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Sonderkündigungsrecht


26.01.2010 15:22 - Gestartet von Hilola
Dadurch, dass Vodafone nun 50 € für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden bestehen. Oder?
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[1] namorico antwortet auf Hilola
26.01.2010 15:24
Ihr seht alle nur Sonderkündigungen. Du bist doch nicht gezwungen deinen Tarif zu wechseln.

Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden
bestehen. Oder?
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[1.1] 535 antwortet auf namorico
26.01.2010 16:45
Benutzer namorico schrieb:
Ihr seht alle nur Sonderkündigungen. Du bist doch nicht gezwungen deinen Tarif zu wechseln.


Nur - wenn man es möchte wird es auf einmal recht teuer, richtig?
Ich kenne mich mit VF-Verträgen nicht aus, ist das wirklich kein Vertragsbestandteil, der nun offenbar verschlechtert wird?


Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden
bestehen. Oder?
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[2] koffer-murphy antwortet auf Hilola
26.01.2010 15:41
Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden bestehen. Oder?

Die Tarifwechselkonditionen sind KEIN Bestandteil des Vertrags. Von daher besteht selbstverständlich kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung.
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[2.1] kfschalke antwortet auf koffer-murphy
26.01.2010 17:02
Benutzer koffer-murphy schrieb:
Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden bestehen. Oder?

Die Tarifwechselkonditionen sind KEIN Bestandteil des Vertrags. Von daher besteht selbstverständlich kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung.

Und wer sagt das? Vieleicht hat der Kunde ja gerade aus diesem Grund den Vertrag mit Vodafone geschlossen, weil der Tarifwechsel möglich ist. Das BGB kennt ohnehin nur die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ich weis nicht, wie ein Gericht entscheiden würde, aber ich schätze mal, dass es Vodafone nicht auf so ein Verfahren ankommen lassen wird. Der Hotliner wird es ablehnen, der Kunde schreibt seine Kündigung und Vodafone behebt den Mangel durch Tarifwechsel ohne Gebühr und Laufzeitverlängerung. Von 10 Kunden werden es 9 schlucken und schon stimmt die Rechnung.
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[2.1.1] Ich kündige - Tschüss Vodafone!
popfm+ antwortet auf kfschalke
26.01.2010 18:08
Ich halte das sogar für eine gravierende Änderung der Bedingungen und werde eine außerordentliche Kündigung an Vodafone schicken. Ich habe beim Vertragsabschluss darauf geachtet, dass ich jederzeit in einen günstigeren Monatsgrundpreis wechseln kann, da ich ein Auslandssemester plane. Also ist dies für mich eine erhebliche Verschlechterung die eine Kündigung rechtfertigen sollte.

Franz
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[2.1.1.1] kai31580 antwortet auf popfm+
26.01.2010 19:24
Hallo,

einmal geschlossene Vertäge sind von beiden Seiten einzuhalten.
Ein Tarifwechsel ist reine Kulanz, und ist nicht Grundlage des abgeschlossenen Vertrag. Ein TW ist in den AGB geregelt, dort ist vielmehr der Hinweis auf die allgemeinen Preislisten.

Also, ein Sonderkündigungsrecht ist schon weit hergeholt.
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[2.1.1.1.1] baerlihome antwortet auf kai31580
26.01.2010 20:29
Ob man sich die Mühe macht eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen muss jeder selbst entscheiden.

Für mich steht jedenfalls fest, dass mein bereits gekündigter Vodafone Vertrag Juli ausläuft und sie sich ihre schicken roten überteuerten Simkarten in den Allerwertesten stecken können.
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[2.1.1.1.1.1] rotella antwortet auf baerlihome
26.01.2010 23:09
Benutzer baerlihome schrieb:

Vodafone Vertrag Juli ausläuft und sie sich ihre schicken roten überteuerten Simkarten in den Allerwertesten stecken können.

Warum hast du dann überhaupt einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen, wenn sie dir zu teuer sind?
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[2.1.1.1.1.1.1] baerlihome antwortet auf rotella
27.01.2010 07:34
Was is denn das für ne bescheidene Frage?

Aber gut, sei es drum...

Als ich meinen Vertrag im Juli 2006 abgeschlossen habe, gab es auf dem Mobilfunkmarkt ein wesentlich einheitlicheres Bild bei den Tarifen und beim Service. Zum damaligen Zeitraum waren beispielsweise die Tarife von T-Mobile und Vodafone fast identisch. (Minutenpakete) O2 Germany hatte trotz Roaming (T-Mobile) ein mehr als lückenhaftes Netz und miesen Service. Na und von E-Plus möchte ich jetzt gar nicht sprechen.(gibts die eigentlich noch???)

In den letzten 4 Jahren hat sich nun das Bild sehr verändert. Die beiden großen Betreiber haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. T-Mobile zog die Reißleine und begann mit Discountanbietern zusammen zu arbeiten. Vodafone schloß dies warum auch immer bis zuletzt aus. Man glaubte scheinbar mit MAßnahmen wie veränderte Wechselbedingungen oder Optionen über 24 Monate Kunden binden zu können. Nur hat man dabei vergessen, dass Kunden diesbezüglich nachtragend sind und mit Ablauf des Vertrages keinen Umdsatz mehr bringen. (seitens Vodafone sehr kurzfristig gedacht)

Bezüglich Felixibilität sind die beiden großen in eine Art Totenstarre gefallen. Lediglich O2 hat es in meinen Augen geschafft, durch umfangreiche Manahmen ihr Netz auf Vordermann zu bringen und durch annehmbare flexibel gestaltbare Tarife die Kunden zum Abschluss oder Bleiben zu bewegen.

Denn für die 50 Euro die Vodafone verlangt erhalte ich bei O2 mittlerweile ne Flat in alle Netze, sowie nen Datentarif der nicht nur mit dem Handy nutzbar ist.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] tobifrank antwortet auf baerlihome
27.01.2010 08:42
Die "Brüder" machen das schon seit Jahren mit System. Ich habe mich 2005 entschlossen mich von denen nicht mehr veräppeln zu lassen und habe 2007 nach 14 Jahren gekündigt!

http://www.areamobile.de/community/netzbetreiber-provider/130688-good-bye-vodafone-6.html
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[2.2] 535 antwortet auf koffer-murphy
26.01.2010 22:06
Benutzer koffer-murphy schrieb:
Benutzer Hilola schrieb:
Dadurch, dass Vodafone nun 50 für die Umstellung auf einen "billigeren" Tarif nimmt und dann auch nochmals die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt, müsste doch eingentlich ein Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden bestehen. Oder?

Die Tarifwechselkonditionen sind KEIN Bestandteil des Vertrags.


Was gehört denn Deiner Meinung nach zu einem Vertrag?

Von daher besteht selbstverständlich kein Recht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung.

Sie könnten die Gebühr also auch auf 100 oder 200 schrauben?
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[2.2.1] rotella antwortet auf 535
26.01.2010 23:06
Benutzer 535 schrieb:

Sie könnten die Gebühr also auch auf 100 oder 200 schrauben?

Oder einfach einen Tarifwechsel komplett ausschließen. Wenn nicht in den AGB drinsteht, dass ein Tarifwechsel möglich ist, oder mit dieser Wechselmöglichkeit geworben wurde (Ich kenne die AGB von Vodafone-Laufzeit allerdings nicht...), und sie das bisher freiwillig angeboten haben, sind sie nicht dazu verpflichtet.
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[2.2.1.1] 535 antwortet auf rotella
28.01.2010 10:15
Benutzer rotella schrieb:
Benutzer 535 schrieb:

Sie könnten die Gebühr also auch auf 100 oder 200 schrauben?

Oder einfach einen Tarifwechsel komplett ausschließen. Wenn nicht in den AGB drinsteht, dass ein Tarifwechsel möglich ist, oder mit dieser Wechselmöglichkeit geworben wurde (Ich kenne die AGB von Vodafone-Laufzeit allerdings nicht...), und sie das bisher freiwillig angeboten haben, sind sie nicht dazu verpflichtet.

Ok, aber offenbar ging es: ""Die neue Regelung gilt sowohl für Neu-, als auch Bestandskunden. Bei letzteren, so Höpken, wolle man aber "kulante Regelungen" finden - die Gebühr könne je nach Einzelfall auch erlassen werden." https://www.teltarif.de/vodafone-superflat-...

Nach welchen Kriterien wird entschieden beim "Einzelfall"? Ob der Kunde es gemerkt hat und auch reklamiert?