Benutzer rudiradler schrieb:
Man muß bloß mal jeglicher Kontaktaufnahme zwecks Werbung widersprechen und gut ist dann.
>
Benutzer 123fred schrieb:
Ja, so einfach kann es sein. Ist doch aber viel "schöner" sich hier zu beschweren. Wir meckern halt einfach zu gern. :-)
>
Benutzer mikiscom schrieb:
Dann macht das mal mit dem Wissen einer alten Oma / Opa und zwar so, dass es auch als "Ich will keine Werbung" wirklich an der richtigen Stelle registriert wird. Und auch bei externen Firmen die von der Telekom (& Co) gegen Provision beauftragt wurden. Die noch schön alle im Telefonbuch...
>
Das Wissen sollte dafür ausreichen, das Können auch.
Ansonsten sollte man ernsthaft darüber nachdenken, die betreffende Person unter Pflegschaft zu stellen, dann gibt es mit dieser direkt auch keine wirksamen Verträge mehr.
Es ist in der Tat so einfach...
1. 0800 33 01000 anrufen = die richtige Stelle für Offliner
2. seine Kundennummer nennen
3. sagen 'Ich will weder Werbung noch Beratung'
4. Nix an der Tür mehr kaufen (wie seit Jahrzehnten auch bei anderen Sachen sehr dringend empfohlen)
Die Punkte 1. bis 3. kann man als hilfreicher Verwandter/Nachbar/Geist mit den Leuten auch zusammen durchziehen. Das kostet 1-2 Minuten Eures Lebens (eventuell plus die Zeit, um eine Telekom-Rechnung zu finden wegen der Kundennummer).
Wer online Zugriff auf sein T-Kundencenter hat, kann das mit ungefähr dem gleichen zeitlichen Aufwand auch selbst machen.
Die Telekom teilt einem jede Anschlussänderung auch schriftlich per Schreibebrief mit. Wenn dann erwachsene Menschen ihre Post nicht lesen, ...
Ungeachtet dessen besteht ein Widerrufsrecht - wir leben doch in Vollkaskoland und haben alle das Recht auf Irrtum und Unwissen.
Denkt mal so drüber nach:
Wer als fachkundig gelten kann, andere persönlich berät, nach Erfolg bezahlt wird und dabei etwas verkauft, das offensichtlich sinnlos oder gar nicht nutzbar ist (andere somit zum eigenen Vorteil schädigt), bewegt sich doch wohl irgendwo zwischen sittenwidrigem Geschäft und Betrug... kann also dafür haftbar gemacht werden.
Vor allem die gute Buchhaltung der Telekom, aber auch jeder andere Anbieter weiß ja wohl, wer den jeweiligen Auftrag hereingegeben hat - ein Verursacher ist also ganz klar feststellbar! Solche Geschäfte sind dann auch nichtig, der vorherige Zustand ist wieder herzustellen.
Zum Problem mit diversen externen Vermittlern:
Man kann die T-Brothers verdonnern, zu was man will, das wird !Dritte! nie wirksam davon abhalten, einfach weiter zu behaupten, sie kämen von der Telekom. Ergo wird die Telekom irgendwann noch härter gegen nicht zum Konzern gehörenden Personen vorgehen müssen, die einen auf T-Mitarbeiter/-in zu machen.
An deren Stelle würde ich längst das unautorisierte Tragen von T-Klamotten, Herumlaufen mit T-Schreibmappen und T-artigen Kärtchen oder Ausweisen und Aussagen, man käme von der Telekom/T-Com/T-Home/... wegen Rufschädigung oder Markenmissbrauch oder ... juristisch ahnden und in meinen Provisionsregelungen gäbe es vertraglich vereinbarte Strafen. Wer dann auf solche Art erschlichene Aufträge einreicht, ist fällig. Punkt.
So weit, so fertig
np