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Bei RSL Com darf gekündigt werden!


03.01.2001 14:36 - Gestartet von sebi81
Da es mittlerweile als sicher erscheint, daß E-Plus wahrscheinlich zum 01.03.2001 die SMS-Preise für Kurznachrichten in fremde inländische Netze (d.h. T-D1, D2 Vodafone, Viag Interkom) von 0,29 DM auf 0,39 DM erhöhen wird, sollte jeder Vertragskunde von E-Plus seine AGBs genau studieren.

Bei E-Plus-Verträgen über RSL Com (nur bei den Originaltarifen) gilt folgender Punkt der RSL Com AGBs:
§ 9.3: 'Erfolgen Änderungen zuungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn der Kunde es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt.'

Was folgern wir daraus? Kündigen, kündigen, kündigen - aber nur per Einschreiben mit Rückschein!
Laut Auskunft eines RSL Com-Mitarbeiters weiß dort noch niemand von der Erhöhung. Auch soll der Kunde angeblich darüber schriftlich informiert werden. Ich werde die Entwicklung abwarten und notfalls auch präventiv kündigen.
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[1] bastian antwortet auf sebi81
03.01.2001 14:54
Ich verstehe nicht, woher auf einmal diese "Kündigungsmanie" kommt. Seid Ihr alle mit E-Plus unzufrieden, oder was? Das kann ja wohl nicht sein. Bei den anderen Anbietern kostet der SMS-Versand schließlich auch 39 Pfennig pro Kurznachricht. Man sollte also nicht stumpfsinnig draufloskündigen, sondern erst mal das Gehirn einschalten und sich fragen, ob der E-Plus-Tarif nicht doch günstiger ist als ein ähnlicher bei T-Mobil, D2 Vodafone oder Viag Interkom.

Außerdem sollte Teltarif mal ein UPDATE machen. Die Preiserhöhung für den SMS-Versand in deutsche Fremdnetze ist längst bestätigt!

Gruß

Bastian
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[1.1] Kündigung macht immer Sinn!
sebi81 antwortet auf bastian
03.01.2001 15:03
Hallo Bastian,

natürlich bin ich mit E-Plus nicht unzufrieden, sonst hätte ich dort vor 4 Monaten nicht einen 2 Jahres-Vertrag abgeschlossen. Wenn ich bei E-Plus kündige, heißt das auch noch lange nicht, daß ich nicht doch E-Plus-Kunde bleibe.

Wenn ich den Vertrag kündige, habe ich
1. mein mit 400 bis 600 DM subventioniertes Handy,
2. spare aber die Grundgebühren, mit der ich das Handy quasi "abbezahle" (für 1 bis 23 Monate).

Ich kann direkt danach wieder einen Vertrag abschließen, habe aber z.B. in meinem Fall 19 Monate lang je 25 DM gespart (= 475 DM). Danach kann man auch einen handylosen und grundgebührfreien E-Plus-Vertrag z.B. bei super24.de abschließen, sein altes Handy behalten und sich über mehrere Hundert Mark gesparter Grundgebühr freuen. Das ist der große Vorteil, den eine Kündigung bietet!

CU sebi81 :-)
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[1.1.1] RE: Kündigung macht [NICHT] immer Sinn!
markus-t antwortet auf sebi81
03.01.2001 15:23
Benutzer sebi81 schrieb:

Wenn ich den Vertrag kündige, habe ich 1. mein mit 400 bis 600 DM subventioniertes Handy, 2. spare aber die Grundgebühren, mit der ich das Handy quasi "abbezahle" (für 1 bis 23 Monate).

Wenn Du den Vertrag kündigst, dann wird wohl auch Dein Handy "weg" sein... schließlich lautet der Vertrag auf Handy IN VERBINDUNG MIT einem Mobilfunkvertrag, checke also lieber mal die AGB's

Schönes 2001!

Markus
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[1.1.1.1] sebi81 antwortet auf markus-t
03.01.2001 15:29
Benutzer markus-t schrieb:
Wenn Du den Vertrag kündigst, dann wird wohl auch Dein Handy "weg" sein... schließlich lautet der Vertrag auf Handy IN VERBINDUNG MIT einem Mobilfunkvertrag, checke also lieber mal die AGB's

Sorry, aber das ist schlichtweg juristisch falsch. Ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt zu Hilfe genommen, aber auch ohne den steht eindeutig fest: Mit Abschluß des Vertrages geht das Handy in meinen Besitz über. Ich habe für das Gerät in Verbindung mit dem Vertrag 29 DM bezahlt, also ist es auch mein Eigentum. Wenn der Vertrag gekündigt wird, ändert dies nichts am eigentlichen Kaufvorgang. Dies ist so auch in den AGBs nachzulesen.

CU Sebi81 :-)
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[1.1.1.2] gecko antwortet auf markus-t
03.01.2001 15:34
Benutzer markus-t schrieb:


Wenn Du den Vertrag kündigst, dann wird wohl auch Dein Handy "weg" sein... schließlich lautet der Vertrag auf Handy IN VERBINDUNG MIT einem Mobilfunkvertrag, checke also lieber mal die AGB's

Schönes 2001!

Markus

Nee nee, Markus. Mach Dir da mal keine Sorgen. Das Telefon gehört schon dem, der es *gekauft* hat (vgl. BGB §433 ff). Der Käufer ist Eigentümer. Die Dinger werden nicht vermietet. Das gab es früher mal bei den Festnetztelefonen der Post.

Gecko

Gecko
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[1.1.1.2.1] Dann habe ich mich geirrt
markus-t antwortet auf gecko
03.01.2001 15:58
Tja so ist das im Leben...hab' ich mich eben geirrt, wenngleich zuungunsten des Verbrauchers.

Hätte den großen Firmen echt zugetraut, daß sie so was wasserdicht hinbekommen würden.

Grüße

Markus
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[1.1.2] gecko antwortet auf sebi81
03.01.2001 15:24
... und wenn man sich bis 31.01.2001 anmeldet zahlt man bei E-Plus bis 31.03.2001 keine Grundgebühr.

Gecko