Klage

TikTok will keine Nutzerdaten massenhaft ans BKA melden

Muss TikTok bestimmte straf­bare Inhalte umge­hend an die Behörden melden und spätes­tens nach 24 Stunden löschen? Das sieht das NetzDG vor - dagegen klagt TikTok nun.
Von dpa /

TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht
Bild: teltarif.de, Andre Reinhardt
Die Social-Media-Platt­form TikTok wehrt sich juris­tisch dagegen, auf der Basis des Netz­werk­durch­set­zungs­gesetzes (NetzDG) Nutzer­daten in großem Stil an das Bundes­kri­minalamt (BKA) weiter­leiten zu müssen.

Das Unter­nehmen habe beim Kölner Verwal­tungs­gericht eine entspre­chende Klage einge­reicht, sagte eine Gerichts­spre­cherin heute. Konkret gehe es um den neuen Para­grafen 3a. Dieser sieht vor, dass bestimmte straf­bare Inhalte umge­hend an die Behörden gemeldet werden sollen. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.

Bereits Face­book und Google klagen dagegen

TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht TikTok wehrt sich juristisch gegen Melde- und Löschpflicht
Bild: teltarif.de, Andre Reinhardt
Gegen die entspre­chende Rege­lung haben Face­book und Google bereits im Juli im Eilver­fahren geklagt. Es ist nach Angaben der Gerichts­spre­cherin noch unklar, wann darüber entschieden wird. Nach Infor­mationen des "Spiegel" wendet sich TikTok zudem gegen die Verpflich­tung, offen­sicht­lich straf­bare Inhalte nach spätes­tens 24 Stunden zu löschen, wenn diese dem Unter­nehmen von Nutzern gemeldet wurden.

Das NetzDG zielt darauf, Hass­kri­mina­lität, straf­bare Falsch­nach­richten und andere straf­bare Inhalte auf den Platt­formen sozialer Netz­werke wirk­samer zu bekämpfen. Es soll dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentral­stelle Straf­taten im Netz effi­zienter und schneller bekämpfen kann. Online-Platt­formen kriti­sieren das Gesetz, da ihnen Straf­ver­fol­gungs­auf­gaben aufge­bürdet würden, die eigent­lich Sache der Polizei und anderer Straf­ver­fol­gungs­behörden seien.

Face­book-Nutzer müssen in dem sozialen Netz­werk ihren echten Namen angeben - sonst droht ihnen die Sperre ihres Accounts. Doch die Rechts­lage ist umstritten. Nun entschied der BGH.

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