Bundesnetzagentur: Kauf und Betrieb von Störsendern verboten
BNetzA verbietet Handy-Störsender
Bild: O.M. - Fotolia.com
Zwar sind die Vorteile eines Handys oder Smartphones im Vergleich zu
Festnetz-Telefonen nicht von der Hand zu weisen. Jedoch kann die ständige
Erreichbarkeit und nervige Klingeltöne gerade bei größeren Menschenansammlungen
wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Café schnell den Mitmenschen
zur Last fallen.
BNetzA verbietet Handy-Störsender
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Deshalb greifen einige Handy-Gegner vermehrt zu Störsendern, auch
Handyblocker oder -jammer genannt, um die Plagegeister in der unmittelbaren
Umgebung zur Ruhe zu stellen. Die recht handlichen Geräte senden schwache
Funkwellen aus, die die GSM-Funksignale in der Umgebung überlagern und so den
Handyempfang erschweren.
GSM-, WLAN- und GPS-Verbindungen betroffen
Störsender werden in verschiedenen Internet-Shops angeboten und erschweren oftmals nicht nur alle Handynetze, sondern auch WLAN-Verbindungen und GPS-Empfänger. Tragbare Geräte weisen eine Reichweite zwischen acht und 20 Metern auf und kosten durchschnittlich 200 Euro. Stationäre Handyblocker erreichen sogar eine Ruhezone von bis zu 50 Metern.
Die Bundesnetzagentur weist nun darauf hin [Link entfernt] , dass sowohl der Kauf als auch der Betrieb von solchen Störsendern für Privatpersonen EU-weit verboten ist. Auch der Import solcher Geräte aus dem Nicht-EU-Ausland sei illegal. Die Behörde gibt an, dass sie zusammen mit den Zollbehörden daran arbeiten, auch den Import der Handyblocker zu unterbinden.
Störsender schränken die Sicherheit ein
Der Einsatz sei nicht nur für Handy-Nutzer bedenklich, sondern könne auch die Sicherheit und Verbrechensbekämpfung stark einschränken. So können durch den Betrieb solcher Sender auch keine Notrufe mehr getätigt werden. Zudem werden Störsender häufig auch bei Straftaten genutzt. So kam es bereits zu Diebstählen von Autos, die wertvolle Gegenstände transportierten. Da einige Geräte auch die Störung von Alarmanlagen unterstützen, wurden sie auch schon zum Einbruch in Häuser und Geschäfte genutzt.
Deshalb rät die Bundesnetzagentur von Kauf und Nutzung solcher Störsender ab und droht mit "erheblichen Geldbußen" und Beschlagnahmung der Geräte. Zudem können sich Betroffene an die Behörde wenden und Hinweise einreichen, wo solche Sender angeboten oder betrieben werden.