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BNetzA Präsident Kurth und Verbraucherschutz


23.12.2010 12:38 - Gestartet von Blacky11
Erst ermöglicht die BNetzA ein vereinfachtes Inkasso (Vfg. 37/2004) von Call-Center-Leistungen über Telefonrechnungen (Leistungen von Dritten); dann wird sich scheinheilig über zweifelhaft einstellende Geschäftsmethoden beschwert. Anstelle Telefonnutzer nachhaltig vor weiteren ähnlichen Machenschaften zu schützen, müssen Kunden über den Rechtsweg klären, wo hier die Grtenzen liegen was die BNetzA grundsätzlich eingeführt hat.
Sinkende Verbindungsgebühren wurden durch wettbewerbsfördende EU-Richtlinien in die Wege geleitet, wobei die BNetzA weiterhin alles tut um besonders den großen Anbietern den Weg zu noch mehr Umsatz zu ermöglichen. Im Sinne von Kunden wird geprüft, geprüft und nochmals geprüft. Am Ende sieht sich sich die BNetzA rechtlich für nicht zuständig.
Andere Länder zeigen mehr Einsatz bei Kundenrechten z.B. bei Providerwechsel (Dauer, Umschalteverantwortung); Bandbreitenzusagen (nicht bis zu xy MBit/s) oder spezifischen Rechnungsklärungen (gerade für den Mobilfunksektor).