Auftragsbestätigungen ohne Auftrag: Telekom verliert vor Gericht
Die Telekom wurde wegen
unzulässiger Geschäftspraktiken verurteilt
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Die Deutsche Telekom hat zwei Verfahren gegen den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verloren. In beiden Prozessen, die vor dem
Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 199/11, Urteil vom 16.05.2012) beziehungsweise
Landgericht Bonn (Az.: 11 O 7/12, Urteil vom 29.05.2012) geführt wurden, erklärten die
Richter die gezeigten Geschäftspraktiken des Ex-Monopolisten für unzulässig. Konkret seien
Verbrauchern Aufträge bestätigt worden, die sie gar nicht erteilt hatten, wie der vzbv mitteilt.
Aus Beratung zur Rechnung wurde Auftragsbestätigung für IPTV
Die Telekom wurde wegen
unzulässiger Geschäftspraktiken verurteilt
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In der vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Berufung hatte die Telekom nach Darstellung
der Verbraucherschützer einem Kunden, der lediglich eine Beratung in Anspruch genommen hatte,
unverlangt eine Auftragsbestätigung über einen Triple-Play-Anschluss - das Produkt Entertain Comfort - zugesandt. Der Nutzer
hatte in einem Telekom-Shop Fragen zu seiner Telefonrechnung klären wollen - und erhielt rund zwei
Wochen später die Entertain-Auftragsbestätigung, ohne dass er jedoch einen entsprechenden Auftrag
erteilt hatte.
Folglich verurteilten das Landgericht Bonn - und nun auch das Oberlandesgericht Köln als Berufungsinstanz - die Telekom dazu, es zu unterlassen, "im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags zu bestätigen, obwohl der adressierte Verbraucher keinen Auftrag erteilt hat". Denn das Verhalten der Telekom stelle zumindest eine "unzumutbare Belästigung" dar. Die Revision wurde durch das OLG nicht zugelassen.
Trotz Ablehnung: Kunde erhielt Wechsel-Bestätigung zur Telekom
In einem zweiten Urteil des Landgerichts Bonn, gegen das die Telekom noch Berufung einlegen kann, geht es um einen ähnlichen Vorgang: Hier hatte ein Callcenter-Mitarbeiter der Telekom den Kunden eines anderen Telekommunikationsanbieters angerufen und versucht, diesen wieder als Kunden der Telekom zu gewinnen. Obwohl der derart Kontaktierte das Angebot ausschlug, erhielt er wenige Tage später ein Begrüßungsschreiben mit dem Text "Ihr Wechsel zur Telekom", in dem sich das Bonner Unternehmen freut, "Sie wieder als Kunde bei der Telekom zu begrüßen". Auch hier, befanden die Richter, stelle das Versenden der Auftragsbestätigung ohne tatsächlich erteilten Auftrag eine unzumutbare Belästigung dar.
vzbv: René Obermann muss handeln
Der vzbv hat Telekom-Chef René Obermann heute dazu aufgefordert, "dafür zu sorgen, dass derartiges in seinem Unternehmen künftig unterbleibt". Schon vor einigen Monaten hatte die Verbraucherzentrale Hamburg in einem ähnlichen Prozess gegen die Telekom gewonnen. Hier hatte das Landgericht dem Unternehmen untersagt, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, obwohl die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben hatten.