Verboten

Telekom darf Kunden keine Vertragsänderungen unterschieben

Aggressive Werbemethoden: Landgericht Bonn spricht Verbot aus
Von Marie-Anne Winter

Telekom verurteilt Der Telekom wurde verboten, ihren Kunden unverlangt kostenpflichtige Vertragsbestandteile unterzuschieben.
Montage: teltarif.de
Im vergangenen Jahr berichteten wir über die Vorwürfe von Verbraucherschützern, die Telekom würde ihren Kunden teure Tarifbestandteile unterschieben, ohne dass die Kunden diese verlangt hätten. Die Verbraucherzentrale Hamburg [Link entfernt] verklagte die Telekom deshalb vor dem Landgericht Bonn. Das Gericht hat der Telekom Deutschland nun verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).

Telekom verurteilt Der Telekom wurde verboten, ihren Kunden unverlangt kostenpflichtige Vertragsbestandteile unterzuschieben.
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Zahlreiche Kunden hatten sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Produkte wurden bestätigt - und die Telekom machte es den betroffenen Kunden sehr schwer, die unverlangten Vertragsänderungen zu stornieren.

Die Telekom selbst wies diese Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung auf die neuen Verträge zugestimmt und es sich später wieder anders überlegt. Die jeweiligen Verkäufer hätten zum Teil eidesstattlich versichert, dass die Kunden die jeweiligen Produkte bestellt hätten.

Darstellung der Kunden überzeugte

Offenbar haben sich die Richter am Landgericht Bonn sich von dieser Darstellung der Telekom nicht überzeugen lassen. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt, die das Gericht dazu veranlasste, der Darstellung der Betroffenen zu glauben. Diese berichteten unter anderem, dass bei der gewünschten Umstellung eines älteren Telekom-Anschlusses auf einen Call-Comfort-Anschluss ungefragt ein Entertain-Pur-Paket dazu gebucht worden sei oder dass bei der Bestellung eines Internet-Anschlusses plötzlich ein kostenpflichtiges Sicherheitspaket in der Vertragsbestätigung auftauchte. Bei einem anderen Kunden war bei einer schlichten Anfrage zu einer Abbuchung der Telekom der Telefonvertrag um zwei Jahre verlängert worden. Eine Kundin beklagte sich, dass ihr in einem Telefonat das Paket Big TV Entertainment angeboten worden sei, welches sie ausdrücklich abgelehnt hätte - wenig später erhielt sie die Auftragsbestätigung über Big TV Entertainment.

Allerdings bleibt nun abzuwarten, ob die Telekom ihre unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen. Dass die Telekom es in ihrem Kerngeschäft, den Festnetz-Anschlüssen nicht leicht hat, belegen die seit Jahren sinkenden Anschlusszahlen. Genau das wurde aber mit der Marktöffnung seit 1998 ja politisch gewollt - deshalb wurde die Telekom verpflichtet, ihre Leitungen (gegen eine entsprechende Miete versteht sich) auch für Anschlüsse der neuen Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Inzwischen haben die Wettbewerber der Telekom nennenswerte Marktanteile im Festnetz erobert und der Telekom bleibt gar nichts anderes übrig, als zu versuchen, aus den verbleibenden Kunden mehr Umsatz zu holen. Daher hat sie ausdrücklich eine Darfs-noch-etwas-mehr-sein-Strategie aufgelegt, die offenbar auch zu den oben genannten Auswüchsen geführt hat.

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