Klage erfolgreich: DAZN muss Nutzungsbedingungen ändern
Urteil gegen DAZN
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Sport-Streamingdienstes DAZN geklagt. Die Verbraucherschützer bemängeln Intransparenz und die Möglichkeit umfangreicher Vertragsänderungen, die sich der Anbieter selbst eingeräumt hat.
Das Landgericht München I folgte den Argumenten des vzbv und beurteilte die beanstandeten Klauseln als unwirksam. Die von DAZN verwendete Preisanpassungsklausel sah vor, dass der Streamingdienst die Kosten für die Kunden auch "an sich verändernde Marktbedingungen anpassen" konnte.
Das Gericht argumentierte, dass nicht klar werde, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN zu senken. Die Bestimmung sei unwirksam, auch wenn DAZN ein monatliches Kündigungsrecht einräumt.
DAZN theoretisch ohne Sportübertragungen?
Urteil gegen DAZN
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Wie der vzbv weiter mitteilte, beschrieb DAZN in seinen Nutzungsbedingungen den Leistungsgegenstand des Vertrages als Online-Videodienst, der unter anderem die Übertragung von Sportereignissen und Zusammenfassungen von Sportereignissen bietet. Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass die Gestaltung und die Verfügbarkeit dieser Vertragsinhalte mit der Zeit variieren könnten.
Diese Regelung ist den Kunden nach Ansicht des Gerichts nicht zuzumuten. Schließlich habe DAZN so die zumindest theoretische Möglichkeit, den Vertrag so weit abzuändern, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr übertragen würden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts für die Kunden nicht zumutbar.
Insgesamt beanstandeten die Verbraucherschützer zwölf Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DAZN. Für drei dieser Bestimmungen (deren Inhalt nicht näher erläutert wurde) hab DAZN während des Klageverfahrens eine Unterlassungserklärung ab. Hinsichtlich der neun weiteren Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht.
Berufung vor dem Oberlandesgericht München
Wie die Verbraucherschützer weiter mitteilten, hat DAZN mittlerweile seine Nutzungsbedingungen angepasst. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, zumal der Streamingdienst vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt hat (Az. 29 U 2482/23).
Auch bei anderen Streamingdiensten hört man immer mehr von Preiserhöhungen, wegfallenden günstigen Abo-Modellen oder sogar Kostenfallen, die Kunden länger binden sollen. Jetzt hat auch das Europäische Verbraucherzentrum in Deutschland (EVZ) vor Streaming-Angeboten gewarnt, bei denen Verbraucherrechte nicht eingehalten werden.