Rechtsstreit

Verbraucherschützer: Telekom mit aggressiven Verkaufsmethoden

Unternehmen soll Kunden neue Tarife oder Zusatzleistungen untergeschoben haben
Von Marc Kessler mit Material von dpa

Telekom-Rechtsstreit Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Telekom gerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingen
Montage: teltarif.de / Foto: PictureArt - Fotolia.com
Zwischen Verbraucher­schützern und der Deutschen Telekom ist ein heftiger Streit um die Verkaufs­praktiken des Unternehmens entbrannt, der demnächst möglicherweise vor Gericht ausgetragen wird. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg haben aggressive Verkäufer der Deutschen Telekom ahnungslosen Kunden teure Produkte untergeschoben.

Die Telekom bestreitet das entschieden. Vielmehr hätten die Kunden diese Produkte gewünscht, es sich später aber anders überlegt. Daraufhin habe die Telekom aus Kulanz auf die Bestellungen verzichtet. Es sei keinem Kunden ein materieller Schaden entstanden.

Wollten die Kunden neue Tarife oder nicht?

Telekom-Rechtsstreit Die Verbraucherzentrale Hamburg will die Telekom gerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingen
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Die rund ein Dutzend Fälle sind jeweils etwas unterschiedlich gelagert. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um Telekom-Kunden handelt, die sich mit Fragen oder Wünschen im Telekom-Shop oder über die Hotline an das Unternehmen gewandt haben oder angerufen wurden. Kurz nach den Gesprächen erhielten die Kunden dann Bestätigungen über neue Tarife oder Zusatzleistungen. "Die Kunden haben in den uns vorliegenden sieben Fällen die Produkte gewünscht", sagte Telekom-Sprecher Philipp Blank. "Das haben uns die Verkäufer zum Teil eidesstattlich versichert."

Verbaucherzentrale: Systematisches Vorgehen der Telekom

Die Verbraucherzentrale glaubt der Telekom nicht. Allein die Häufung der Fälle in einem kurzen Zeitraum spreche für ein systematisches Vorgehen der Telekom. Eine solche Form der Akquise sei wettbewerbswidrig, schreiben die Verbraucherschützer in einer Mitteilung. Die Verbraucherzentrale hat in sieben Fällen Abmahnungen geschrieben und klagt nun beim Landgericht Bonn. Der Telekom solle verboten werden, "im Rahmen bestehender Telekommunikationsdienstleistungen mit Verbrauchern Tarifänderungen oder Zusatzleistungen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben."

Telekom weist Vorwürfe von sich

Die Telekom weigert sich jedoch, die verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. "Das werden wir nicht tun, weil wir damit einräumen würden, dass etwas nicht sauber gelaufen wäre", sagt Telekom-Pressesprecher Blank. Die Klage der Verbraucherzentrale sei nicht nachvollziehbar.

Zusammenhang mit neuer Verkaufsstrategie?

Erst vor wenigen Tagen hatte Telekom-Vertriebschef Thomas Berlemann angekündigt, Bestandskunden mehr Produkte aus dem eigenen Haus verkaufen und so den Umsatzrückgang im Kerngeschäft bremsen zu wollen. Allein im vergangenen Jahr sei der Umsatz dadurch um rund 300 Millionen Euro höher ausgefallen.

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