Urteil: Handy-Tarife dürfen auch im Router genutzt werden
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mobil mit dem Smartphone oder einem Tablet nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Donnerstag eine Klausel für unwirksam, die eine Nutzung mit kabelgebundenen Geräten wie einem Router für die Nutzung als DSL- oder Kabel-Internet-Ersatz verbot (Az. III ZR 88/22).
Damit war eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Telefónica auch in letzter Instanz erfolgreich. In dem Verfahren ging es nach früheren Angaben der Verbraucherschützer um die Mobilfunk-Tariffamilie o2 Free Unlimited, die Anfang April für Neukunden durch o2 Mobile Unlimited abgelöst wurde.
AGB: "Nutzung nicht mit stationären Routern"
BGH-Urteil zur Routerfreiheit
Fotos: BGH-Nikolay Kazakov/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Verträge bieten unbegrenztes Datenvolumen innerhalb Deutschlands und unterscheiden sich durch die verfügbare Bandbreite. Allerdings sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Telefónica vor, den Internetzugang der Mobilfunkanschlüsse nur mit Geräten zu einzusetzen, "die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen".
Ausdrücklich ausgenommen waren stationäre LTE- bzw. 5G-Router, mit denen man zum Beispiel zu Hause ein WLAN erzeugen und mit allen seinen Geräten nutzen kann. o2 wollte so verhindern, dass die SIM-Karten als Festnetz-Ersatz eingesetzt werden - möglicherweise auch aufgrund der Gefahr, dass die Kunden große Datenmengen an einem Ort verbrauchen, sodass es zu Netzüberlastungen kommen kann.
Sorge vor Überlastung durchaus begründet
Die Sorge vor Überlastungserscheinungen im Mobilfunknetz ist nicht unbegründet, wie sich beispielsweise auch beim Netztest von teltarif.de im vergangenen Jahr gezeigt hat. Zwar hat sich der LTE-Ausbau gegenüber früheren Jahren deutlich verbessert und auch 5G von Telefónica ist vielerorts mittlerweile verfügbar. Unsere Performance-Testergebnisse waren aber eher durchwachsen.
Dennoch darf der Netzbetreiber den Internet-Zugang dem BGH-Urteil zufolge nicht auf Smartphones und Tablets beschränken. Die Karlsruher Richter verweisen auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2015, in der steht, dass jeder das Recht hat, seinen Internetzugang mit Endgeräten seiner Wahl zu nutzen. Diese sogenannte Endgerätewahlfreiheit könne "nicht wirksam abbedungen werden".
vzbv: "Wichtige Entscheidung für Verbraucher"
Der vzbv sprach von einer wichtigen Entscheidung für Verbraucher. "Sie sollen selbst wählen können, mit welchen Geräten sie das Internet nutzen", sagte Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung. "Anbieter dürfen dies nicht im Kleingedruckten einschränken."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatten nach Angaben von 2021 wegen ähnlicher Klauseln auch die Telekom, Vodafone und Mobilcom-Debitel verklagt.
Seit Anfang April bietet o2 eine Prepaid-Flatrate zu Monatspreisen ab 13 Euro an. Diese ist auf 384 kBit/s begrenzt. Wir haben getestet, was die neue o2-Internet-Flatrate in der Praxis leistet.