Kündigungsbutton oft inakzeptabel oder gar nicht umgesetzt
Die Kritik von Verbraucherschützern an der Umsetzung des Kündigungsbuttons bei diversen Unternehmen reißt nicht ab. Beim seit Juli vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf Websites fanden die Verbraucherzentralen bereits im November häufig Mängel. Bis dahin waren schon 152 Unternehmen abgemahnt worden. Das Landgericht Köln hat sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigt, ob der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton so umgesetzt sein darf, dass der Kunde sich zunächst mit seinem Passwort einloggen muss.
Heute meldete sich der vzbv und legte neue Studienergebnisse zur Umsetzung des Kündigungsbuttons vor.
Nur selten gesetzeskonforme Umsetzung
Umsetzung des Kündigungsbuttons oft inakzeptabel
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Das vernichtende Urteil der Verbraucherschützer lautet: Bei 72 Prozent der knapp 3000 untersuchten Webseiten fehlt eine gesetzeskonforme Umsetzung. Verbraucher könnten "auf erhebliche Hindernisse stoßen", wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen wollen. Insgesamt werde die Regelung zum Kündigungsbutton von den Anbietern "sehr unterschiedlich umgesetzt".
Im Rahmen eines Verbraucheraufrufs seien 354 Meldungen von Verbrauchern ausgewertet und knapp 3000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht worden. In den eingereichten Meldungen haben Verbraucher mitunter beklagt, dass ein Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehle oder nur schwer auffindbar gewesen sei. In anderen Fällen hätte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden können, sodass auch noch nach Vertragsende weiter Geldbeträge abgebucht worden seien.
Kündigungsbestätigung nicht erhalten
Andere Verbraucher hätten geschildert, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhalten hätten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht hätte versendet werden können. Über den Fall einer verzögerten Zustellung der Kündigungsbestätigung hatte auch teltarif.de bereits berichtet.
Auf Seiten, die einen Button enthalten, stellten die Verbraucherschützer hingegen oft Mängel bei der Umsetzung fest: Zum Teil wichen die Beschriftungen von der vorgegebenen Formulierung ab, teilweise waren Buttons nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.
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