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Vertrag muss nicht sein


29.07.2011 14:30 - Gestartet von Halina
Ich ziehe Prepaid vor, daher uninteressant für mich.
Halina
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[1] peso antwortet auf Halina
29.07.2011 15:43
Benutzer Halina schrieb:
Ich ziehe Prepaid vor, daher uninteressant für mich. Halina


In China ist ein Sack Reis umgefallen. Geht mich aber nichts an.

peso
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[2] niknuk antwortet auf Halina
29.07.2011 17:48
Benutzer Halina schrieb:

Ich ziehe Prepaid vor, daher uninteressant für mich.

Ohne Vertrag bekommst du auch keinen Prepaid-Anschluss.

Gruß

niknuk
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[2.1] myselfme antwortet auf niknuk
29.07.2011 18:02
Ohne Vertrag bekommst du auch keinen Prepaid-Anschluss.

Na, so man die Menschen aber durcheinander bringen. Fies. Nicht das die Leute sich erinnern auch beim Kauf von Brötchen einen Vertrag machen zu müssen...
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[2.1.1] spunk_ antwortet auf myselfme
29.07.2011 18:36
Benutzer myselfme schrieb:

das die Leute sich erinnern auch beim Kauf von Brötchen einen Vertrag machen zu müssen...

vor allem gibts auch beim Bäcker Laufzeitverträge - oft mit Lieferung ans Haus verbunden.

ob das mit Vorabzahlung (also prepaid) sein muss oder verbraucherfreundlich auf Rechnung ist so betrachtet total egal.

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[2.1.1.1] myselfme antwortet auf spunk_
29.07.2011 19:27
Lieber Spunk, ich hatte hier Bezug auf den Beitrag von niknuk genommen. Ursprung war ein Eintrag, in dem ein Poster meinte er hätte bei Prepaid keinen Vertrag - Du wirst es besser wissen ?!
Nirgendwo war da die Rede von Laufzeitverträgen.
Ist wie bei Weibchen. Sie sind alle Frauen, nur verheiratet sind eben nicht alle !
Insofern: Belehrung abgelehnt. Lächeln behalten. Grüßchen
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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf myselfme
29.07.2011 19:33
Benutzer myselfme schrieb:

hätte bei Prepaid keinen Vertrag - Du wirst es besser wissen ?!

im Gegenteil: egal ob ein Kauf mit Vorabzahlung oder mit Zahlung per Rechnung (oder meinetwegen über Naturalien oder Kreditkarte oder Lastschrift oder oder oder) geschieht ändert nichts am vertrag an sich.

Nirgendwo war da die Rede von Laufzeitverträgen.

ist bei Bäckern auch selten.
gewöhnlich werden die Brötchen ja ohne weitere verpflichtung gekauft. der Vertrag ist also mit der bezahlung (bzw. dem erhalt der Ware) abgeshlossen.
Gewährleistung beim Bäcker - hmmm?
Garantie? - sehr hmmm?

Insofern: Belehrung abgelehnt. Lächeln behalten. Grüßchen

zum indest nennt sich nen Brötchen hierzugegend Wecken.
gegenüber dagegen Semmel.
(jetzt kannst du spontan erraten welche Region ich bewohne)
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[2.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf spunk_
30.07.2011 12:56
Als Koch kann ich dazu nur eines sagen: Nein, der Vertrag ist mit dem Verkauf und Genuß keineswegs abgeschlossen.
Die kleinste Magenverstimmung des Gastes und Du weißt sofort, dass so ein Vertrag verdammt lange laufen kann. Und zwar unabhängig von zu Recht oder aus Willkür.
Ein Laufzeitvertrag indes erwirbst mit einer Wecke dennoch nicht.
So nun muß ich aber aufs Dach, meine Hubschrauber füttern...