TikTok will keine Nutzerdaten massenhaft ans BKA melden
TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht
Bild: teltarif.de, Andre Reinhardt
Die Social-Media-Plattform TikTok wehrt sich juristisch
dagegen, auf der Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)
Nutzerdaten in großem Stil an das Bundeskriminalamt (BKA)
weiterleiten zu müssen.
Das Unternehmen habe beim Kölner Verwaltungsgericht eine entsprechende Klage eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin heute. Konkret gehe es um den neuen Paragrafen 3a. Dieser sieht vor, dass bestimmte strafbare Inhalte umgehend an die Behörden gemeldet werden sollen. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Bereits Facebook und Google klagen dagegen
TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht
Bild: teltarif.de, Andre Reinhardt
Gegen die entsprechende Regelung haben Facebook und Google bereits im
Juli im Eilverfahren geklagt. Es ist nach Angaben der
Gerichtssprecherin noch unklar, wann darüber entschieden wird. Nach
Informationen des "Spiegel" wendet sich TikTok zudem gegen die
Verpflichtung, offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn diese dem Unternehmen von Nutzern gemeldet
wurden.
Das NetzDG zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Es soll dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentralstelle Straftaten im Netz effizienter und schneller bekämpfen kann. Online-Plattformen kritisieren das Gesetz, da ihnen Strafverfolgungsaufgaben aufgebürdet würden, die eigentlich Sache der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden seien.
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