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Systemfehler?


01.09.2011 23:56 - Gestartet von helmut-wk
Offenbar widerspricht es dem "System" von md, wenn ein Vertrag nicht zum Monatsersten endet.

Vielleicht hilft es ja, wenn ein Gericht die AGBs sowohl gesetzes- wie regelkonform auslegt und im konkreten Fall die Kündigung nicht zum 8. Juli, sondern eben systemkonform zum 1.Juli wirksam wird. Mal sehen, wie oft dann der Systemfehler noch auftritt. ;-)
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[1] Christian_Wien antwortet auf helmut-wk
03.11.2011 21:38
Benutzer helmut-wk schrieb:
Offenbar widerspricht es dem "System" von md, wenn ein Vertrag nicht zum Monatsersten endet.

Vielleicht hilft es ja, wenn ein Gericht die AGBs sowohl gesetzes- wie regelkonform auslegt und im konkreten Fall die Kündigung nicht zum 8. Juli, sondern eben systemkonform zum 1.Juli wirksam wird. Mal sehen, wie oft dann der Systemfehler noch auftritt. ;-)


Klar hat der "Systemfehler" auch System, denn schließlich wird diese Praxis wohl nur wenigen Kunden auffallen und die meisten, welche dann tatsächlich deswegen auch reklamieren, werden sich von dem präpotenten Standard-Ablehnungsschreiben täuschen lassen bzw. werden wegen des relativ geringen Streitwerts von unter einer Monatsgrundgebühr von rechtlicher Gegenwehr absehen.
Damit hat das Unternehmen schon gewonnen.
Und die wenigen, die sich dagegen wehren, werden halt unter Vortäuschung eines "Systemfehlers" zum korrekten Zeitpunkt aus dem Vertrag entlassen.
Erst wenn z.B. durch eine von der Verbraucherzentrale erwirkte Unterlassungserklärung bzw. ein diesbezügliches Gerichtsurteil samt sntsprechender Strafsanktion im Wiederholungsfall vorliegt, wird der jahrelange "Systemfehler" wohl umgehend abgestellt sein.