Kabel-TV: Nur wenige kennen das "Nebenkostenprivileg"
Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglichte bisher dem Vermieter, die Kosten für den TV-Kabelanschluss in die Miet-Nebenkosten umzulegen – egal, ob der Mieter den Kabel-Anschluss nutzt oder nicht. Wer ihn nutzt, hat allerdings im Moment deutliche Vergünstigungen im Vergleich zu einem Einzelanschluss. Dennoch sah der Gesetzgeber diese Regelung als verbraucherunfreundlich an. Sie fällt ab Mitte 2024 weg. Für TV-Kunden bedeutet das, dass sie künftig frei wählen können, über welchen Verbreitungsweg sie fernsehen, also anstelle von Kabel auch über Satellit, Antenne oder das Internet, und damit von der Zahlungs-Verpflichtung für das Kabel befreit sind.
Nur 5 Prozent wissen, was Nebenkostenprivileg bedeutet
Umfrage von waipu.tv: Kaum jemand kennt das Nebenkostenprivileg
Bild: waipu.tv
Die aktuelle Regelung ist jedoch offenbar kaum einem Mieter bewusst. Der Online-TV-Anbieter waipu.tv befragte insgesamt 1004 Haushalte in einer bundesweiten Online-Befragung und kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Nur fünf Prozent aller Befragten wissen um das Nebenkostenprivileg. Selbst in Haushalten mit TV-Kabelanschluss kennen nur 8 Prozent diese Regelung. waipu.tv sieht - freilich auch aus Eigeninteresse - höchste Zeit, die immerhin über 12 Millionen betroffenen Haushalte über diese Möglichkeit aufzuklären.
Nach der Verabschiedung der entsprechenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 wurde über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs in den Medien berichtet. Damals hatte eine Umfrage von waipu.tv ergeben, dass immerhin 20 Prozent der Kunden, die ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahlen, Kenntnis über das Nebenkostenprivileg hatten.
waipu.tv sieht Alarmzeichen
Dass die Zahlen in der aktuellen Umfrage deutlich rückläufig sind, sollte laut dem Online-TV-Anbieter ein Alarmzeichen sein. "Wir sehen hier ganz klar Verbraucherschutz und berichtende Medien in der Verantwortung, entsprechend aufzuklären. Denn der TV-Empfang der betroffenen Haushalte über Kabel fällt weg, wenn die Nutzer nicht aktiv werden", sagt Bettina Bellmer, Vorständin der Exaring AG, Betreiberin von waipu.tv über das Ergebnis der Studie. "Die Nutzer sollten sich rechtzeitig über die Möglichkeiten für ihren TV-Empfang informieren, damit sie das perfekte TV-Produkt rechtzeitig auswählen und buchen können. Die neue Wahlfreiheit ermöglicht dem Verbraucher den Umstieg von der veralteten Kabeltechnologie auf die erheblich leistungsfähigeren neuen IPTV-Plattformen zu wettbewerbsfähigen Preisen."
Den betroffenen Haushalten steht es künftig frei, für welchen Empfangsweg sie sich entscheiden. Daher sollten sich diese rechtzeitig informieren, welcher TV-Anbieter und Übertragungsweg den jeweiligen Bedürfnissen entspricht. Neben den herkömmlichen Wegen Satelliten-Empfang und DVB-T2 HD (Terrestrik) stehen Streaminglösungen über IPTV zur Verfügung. Diese bieten Komfortfunktionen wie zum Beispiel die parallele Nutzung auf unterschiedlichsten Geräten, eine Aufnahmefunktion in der Cloud und umfassende Pay-TV-Angebote sowie Mediatheken.
Zur Methodik
Die befragten Haushalte empfingen wie folgt ihr TV-Signal: 28 Prozent Satellitenanschluss, 28 Prozent Kabelanschluss, 21 Prozent Streamingdienste/Mediatheken, 16 Prozent IPTV, 4 Prozent hatten keinen TV-Anschluss, 2 Prozent nutzen sonstige Wege wie die Antenne, 1 Prozent konnte keine Auskunft über den Empfangsweg geben. Erhebungszeitraum war der Februar 2023, das Alter der Befragten lag zwischen 18 und 80 Jahren, Bevölkerungs-repräsentativ nach den sogenannten Nielsen-Regionen.
Auch Internetnutzer von Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen
Was Internet-TV-Anbieter oft nicht bedenken ist, dass der Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht nur das Fernsehen betrifft, sondern auch den Internetzugang per Kabel. Daher ist das Thema auch für Mieter relevant, die zwar keinen Fernsehempfang nutzen, dafür aber den Internetzugang des Kabelnetzbetreibers. Und das betrifft dann indirekt auch Anbieter wie waipu.tv, denn für deren Nutzung ist ein Internetanschluss freilich obligatorisch.
Für Kabelnetzbetreiber bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs erhebliche Einschnitte, da sie Investitionen nicht mehr amortisieren können. Das Unternehmen willy.tel geht daher mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz vor.