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SIM-Pfand nahezu unvermeidlich


15.11.2010 16:42 - Gestartet von freizugaenglich
Nach meinen Erfahrung ist die "Pfand-Gebühr" mehr oder weniger unvermeidlich bzw. muss man zur Durchsetzung seiner Rechte Nerven und zeit mitbringen. Ich persönlich babe schon SIMs per Einschreiben und als Paket mit Track-ID zurück gesendet. In meinem Fall behauptete Talkline jedesmal, dass die Sendung keine SIMs enthielt. Entsprechend steht dann Aussage gegen Aussage, da man ja nicht behauptet, kein Schreiben bekommen zu haben, sondern lediglich den Inhalt in Frage stellt.

Ich meide nunmehr auch für Schubladenverträge jeglichen Kontakt mit diesen "Service"-Providern, da verlässliche Vertragsbeziehungen anders aussehen bzw. ich persönlich andere Auffassungen von Vertragseinhaltung habe.
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[1] wolfwen antwortet auf freizugaenglich
15.11.2010 17:00
Benutzer freizugaenglich schrieb:
Ich persönlich babe schon SIMs per Einschreiben und als Paket mit Track-ID zurück gesendet. In meinem Fall behauptete Talkline jedesmal, dass die Sendung keine SIMs enthielt.

Man sollte Zeugen beim Einpacken haben. Wenn das aber mehrmals systematisch passiert, dass behauptet wird, die Sendungen würden keine SIM-Karten enthalten, dann hättest du die Staatsanwaltschaft einschalten sollen.
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[2] Magentaschrott antwortet auf freizugaenglich
15.11.2010 17:03
Benutzer freizugaenglich schrieb:
Nach meinen Erfahrung ist die "Pfand-Gebühr" mehr oder weniger unvermeidlich bzw. muss man zur Durchsetzung seiner Rechte Nerven und zeit mitbringen. Ich persönlich babe schon SIMs per Einschreiben und als Paket mit Track-ID zurück gesendet. In meinem Fall behauptete Talkline jedesmal, dass die Sendung keine SIMs enthielt. Entsprechend steht dann Aussage gegen Aussage, da man ja nicht behauptet, kein Schreiben bekommen zu haben, sondern lediglich den Inhalt in Frage stellt.

Ich meide nunmehr auch für Schubladenverträge jeglichen Kontakt mit diesen "Service"-Providern, da verlässliche Vertragsbeziehungen anders aussehen bzw. ich persönlich andere Auffassungen von Vertragseinhaltung habe.

Auf die Idee käme ich gar nicht, da irgendwas zurückzuschicken. Die Rechnung würde ich um das Kartenpfand kürzen und gut ist. Was wollen die denn machen. Sim-Karte sperren geht ja nicht mehr. Und das Kartenpfand einklagen? Naja, wers glaubt. Nicht mehr benötigte Sim-Karten landen bei mir genauso wie uralte Kontoauszüge u.ä. im Kamin. Danach sind die Daten definitiv vernichtet.
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[2.1] judi antwortet auf Magentaschrott
15.11.2010 17:20
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Auf die Idee käme ich gar nicht, da irgendwas zurückzuschicken. Die Rechnung würde ich um das Kartenpfand kürzen und gut ist. Was wollen die denn machen. Sim-Karte sperren geht ja nicht mehr. Und das Kartenpfand einklagen? Naja, wers glaubt. Nicht mehr benötigte Sim-Karten landen bei mir genauso wie uralte Kontoauszüge u.ä. im Kamin. Danach sind die Daten definitiv vernichtet.

Naja, sperren geht nicht, klagen vielleicht. Aber an Inkaso abtreten oder der Schufa melden wären 2 für den Kunden höchst unangenehme Möglichkeiten.
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[2.1.1] Magentaschrott antwortet auf judi
15.11.2010 17:37
Benutzer judi schrieb:
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Auf die Idee käme ich gar nicht, da irgendwas zurückzuschicken. Die Rechnung würde ich um das Kartenpfand kürzen und gut ist. Was wollen die denn machen. Sim-Karte sperren geht ja nicht mehr. Und das Kartenpfand einklagen? Naja, wers glaubt. Nicht mehr benötigte Sim-Karten landen bei mir genauso wie uralte Kontoauszüge u.ä. im Kamin. Danach sind die Daten definitiv vernichtet.

Naja, sperren geht nicht, klagen vielleicht. Aber an Inkaso abtreten oder der Schufa melden wären 2 für den Kunden höchst unangenehme Möglichkeiten.

Nö, wenn man der Rechnung widerspricht, gibts auch keinen Schufa-Eintrag. Und Inkasso? Na und, die können auch nichts machen außer leere Drohungen auszusprechen. Am Ende müsste der Anbieter das Geld einklagen und das hat sehr geringe Erfolgsaussichten. Deaktivierungsgebühren sind nunmal unzulässig, die umbenennung in Kartenpfand ändert daran auch nichts.
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[2.1.1.1] ja und???: SIM-Pfand nahezu unvermeidlich
syndikus_R antwortet auf Magentaschrott
15.11.2010 20:37
Ich habe bei Telco (gehört zu Drillisch) einen Einschreibebrief mit SIM-Karten mit einem Zeugen in Gegenward des Postbeamten eingetütet, überreicht und gleich darauf im Schreiben hingewiesen. Das Ganze habe ich mit einer Kamera gefilmt.

Ein bisschen Paranoid? Nein, ich habe diesen Spass mit dem angeblich leeren Einschreibebrief in einigen Foren gelesen...

Und das Ergebnis? Ein Bestätigungsbrief und eine Gutschrift in der letzten Rechnung.

Ob man vor Gericht mit dem Anscheinbeweis durchkommt ("es entspricht nicht der allg. Lebenserfahrung einen leeren Brief per Einschreiben zu verschicken") ist immer ein Risiko. Ich empfehle die sichere Variante...

ja, das ist schon traurig
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[2.1.1.1.1] myselfme antwortet auf syndikus_R
15.11.2010 22:00
Man kann bei den meisten Firmen auch einfach einen unfrankierten Brief senden.
Da hier Nachporto anfällt, werden diese Sendungen idR peinlich genau samt Inhaltsangabe in einem Portobuch eingetragen. Diese Eintragung läßt sich ggf schnell nachvollziehen.
Anmerkung: Dieses Verfahren eignet sich nur bei ausreichend Vorlaufzeit. Sollte binnen um bei 30 Tagen keine Bestätigung des Erhalts und Inhalts vorliegen ist ein einschreiben, ePost-Brief oder - im Extremfall - via Gericht mit Zustellurkunde angeraten.
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[2.1.1.1.1.1] jodd antwortet auf myselfme
19.11.2010 12:15
Lol, wie soll ich mir das vorstellen? Erst sende ich die SIM-Karte in einem unfrankierten Brief, und wenn der nach 30 Tagen nicht ankam, sende ich die (nicht mehr vorhandene xD) SIM-Karte noch mal per Einschreiben?

Du bist ja lustig!

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[2.1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf jodd
19.11.2010 12:29
Klingt auf den ersten Blick logisch, Dein Statement. Ist es aber nicht. Unfrankierte Sendungen werden nämlich entweder mit "Annahme verweigert" abgewiesen oder eben - mit sehr genauer Inhaltsangabe im Posteingangs-Buch verzeichnet.
Deine Befürchtung trifft übrigens bei Einschreiben mit Rückschein in Etwa genauso zu. Unseriöse Unternehmen werden immer "nachweisen", dass ein leere oder gehaltloser Brief ankam. Dagegen würde in der Tat nur die Zustellung über Gerichtsvollzieher helfen.
Und das mit der Frist soll lediglich sicherstellen ggf noch andere Maßnahmen einzuleiten (Zeugenbenennung, erneute Kündigung etc) um gegen keine AGB-Auflagen zu verstossen.
Aaaaabberrr: Es gibt glücklicherweise weit weniger unseriöse Unternehmen als es hier den Anschein macht (das Ausnutzen von Gesetzeslücken ist nicht unseriös sondern eher ethisch beklagenswert). Ich persönlich habe bisher alles per normaler Post bzw Mail, Fax, Tel geregelt bekommen. Vielleicht weil ich immer darauf achte die Form und menschliche Umgangsregeln zu wahren - selbst wenn ich stinkesauer bin. Vielleicht weil es einfach so ist.
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[2.1.1.1.2] Magentaschrott antwortet auf syndikus_R
15.11.2010 22:55
Benutzer syndikus_R schrieb:
Ich habe bei Telco (gehört zu Drillisch) einen Einschreibebrief mit SIM-Karten mit einem Zeugen in Gegenward des Postbeamten eingetütet, überreicht und gleich darauf im Schreiben hingewiesen. Das Ganze habe ich mit einer Kamera gefilmt.

Ein bisschen Paranoid? Nein, ich habe diesen Spass mit dem angeblich leeren Einschreibebrief in einigen Foren gelesen...

Und das Ergebnis? Ein Bestätigungsbrief und eine Gutschrift in der letzten Rechnung.

Ob man vor Gericht mit dem Anscheinbeweis durchkommt ("es entspricht nicht der allg. Lebenserfahrung einen leeren Brief per Einschreiben zu verschicken") ist immer ein Risiko.
Ich empfehle die sichere Variante...

ja, das ist schon traurig

Wobei immer noch die Frage offen ist, ob man die Karte überhaupt zurückschicken muss. Es ist kaum anzunehmen, das ein Gericht diesen Blödsinn bestätigt und einen zur Zahlung verpflichtet. Nur weil das in irgendwelchen AGB steht, ists noch lange nicht legal.
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[2.1.1.1.2.1] ElaHü antwortet auf Magentaschrott
16.11.2010 09:37
Ich schließe gar nicht erst einen Vertrag ab, wenn ein Anbieter eine so wenig nachvollziehbare Gebühr erhebt. Der einzige Sinn kann doch nur sein, extra Geld einzusacken, weil man damit rechnet, dass ein Großteil der Kunden die Rücksendung verbaselt. Auf so eine Abzocker- Firma habe ich keine Lust.
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[2.1.1.1.2.1.1] myselfme antwortet auf ElaHü
16.11.2010 14:05
Ja, wenn man dies bei Antrag weiß, dann macht man das vielleicht nicht.
Wenn aber eine Flachglotze, eine Playstation und zwei Handys für (angbelich) lau bekommt ?
Wer liest sich schon die gesamten AGB durch, wer allein den Vertrag ? Die Wenigsten !
Ja, die Überschlauen mit sehr viel Zeit, die tuen dies. Und fallen dafür auf raffsüchtige Vermögensberater rein > Stichwort "Zinsen". Da stimmen die AGB, aber nicht die Prospekt-Erwartungen an die Zukunft.
Ja ja, so trägt jeder sein Buckel mit Stolz durch die Gegend und richtet seine Kommentare an die vermeintlich Dümmeren... (genauso wie gerade ich an die Leser hier :-))
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[2.1.1.1.2.1.2] horstchen antwortet auf ElaHü
18.11.2010 08:08
Benutzer ElaHü schrieb:
eine so wenig nachvollziehbare Gebühr erhebt. Der einzige Sinn kann doch nur sein, extra Geld einzusacken, weil man damit rechnet, dass ein Großteil der Kunden die Rücksendung verbaselt. Auf so eine Abzocker- Firma habe ich keine Lust.

talkline macht das übrigens besonders geschickt. Die berechnen das Pfand erst nach Ablauf der 14 Tage Rücksendefrist, die man bei Schubladenverträgen nicht im Auge hat. So habe ich gerade für meinen surfstick doch noch 10 bezahlt. Was sollst, ich bin mal wieder klüger geworden und der Firmenname ist für mich endgültig verbrannt. Kein Wunder auch, wenn man sieht, mit wem die jetzt unter einem Dach sitzen. Ich denke mal, einsenden hätte auch keinen Sinn gehabt("verlorengegangen"). Eine Abgabe in talkline-Läden ist wahrscheinlich genauso sinnlos, da allenfalls franchise-Sklaven, die juristisch nicht zum "Einflußbereich der Firma" zählen.
Widersprochen habe ich natürlich, ob ich zurückbuche, weiß ich noch nicht.
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[2.1.1.1.2.1.2.1] Telly antwortet auf horstchen
18.11.2010 13:16
und der Firmenname ist für mich
endgültig verbrannt.

Da gilts aufzupassen: Vielleicht merken die das ja auch mal und ändern es...

Die "verbrannte" Citybank macht heute unter dem Namen Targobank weiter. ;-)

Telly
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1] myselfme antwortet auf Telly
18.11.2010 14:14
Hatte die Citti-Bank nicht noch versucht gegen den schlechten Ruf der damaligen KKB anzuarbeiten ?
Und warum heit die DreBa jetzt Commerzbank ? Und die Hamburg-Mannheimer ERGO ? Und warum heißt freenet jetzt zT Mobilcom-Debitel, obwohl MobCom eigentlich freenet ist ?
Und warum heißt die Feldbusch jetzt Pooth (zumindest hier hat die Namensänderung wohl keinen Image-Gewinn gebracht) ?
Aber mal zurück zu Talkline und Konsorten: Klingt jetzt Besserwisserisch, aber Anbieter wie dieser (und GetMobile, Phone-House etc) werben oft mit Bundles bei denen die Einstandskosten zT höher sind als der Mindestumsatz des Kunden. Wer dann glaubt ein gutes Geschäft zu machen, der muss eigentlich irren. Entweder des Telefonieren ist Luxus, die SMS oder das Surfen. Oder es gibt versteckte Kosten wie zB Kartenpfand - woran die aber wirklich nur verdienen werden, wenn das hauseigene Inkassounternehmen mitverdienen kann. Das reine Pfand dürfte nicht mal die Personalkosten fürs Bearbeiten decken.
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] horstchen antwortet auf myselfme
18.11.2010 17:10
Benutzer myselfme schrieb:
Das reine Pfand dürfte nicht mal die Personalkosten fürs Bearbeiten decken.

Da gibt's keine Personalkosten. Wird bei der Abschlußrechnung einfach berechnet, einkommende Simkarten in der Post gesammelt weggeworfen und der Kunde bekommt Textbausteine, es sei keine Karte angekommen.
Unterm Strich bin ich trotzdem zufrieden. Surfstick simlockfrei für lau, jetzt am Ende noch 15 bezahlt. Der zweite Trick sind die 24 Monate Mindestlaufzeit mit Gebührenbefreiung aber dann der Kündigungstermin erst zum Monatsende. Dazwischen fallen dann immer noch ein paar Tage Grundgebühren an. Billiger gab's surfsticks nur noch bei vodafone (Geburtstagsangebot 10) und als O2 Willkommensgeschenk für Alicekunden.
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] RE: Talkline & Telco: Mindestlaufzeit 25 Monate
frasier antwortet auf horstchen
19.11.2010 03:15

2x geändert, zuletzt am 19.11.2010 03:21
Benutzer horstchen schrieb:
Der zweite Trick sind die 24 Monate Mindestlaufzeit mit Gebührenbefreiung aber dann der Kündigungstermin erst zum Monatsende.

Originalton Talkline:

"Versehentlich wurde die Kündigung Ihres Mobilfunkanschlusses nicht korrekt eingerichtet. Aufgrund Ihres Schreibens haben wir Ihre Kündigung nun zum 05.12.2010 anerkannt."

Telco hat's auch versucht.

Und tschüss!

LG, frasier
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[2.1.1.2] judi antwortet auf Magentaschrott
16.11.2010 14:24
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Benutzer judi schrieb:
Naja, sperren geht nicht, klagen vielleicht. Aber an Inkaso abtreten oder der Schufa melden wären 2 für den Kunden höchst unangenehme Möglichkeiten.

Nö, wenn man der Rechnung widerspricht, gibts auch keinen Schufa-Eintrag. Und Inkasso? Na und, die können auch nichts machen außer leere Drohungen auszusprechen. Am Ende müsste der Anbieter das Geld einklagen und das hat sehr geringe Erfolgsaussichten. Deaktivierungsgebühren sind nunmal unzulässig, die umbenennung in Kartenpfand ändert daran auch nichts.

Rein THEORETISCH gibts keinen Schufaeintrag, wenn man der Rechnung widerspricht. Bis der Anbieter den Einwand abschlägig geprüft hat.
Und rein praktisch sind sowieso alle Daten bei der Schufa hochkorrekt und gesetzeskonform?!?
Zu den Inkassofirmen: Wenn die so harmlos sind, wie du schilderst, dürfte es die wohl kaum geben.
Beispiel: Besuch am Arbeitsplatz. Je nach Firma, Chef etc. bestimmt nicht angenehm.
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[2.1.1.2.1] Magentaschrott antwortet auf judi
16.11.2010 23:59
Benutzer judi schrieb:
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Benutzer judi schrieb:
Naja, sperren geht nicht, klagen vielleicht. Aber an Inkaso abtreten oder der Schufa melden wären 2 für den Kunden höchst unangenehme Möglichkeiten.

Nö, wenn man der Rechnung widerspricht, gibts auch keinen Schufa-Eintrag. Und Inkasso? Na und, die können auch nichts machen außer leere Drohungen auszusprechen. Am Ende müsste der Anbieter das Geld einklagen und das hat sehr geringe Erfolgsaussichten. Deaktivierungsgebühren sind nunmal unzulässig, die umbenennung in Kartenpfand ändert daran auch nichts.

Rein THEORETISCH gibts keinen Schufaeintrag, wenn man der Rechnung widerspricht. Bis der Anbieter den Einwand abschlägig geprüft hat.
Und rein praktisch sind sowieso alle Daten bei der Schufa hochkorrekt und gesetzeskonform?!?
Zu den Inkassofirmen: Wenn die so harmlos sind, wie du schilderst, dürfte es die wohl kaum geben.
Beispiel: Besuch am Arbeitsplatz. Je nach Firma, Chef etc. bestimmt nicht angenehm.

Also, ich bin bisher recht erfolgreich im Nichtzahlen unberechtigter Rechnungen. Das hat schon mein ex-Vermieter (falsche NK-Abrechnung), mein ex-Zahnarzt (hat "vergessen", mich vorher über die Kosten der Behandlung zu informieren) und die Telekom (wollte Grundgebühren für einen nicht mehr vorhandenen Anschluss, später auch Mahnkosten und Rücklastschriftgebühr) feststellen müssen. Den Gefallen, mir einen unberechtigten Schufaeintrag zu geben, hat mir aber keiner gemacht. Das wäre denjenigen dann noch viel teurer zu stehn gekommen. Stattdessen leere Drohungen und viel blabla, aber natürlich keine Klage (Schade ;-)). Deswegen kann ich über sowas lächerliches wie Kartenpfand wirklich nur lachen. Klar könnten da leere Drohungen von Inkassounternehmen kommen. Na und. Weder haben Inkassounternehmen irgendwelche besonderen Befugnisse, noch muss man vor denen große Angst haben, erst recht nicht, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Je größer die Drohkulisse ist, desto weniger haben die in der Hand. Und meinetwegen können sie auch gern meinen Chef besuchen, der würde diesen Ganoven nen dicken Fuß hintenbei treten.
Ich denke mal, das ich besser fahre, als die ganzen Leute, die jede noch so lächerliche Rechnung bezahlen, die ihnen ins Haus flattert. Hätte ich immer alles bezahlt, was irgendwer von mir verlangt, hätte ich jetzt locker 600 Euro und einige lustige Briefe weniger. Also Leute, lasst euch doch nicht verar...
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[2.1.1.3] frasier antwortet auf Magentaschrott
19.11.2010 03:34
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Deaktivierungsgebühren sind nunmal unzulässig, die umbenennung in Kartenpfand ändert daran auch nichts.

Genau das ist der Punkt!

Meine Bedenken an Telco:

"Die Karte enthält persönliche Daten. Da verbietet es sich wohl von selbst, sie per Post zu versenden. ... Ob Ihre AGB Nr. XII. 7. (" Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von drei (3) Wochen in einwandfreiem Zustand an Drillisch Telecom zurückzusenden.") überhaupt wirksam sind, darf bezweifelt werden. Denn sie ist nicht nur überraschend (s. § 305c BGB), sondern bricht auch das Umgehungsverbot (§ 306a BGB), denn das "SIM-Kartenpfand" ist nichts anderes als eine versteckte Deaktivierungs- bzw. Vertragsbeendigungsgebühr. ... Zudem ist auch unklar, was unter "einwandfreiem" Zustand der SIM-Karte zu verstehen ist, etwa, dass sie ausgelesen werden kann?!

Wenn es Ihnen um die Vernichtung/Unbrauchbarmachung der Karte geht, kann ich Ihnen zwei Wege anbieten:
1. eine Videodokumentation über die Vernichtung der Karte, die ich Ihnen per email zuleiten kann.
2. eine Unbrauchbarmachung bei einem Ihrer Vertragshändler ... - gegen Quittung, versteht sich."

provozierten diese Antwort:

"Die SIM-Karte ist ausweislich Eigentum von Telco. Sobald die SIM-Karte fristgerecht drei Wochen nach Vertragsende bei uns vorliegt wird die berechnete Gebühr wieder gutgeschrieben."

Naja, stur kann ich auch ...

LG, frasier

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[2.1.1.3.1] RE: SIM-Pfand VERMEIDLICH
frasier antwortet auf frasier
25.05.2011 13:45
Benutzer frasier schrieb:
Benutzer Magentaschrott schrieb:
Deaktivierungsgebühren sind nunmal unzulässig, die umbenennung in Kartenpfand ändert daran auch nichts.

Genau das ist der Punkt!

Meine Bedenken an Telco:

"...das "SIM-Kartenpfand" ist nichts anderes als eine versteckte ... Vertragsbeendigungsgebühr. ..."

provozierten diese Antwort:

"Die SIM-Karte ist ausweislich Eigentum von Telco. Sobald die SIM-Karte fristgerecht drei Wochen nach Vertragsende bei uns vorliegt wird die berechnete Gebühr wieder gutgeschrieben."

Naja, stur kann ich auch ...

Obwohl ... (s.o.), stellte Telco zwei Wochen nach Vertragsende 29,65 € in Rechnung ("Berechnung SIM-Karte"). Die Abbuchung machte ich rückgängig. Nach einigem Hin und Her ("... behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anschluss zu sperren." - Ich habe noch einen weiteren Vertrag (Genion S ohne Grundgebühr) bei Telco, den ich behalten möchte.) kam nun, drei Monate nach Vertragsende, folgende Nachricht:

"Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir die Gebühr für die SIM-Karte aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gut geschrieben haben."

Also: durchhalten!

Liebe Grüße, frasier
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[2.1.1.3.1.1] pandoras antwortet auf frasier
30.05.2011 19:58

2x geändert, zuletzt am 30.05.2011 20:02
Weiteres Chaos:

Ich erhielt vor 4 Wochen (gut zwei Monate vor Vertragsende) einen Anruf - angeblich von debitel - in dem mir für einen TALKLINE Vertrag mitgeteilt wurde, dass ich die SIM nicht zurück schicken bräuchte. Soll ich auch schriftlich bekommen.

In der (aktuellen, 1.2.2011!?) TL-Preisliste erscheint nach wie vor ein SIM-Pfand von 9,95 !!

Spannend ist dabei, dass ich von der AbsenderNr mehrere Anrufversuche auf der Box hatte. Schien dem Anrufer wohl wichtig zu sein... Solange ich nichts per Brief erhalte, vermute ich ne neue A*z*ckmasche, denn nach vier Wochen kam immer noch nichts!!!
!
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[2.2] Umweltverschmutzer!
Till Wollheim antwortet auf Magentaschrott
19.11.2010 02:58
Die Anzeige wegen Verstosses gegen die Emmissionsbestimmungen ist schon fertig!!!
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[2.2.1] myselfme antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 08:13
... und die aufnehmende Polizeistation schwankt zwischen Brülllust und Therapiebedarf.
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[2.2.1.1] Till Wollheim antwortet auf myselfme
19.11.2010 12:30
Wer Abfall im Kamin verbrennt ist ein kriminelles, assoziales Subjekt! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer daß durch Verbrennung von PVC Dioxine entstehen.
Dein Kaminfeger wird ggf. ein ernsthaftes Wörtchen mit dir reden. Deine IP ist inszwsichen den Ermittlungsbehörden übergeben worden. Der unabhängige Richter wird dir dann seine unabhängikeit gerne demonstieren :-)

Na denn servus!
Till
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[2.2.1.1.1] myselfme antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 12:33
ZITTER
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[2.2.1.1.2] RE: Umweltverschmutzer! nee, du rauchst wohl zuviel Gras
Magentaschrott antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 13:44
Benutzer Till Wollheim schrieb:
Wer Abfall im Kamin verbrennt ist ein kriminelles, assoziales Subjekt! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer daß durch Verbrennung von PVC Dioxine entstehen.
Dein Kaminfeger wird ggf. ein ernsthaftes Wörtchen mit dir reden. Deine IP ist inszwsichen den Ermittlungsbehörden übergeben worden. Der unabhängige Richter wird dir dann seine unabhängikeit gerne demonstieren :-)

Na denn servus!
Till

Haha, also so ganz nüchtern scheinst du ja nicht zu sein. Erstens lacht sich die Polizei oder der Staatsanwalt nen Ast ab, wenn jemand mit so einem Schwachsinn wie verbrennen einer Sim-Karte kommt. Zweitens ist das nicht meine ip gewesen, sondern die eines ausländischen Proxyservers, folglicherweise wird die Polizei, selbst wenn sie wollte ein Problem haben, die echte ip herauszufinden. Mit der können sie aber auch nichts anfangen, da ich eine anonyme Sim-Karte mit falscher Adresse im Surfstick verwende. Also vergiss es. Selbst wenn die Polizei gerade nichts besseres zu tun hätte und hier vorbeikäme (viel Spaß beim suchen), müssten die auch erstmal beweisen, was Sache ist, müssten den passenden Kamin und die richtige Wohnung finden (in meiner Wohnung befindet sich nämlich kein Kamin ;-)) und außerdem würde das ohnehin wegen Geringfügigkeit eingestellt. Also bewerb dich besser als Komiker oder nimm abends nicht so viele Drogen, dann bleibt du auch klar im Kopf :-P
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[2.2.1.1.2.1] Till Wollheim antwortet auf Magentaschrott
19.11.2010 14:52
Deine Selbstdarstellung erläutert sehr eindrücklich warum Du es nötig hast, dich so zu verstecken :-)))
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[2.2.1.1.2.1.1] Magentaschrott antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 15:58
Benutzer Till Wollheim schrieb:
Deine Selbstdarstellung erläutert sehr eindrücklich warum Du es nötig hast, dich so zu verstecken :-)))

Wieso verstecken? Es gibt mir die Möglichkeit,zu tun und zu lassen, was ich will. Ich kann mir so ziemlich jeden Spaß erlauben und auch extravaganten "Hobbys" nachgehen z.B. Abzockfirmen sich gegenseitig Rechnungen schicken zu lassen oder Telefonspammer über das Internet miteinander verbinden bzw bei wirklich lästigen Leuten kommen dann auch schon mal ein paar Scherzbestellungen dazu. Also, ich find sowas ja ganz witzig und es trifft die Richtigen.
Du gehörst wahrscheinlich zu den Leuten, die anderen die Polizei auf den Hals hetzen, wenn die Stereoanlage zu laut ist oder jemand im Halteverbot steht. Du weißt ja: Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant ;-)
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[2.2.1.1.2.1.1.1] Till Wollheim antwortet auf Magentaschrott
19.11.2010 19:30
Also "dank" der genialen Gestaltung dieses Forums weiß ich jetzt gar nicht, mit wem ich da kommuniziere - wenn Du aber der SIM-Karten und Abfall im Kaminverbrenner bist, dann überlege dir mal war dir lieber ist. Leute die uns vergiften oder leute die anstatt einem den Kiefer zu zertrümmern, die dafür zuständigen Organe befassen.
Wer einen Falschparker mit einem Dioxinverursacher gleichsetzt, muß sich schon über den Brillenrand angucken lassen ....
Till
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[3] Das ist B E T R U G
Till Wollheim antwortet auf freizugaenglich
19.11.2010 02:56
Die hätte ich wegen Betrug angezeigt und einen Kumpel als Zeugen hervorgezaubert - mal sehen wie die in die Knie gegangen wären! Wer verschickt den schon aus Jux ein leeres Paket!!
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[3.1] myselfme antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 08:11
@ Till ... : Was für ein seltsames Rechtsverständnis ist denn das ?
1) Die Feststellung das etwas ein BETRUG ist obliegt bei uns seit 1949 der unabhängigen Judikative. Also den Richtern und nicht Ihnen !
2) "Einen Zeugen aus dem Hut zaubern ?" Wer glauben Sie, dass Sie sind ? Nicht nur selbst das Recht mit schmutzigen Füßen treten, sondern auch noch leichtgläubige Bekannte zur Falschaussage bzw zum Meineid bringen ?
Nein, sorry, aber für solche Mitdemokraten (?) schäme ich mich. Da muss man ja nahezu Partei für das Vorgehen der TelKo´s ergreifen. Sonst kommen Sie noch daher und schlagen mir den Schädel ein will ich falsch geparkt habe ?!
UND HIERMIT HEISSE ICH KEINESWEGS DAS KARTENPFAND FÜR GUT. Aber es ist, solange nicht ein Gericht anderes entscheidet eben LEGAL. Und jeder Kunde darf vor dem Handy-Geschenk die AGB´s lesen.
Ich habe fertig und hoffe, dass Sie einfach nur kurzzeitigen Frust niedergeschrieben haben und eigentlich ein Netter sind. Ansonsten sollten Ihre Nachbarn ein waches Auge haben...
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[3.1.1] Till Wollheim antwortet auf myselfme
19.11.2010 12:26
Mein lieber Schieber ....

Da hat sich jetzt aber seinen Frust von der Seele geschrieben und uns erzählt in was für einem Märchen er lebt.
Unabhängigkeit der Richter --- vielleicht relativ zu Uganda oder Russland, China usw. ...

Was Betrug ist, entscheidet nicht die Rechtsprechung sondern das Gesetz und die Gerichte entscheiden dann lediglich ob der vorgelegte Fall endgültig so zu subsumieren ist.

Ich hatte das hier natürlich nicht bis ins Detail durchkonjugiert - man kann sicherlich davon ausgehen, daß die Betrüger nicht so blöd sind und einen eindeutigen Betrug begehen - ich meine: man kann es ihnen nicht beweisen! Denn es gehört ja immer ein subj. Tatbestand dazu!

Warum Du dann aber wie ein widerspenstiges Kind als Reaktion dich auf die Seite der Betrüger stellst und von prozesstaktischem Verhalten (auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil) auf Kopfeinschlagen schließen willst verstehen wohl nicht mal die Götter - außer es entstammt deiner Gedankenwelt?
Also cool down und vergiss nicht: unsere Richter arbeiten grundsätzlich nach der Regel: Wess Brot ich es, dess Lied ich singe!
Till
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[3.1.1.1] myselfme antwortet auf Till Wollheim
19.11.2010 12:32
Ja ja, Sie haben Recht. FINAL CUT