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Klare Sache


23.02.2011 14:25 - Gestartet von Kai Petzke
Doch sehr verwunderlich, dass 1&1 hier den Instanzenweg beschreitet. Werbung hat richtig zu sein, und "kostenlos" ist nunmal was anderes als "6 Monate kostenlos", zumal, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei 24 Monaten liegt.

Dass 1&1 nicht gleich die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale unterschreibt, sondern erstmal die gerichtliche Verfügung abwartet, um noch ein paar Tage zu gewinnen, ist verständlich. Aber spätestens nach Zustellung der erstinstanzlichen Verfügung ist dann die beanstandete Werbung auch zu unterlassen - da hilft keine Berufung gegen die Verfügung, um zusätzliche Zeit zu gewinnen.