Urteil

1&1 Sicherheitspaket: Auch OLG Koblenz entscheidet gegen 1&1

Als "kostenlos" beworbene Leistung darf nicht nur begrenzt kostenfrei sein
Von Marc Kessler

Urteil gegen 1&1 Das OLG Koblenz entschied gegen 1&1
Foto: PictureArt - Fotolia.com
Die Online-Werbung des Westerwälder Internet-Unternehmens 1&1 für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese auf der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 9 U 610/10) entschieden, wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet. Eine derartige Reklame sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, so die Richter. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Schon das Landgericht Koblenz hatte in der ersten Instanz ausgeführt, die 1&1-Werbung stelle in der beanstandeten Form eine "irreführende geschäftliche Handlung" dar. Es werde ein Produkt als kostenlos beworben, obwohl tatsächlich Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfielen.

Sicherheitspaket war zwar kostenlos - aber nur sechs Monate lang

Urteil gegen 1&1 Das OLG Koblenz entschied gegen 1&1
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Konkreter Anlass des Rechtsstreits war das sogenannte 1&1-Sicherheitspaket, das Interessenten eines Tarifs auf der Website des Anbieters auf den ersten Blick als Gratis-Extra angepriesen wurde. Erst im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs wurde klar, dass es sich nicht um eine dauerhaft kostenlose Zusatzleistung handelte: Ohne Kündigung innerhalb von sechs Monaten hätte das 1&1-Sicherheitspaket monatlich mit 4,99 Euro zu Buche geschlagen.

Oberlandesgericht: Werbung muss unterlassen werden

Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Produkt oder eine Leistung nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts nur dann als kostenfrei beworben werden dürfe, wenn tatsächlich keine Kosten anfielen. Da im konkreten Fall nach Ablauf eines Zeitraums von sechs Monaten aber Kosten angefallen wären, könne von einer Gratis-Leistung keine Rede sein. Daher sei die Werbung zu unterlassen.

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