Benutzer myselfme schrieb:
hätte bei Prepaid keinen Vertrag - Du wirst es besser wissen ?!
im Gegenteil: egal ob ein Kauf mit Vorabzahlung oder mit Zahlung per Rechnung (oder meinetwegen über Naturalien oder Kreditkarte oder Lastschrift oder oder oder) geschieht ändert nichts am vertrag an sich.
Nirgendwo war da die Rede von Laufzeitverträgen.
ist bei Bäckern auch selten.
gewöhnlich werden die Brötchen ja ohne weitere verpflichtung gekauft. der Vertrag ist also mit der bezahlung (bzw. dem erhalt der Ware) abgeshlossen.
Gewährleistung beim Bäcker - hmmm?
Garantie? - sehr hmmm?
Insofern: Belehrung abgelehnt. Lächeln behalten. Grüßchen
zum indest nennt sich nen Brötchen hierzugegend Wecken.
gegenüber dagegen Semmel.
(jetzt kannst du spontan erraten welche Region ich bewohne)