Verkauf von Instagram und WhatsApp gefordert
Die nordamerikanische Handelsbehörde FTC darf nun vor Gericht ziehen, um zu versuchen, Facebook zum Abstoßen von Instagram und WhatsApp zu drängen. In der Welt der sozialen Netzwerke gab es im vergangenen Jahrzehnt mit den Facebook-Käufen der Foto- und Video-Gemeinschaft sowie des Messengers einen großen Umschwung. Vorwürfe wurden laut, dass der sich nun Meta nennende Konzern von vorneherein auf eine Monopolisierung aus war. Die Klage beruft sich auf diese Einschätzung und untermauert sie mit diversen Statistiken.
FTC will Facebooks Verkauf von Instagram und WhatsApp
Muss Facebook Instagram und WhatsApp verkaufen?
Meta
Ende 2020 versuchte die US-amerikanische Bundesbehörde FTC bereits, beim Bundesrichter mit einer kartellrechtlichen Klage Facebook vor Gericht zu bringen. Ziel war es, die Übernahme von Instagram und WhatsApp rückgängig zu machen. Damals schmetterte der Bundesrichter James Boasberg die Klage mit der Anmerkung ab, dass man den Monopol-Vorwurf nicht mit Zahlen belegt habe. Am vergangenen Dienstag wagte die Federal Trade Commission schließlich einen zweiten Anlauf, wie das Wall Street Journal berichtet.
Die neue, 80 Seiten umfassende Klageschrift geht gezielt auf Fakten wie Marktanteile und die Verbreitung der Konkurrenz ein. Boasberg konnte die Beweggründe für die Klage diesmal nachvollziehen und gab dem Gesuch um ein Wettbewerbsverfahren statt. Unter anderem hält die Bundesbehörde vor Augen, dass das soziale Netzwerk Facebook 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Usern einen Marktanteil von 80 Prozent auf Smartphones respektive 98 Prozent auf Computern hatte. In besagtem Zeitraum sei der Wert nie unter 70 Prozent gesunken.
Unterdrückung von Wettbewerbern
Laut businessofapps kann Facebook aktuell circa 2,8 Milliarden und Instagram sowie WhatsApp etwa zwei Milliarden Nutzer vorweisen. Die FTC merkt an, dass Meta seine Konkurrenz unterdrückt, indem sie diese schlicht aufkauft, wenn sie droht, zu gefährlich zu werden. Aus diesen Gründen will sie eine Rückabwicklung des Instagram- und WhatsApp-Erwerbs forcieren. Der Bundesrichter betonte, dass der Ausgang des Verfahrens völlig offen sei. Die FTC hätte eine große Aufgabe vor sich. Es wird erwartet, dass sich der Prozess über mehrere Jahre zieht.
Meta stritt die Vorwürfe bereits ab. Erneut beteuert das Unternehmen, dass man dem Zusammenspiel seiner Dienste mit denen anderer Entwickler nicht im Weg stand. Dies sei im betreffenden Zeitraum, den die Klageschrift beschreibt, nicht relevant gewesen. Entsprechend gibt sich der Konzern laut dpa optimistisch. "Wir sind überzeugt, dass die Fakten die grundlegende Schwäche der Vorwürfe aufdecken werden", kommentierte ein Pressesprecher. Die Investitionen in Instagram und WhatsApp seien förderlich für den Wettbewerb und die Anwender gewesen.
Weitere Hintergründe zur Klage
Der FTC-Chefin Lina Kahn warf Facebook vor, befangen zu sein, da sie sich bereits zuvor als Gegnerin des sozialen Netzwerks outete. Man hätte ihre Stimme, die entscheidend für die Durchführung der zweiten Klage-Fassung war, nicht werten dürfen. Diesen Vorwurf ließ Boasberg nicht gelten. Für die Federal Trade Commission geht es beim Rechtsstreit primär um sogenannte „persönliche private Netzwerke“. Zu dieser direkten Facebook-Konkurrenz zählen unter anderem Snapchat, MySpace und Friendster.
Bald gibt es übrigens für Instagram neue Feed-Ansichten.