werden ständig neue geschaffen. Erst recht ist es unmöglich, alle denkbaren unvorhergesehenen (deshalb "außerordentlich") Kündigungsmodalitäten für jede einzelne Vertragsart zu normieren.
Genau darum ist es wichtig die Laufzeiten
kurz zu halten. Dann kann kein Vertragspartner
den anderen schikanieren.
Wer weg will, kann raus.

Wenn du meinst, trotzdem den Stein der Weisen gefunden zu haben und das alles besser machen zu können als "die da oben", kannst du das ja an deinen Bundestagsabgeordneten schreiben
Wieviele Schreiben an Abgeordente hat es wohl
zum Thema Atomenergie schon gegeben?
Wieviele davon werden wohl den Wunsch nach
einem Ende oder die Gegenposition einnehmen?
Es hängt offenbar davon ab welche Position
die gewählten Politiker haben, völlig
unbeeinflusst von der grade herrschenden
Volksmeinung. Die interessiert immer nur
alle 4 Jahre, kurz vor den Wahlen.
Die einen wollen angeblich raus und knicken
vor der Lobby so weit ein, dass sie 30 Jahre
Zeit geben.
Wer hätte denn ahnen können, dass nach dem
nächsten erwartbaren Machtwechsel diese
Position revidiert wird?

Ich halte sowas bei Grundsatzfragen für
Zeitverschwendung.
Bei verhältnismässig überschaubaren
persönlichen Problemen klappts ja manchmal.
Dennoch habe ich den Verdacht, dass es weniger
echtes Engagement als Propaganda ist.

Wer gerne die Ochsentour von der "Parteibasis"
aus gehen will und sein Leben darauf
ausrichtet gegen die Lobbyinteressen grosser
Konzerne anzukämpfen hat meinen Segen.

Ich bevorzuge das Vermeiden von Vertragsfallen.
Ich will es mir nicht zur Lebensaufgabe machen
sie grundsätzlich abzuschaffen.
Mir reicht es zu warnen.


oder dich zur Wahl stellen. Was du sowieso nicht machst, weil es viel bequemer ist vom Sessel aus zu stänkern.
Ja, es ist sehr viel bequemer Wissen per
Forum zu teilen als den Kampf gegen
Grosskonzerne aufzunehmen. Davor ist bisher
noch jede Regierung eingeknickt.
Was könnte ich bewirken?
Aber Wissen hilft.

Hätte dieser umzugswillige Kunde rechtzeitig
bedacht keinen endlosen Vertrag zu schliessen,
wäre die Angelegenheit geräuschlos erledigt.

Ich habe nur ein Leben.
Selbst wenn ich tausend hätte, die ich
parallel führen und auf ein solches Ziel
ausrichten könnte, würde es wohl nicht
reichen.

Oder siehst Du ernstliche Chancen?

7V Sollte man bei der Abgabe einer Unterschrift
7V vielleicht auch eine gewisse
7V Mindestintelligenz voraussetzen?
Oder eine gewisse Mindest-Allgemeinbildung zum Posten von Forumsbeiträgen?
Meinungen sind wie Ars¢hlöcher,
jeder hat eins. (Dirty Harry)

01777VAMPIR ª directbox com
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[5.1.1.1.2.2.2.1.1] Dispatcher antwortet auf 7VAMPIR
16.11.2010 14:36
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
7V Sind wir schon so weit, dass es bei MCD nur 7V noch lauwarmen Cafe gibt weil die Angst vor 7V einem Trottel (oder ganz raffinierten) haben, 7V der sich selbst seinen eigenen Cafe im
7V DriveIn auf den Sack schüttet und dann um 7V Millionen klagt?
Das ist US-Recht und gehört nicht hierher,
Klar ist dieser spezielle Auswuchs US-Recht.
Aber es zeigt eben besonders deutlich wie man
als Gesellschaft in Teufels Küche kommen kann
wenn die Gesellschaft zulässt, dass die
Menschen ihre Probleme nicht
eigenverantwortlich lösen, sondern statt dessen Profis gegeneinander antreten lassen.

Da gibt's in den U. S. A. noch vieeeeeeel blödere Beispiele:

In Spielzeugläden DÜRFEN Harry-Potter-Besen NUR NOCH mit gelbem Warnaufkleber verkauft werden:
"ACHTUNG! SPIELZEUG! DIESER GEGENSTAND VERLEIHT NICHT DIE FÄHIGKEIT ZU FLIEGEN."

Also wegen meiner können die Gören auf's Dach steigen und dann den Jump ihres Lebens machen.
Damit ist das Problem dann von selbst gelöst (oder zeschmettert).
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[5.1.1.1.2.2.2.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf Dispatcher
16.11.2010 17:17
Benutzer Dispatcher schrieb:
Da gibt's in den U. S. A. noch vieeeeeeel blödere Beispiele: In Spielzeugläden DÜRFEN Harry-Potter-Besen NUR NOCH mit gelbem Warnaufkleber verkauft werden:
"ACHTUNG! SPIELZEUG! DIESER GEGENSTAND VERLEIHT NICHT DIE FÄHIGKEIT ZU FLIEGEN."

Den Disclaimerunsinn habe ich an anderer
Stelle ebenfalls angesprochen, Stichwort
"Klopapier"

Ein Kind das ernstlich glaubt mit einem
Spielzeugbesen fliegen zu können, wird den
Disclaimer normalerweise nicht lesen und
verstehen können.
Also hat sich eigentlich nichts geändert.
Die Eltern sind gefordert.

Trotzdem finde ich das:

Also wegen meiner können die Gören auf's Dach steigen und dann den Jump ihres Lebens machen.
Damit ist das Problem dann von selbst gelöst (oder zeschmettert).

schon etwas hart formuliert soweit es sich um
Kinder handelt. Kinder brauchen Schutz und
Hilfe.

Bei einem Produkt für Erwachsene gebe ich Dir
jedoch Recht.

01777VAMPIR ª directbox com