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Und in Gefängnissen


11.09.2011 10:13 - Gestartet von popfm+
Sind dann auch die Störsender in Haftanstalten nicht mehr zulässig?
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[1] securityman antwortet auf popfm+
11.09.2011 20:09
Benutzer popfm+ schrieb:
Sind dann auch die Störsender in Haftanstalten nicht mehr zulässig?

Die sind weiter zulässig. Als Privatperson darfst du so einen Störsender nicht besitzen und betreiben.
Jedoch für Behörden, wie hier die Justiz, gibts völlig andere Regelungen.
Diese Regelungen sind ja grade beim Justizvollzug darauf ausgelegt, den rechtschaffenen Leuten draussen diverse "schwere Jungs" virtuell und real vom Leibe zu halten.