Nebenkosten: TV & Internet werden für Mieter bald teurer
Bislang werden sehr häufig die Betriebskosten für das Kabelnetz im Haus von jedem Mieter über die Mitnebenkosten im sogenannten Sammelinkasso eingezogen. Dabei ist es egal, ob der Mieter den Kabelanschluss nutzt oder nicht – ähnlich wie bei einem Aufzug, für den jeder Mieter ebenfalls die Betriebskosten anteilig zahlt. Das TKG sieht jedoch vor, dass ab dem 1. Juli 2024 das Sammelinkasso wegfällt und Mieter einzeln für die Dienste, die sie über ein Telekommunikationsnetz wie das Kabelnetz beziehen, abkassiert werden. Durch dieses Einzelinkasso sollen auch andere Netzanbieter die Möglichkeit erhalten, Mieter als Kunden zu gewinnen. Es soll ein Wettbewerb entstehen und die TK-Infrastruktur im Gebäude durch Glasfaser ersetzt werden.
Für Mieter, die bislang über Sammelinkasso die Kosten für den Kabelanschluss bezahlt haben, können Fernsehen und Internet in Zukunft teurer werden
Foto: Mohamed Hassan auf Pixabay
So die Absicht des Gesetzgebers mit dem TKG. In der Realität wird es aber aller Voraussicht nach für Mieter teurer. „Die Medienversorgung wird in Zukunft nicht mehr so günstig sein“, sagte Gábor Csomor, Geschäftsführer des Netzbetreibers willy.tel, gestern auf dem Breitbandkongress des Fachverbands für Rundfunk und Breitbandkommunikation (FRK). Anstelle des Sammelinkassos, das den Kabelnetzbetreibern eine sichere Refinanzierung ihrer Netzinvestitionen über mehrere Jahre gewährleistete, werden Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen, wie ein Internetzugang, IPTV oder Telefonie, treten, die jeder Nutzer nach 24 Monaten Laufzeit kündigen kann. Darüber hinaus haben die Kabelnetzbetreiber das Problem, dass sie in Gebäuden, in denen die Netzbetriebskosten bislang im Sammelinkasso abgegolten wurden, nicht ohne Weiteres einzelne Mieter von der Medienversorgung ausschließen können, wenn diese keinen Einzelvertrag abschließen.
Solidaritätsprinzip wird ausgehebelt
Die eigentliche Crux beim Wegfall des Sammelinkassos: Bislang hat jeder Mieter in einem Haus anteilig die Medienversorgung über ein Kabelnetz bezahlt. Dieses Solidarprinzip fällt weg, wenn nur noch die Mieter für die Kosten des Netzbetriebs aufkommen, die darüber Dienste beziehen. „Die Verbraucher werden mehr für den Internetzugang zahlen, weil den Netzausbau nicht alle bezahlen wie beim Sammelinkasso“, erklärte Csomor auf dem Breitbandkongress in Leipzig.
Gabór Csomor, Geschäftsführer von willy.tel, geht davon aus, dass einige Mieter in Zukunft über den Internetzugang die gestiegenen Kosten für die Medienversorgung bezahlen müssen
Foto: Marc Hankmann
Daher ist es für die Kabelnetzbetreiber eine enorme Herausforderung, das Koaxialkabel in Gebäuden durch Glasfaser zu ersetzen und für den Glasfaseranschluss mehr zu verlangen. Zumal die Verbraucherschützer die Art und Weise kritisieren, wie Glasfaseranschlüsse vermarktet werden. Auf dem FRK-Breitbandkongress bezeichnete Michael Gundall aus der Abteilung Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz es als überdimensioniert, wenn ein Glasfaseranschluss im ersten Vertragsjahr für eine niedrige Monatspauschale angeboten wird, die sich dann im zweiten Jahr beispielsweise verdoppelt.
Aber nicht nur der im TKG festgelegte Wegfall des Sammelinkassos ärgert die Kabelnetzbetreiber. Zusätzlich erhalten Wohnungsunternehmen, die einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber haben, der über den 1. Juli 2024 hinausläuft, ein entschädigungsfreies Sonderkündigungsrecht, d. h., der Immobilieneigentümer kann den Vertrag kündigen, ohne dass der Netzbetreiber eine Entschädigung für entgangene Einnahmen aus der wegfallenden Restlaufzeit des Vertrags erhält. Davon machen einige Wohnungsunternehmen bereits Gebrauch, um für eine Fortführung des Vertrags bessere Konditionen herauszuschlagen. Gegen dieses Sonderkündigungsrecht hat deshalb sowohl der FRK als auch der Breitbandverband ANGA Klage eingereicht. Obwohl das schon vor einem Jahr passierte, ist diesbezüglich aber bislang noch nichts passiert, während der 1. Juli 2024 immer näher rückt.
Eine Umfrage zeigt, dass nur ganz wenige Mieter mit dem Begriff Nebenkostenprivileg überhaupt etwas anfangen können.