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Leuchtet mir nicht ein


29.08.2014 22:47 - Gestartet von garfield
Ich versteh immer noch nicht die Begründung, warum ich ein Buch aus Papier weitergeben darf, ein eBook aber nicht.
Ich rede hier nicht von Kopien - weder vom Buch (mittels Kopierer) noch vom eBook (Softwarekopie). In beiden Fällen habe ich dann selbst das Buch nicht mehr. Das Argument, dass der Empfänger als Käufer ausfällt, macht keinen Unterschied. Das trifft auf beide Medien gleichermaßen (oder auch nicht) zu.
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[1] IMHO antwortet auf garfield
30.08.2014 09:02
Benutzer garfield schrieb:
Ich versteh immer noch nicht die Begründung, warum ich ein Buch aus Papier weitergeben darf, ein eBook aber nicht. Ich rede hier nicht von Kopien - weder vom Buch (mittels Kopierer) noch vom eBook (Softwarekopie). In beiden Fällen habe ich dann selbst das Buch nicht mehr. Das Argument, dass der Empfänger als Käufer ausfällt, macht keinen Unterschied. Das trifft auf beide Medien gleichermaßen (oder auch nicht) zu.

Naja, ein Buch nutzt sich beim Lesen ein klein wenig ab. Sehr viel häufiger als 10 Mal wirst Du es in der Praxis nicht weiterverkaufen können. Also zumindest die Taschenbüchern.
Ein eBook kannst Du solange es aktuell ist in einer Woche lesen und (Rechtslage dahingestellt) ein halbes Jahr lang immer wieder weiterreichen. Da hat ein eBook schon ein anderes Potenzial zur Umsatzverringerung.

Ich finde es schade, dass Gerichte sowas entscheiden und nicht die Politik.
Warum entscheidet ein Richter, wie wir mit unserem "Kulturgut" Buchhandel umgehen? Ist Lesen zu so einem Randereignis geworden, dass sich keine politische Diskussion mehr über die Büchervermarktung führen lässt? Ich meine nicht die Stammtischgspräche, sondern "Diskussion mit anschließender Gesetzgebung".

Die restriktive Seite konzernfreundlicher Entscheidungen kann seitens der Hardware zu einer anderen Form von Monpol führen:
Wenn man Amazon weder verpflichtet, kompatible Formate noch den Konzerne abverlangt den Weiterverkauf der Inhalte zu tolerieren, kann ich meinen Kindle nicht mehr zusammen mit meinen eBooks verkaufen, um zu Tolino zu wechseln.

Die Buchpreisbindung soll der Vielfalt an Buchhändlern, Verlagen und Autoren dienen, indem es sie vor einem ausschließlich umsatz-orientierten Publikationsverhalten schützt.

Ein Weiterverkaufsverbot von eBooks spielt den Hardwareherstellern in die Arme.
Ich habe keine Paradelösung, aber die Lösung sollte die Gesellschaft im Diskurs suchen, nicht die Justiz. Nicht alles ist delegierbar, man kann nicht immer im Fernsehsessel sitzen bleiben und Mutti verwalten lassen.

Das funktioniert beim No-Spy-Abkommen gar nicht und bei eBooks in dieser Form auch nicht.
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[1.1] garfield antwortet auf IMHO
30.08.2014 21:21
Benutzer IMHO schrieb:
Naja, ein Buch nutzt sich beim Lesen ein klein wenig ab. Sehr viel häufiger als 10 Mal wirst Du es in der Praxis nicht weiterverkaufen können. Also zumindest die Taschenbüchern. Ein eBook kannst Du solange es aktuell ist in einer Woche lesen und (Rechtslage dahingestellt) ein halbes Jahr lang immer wieder weiterreichen. Da hat ein eBook schon ein anderes Potenzial zur Umsatzverringerung.

Ja, danke. Ist ein guter Punkt.


Die restriktive Seite konzernfreundlicher Entscheidungen kann seitens der Hardware zu einer anderen Form von Monpol führen: Wenn man Amazon weder verpflichtet, kompatible Formate noch den Konzerne abverlangt den Weiterverkauf der Inhalte zu tolerieren, kann ich meinen Kindle nicht mehr zusammen mit meinen eBooks verkaufen, um zu Tolino zu wechseln.

Gegen den Kauf eines eBooks hätte ich nichts. Aber ich würde nie einen Artikel kaufen, der seine Zerstörung schon erklärtermaßen eingebaut hat (wobei wir das ja zwangsweise fast täglich machen, denn auch "normale" Konsumgüter haben eine eingebaute "Obsoleszenz" - auch wenn es die Hersteller abstreiten).
Ich will entscheiden, wann ich ein Buch entsorge und auch, wie.
Deswegen lese ich eBooks zur Zeit nur auf meinem (großen) Smartphone - FREIE Formate, selbstverständlich.
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[2] fanlog antwortet auf garfield
02.09.2014 14:38

einmal geändert am 02.09.2014 14:39
Benutzer garfield schrieb:
Ich versteh immer noch nicht die Begründung, warum ich ein Buch aus Papier weitergeben darf, ein eBook aber nicht.
>
Ich verstehe es auch nicht ganz. Auch Betriebssystemsoftware darf weiterverkauft werden, eine Untersagung ist nicht zulässig. Warum also eBooks nicht?

Das Ganze kann ich nur verstehen, wenn ich den eBook-Kauf als Miete betrachte.

Blöd nur, dass ich keinen eBook Anbieter kenne, der von Miete spricht, alle sprechen von z.B. "sofort kaufen" (eBook.de Stand 02.09. 14.21 Uhr). Mir ist es dann egal was in den AGBs steht. Aus meiner Sicht ist es überraschend, wenn zuerst von Kauf und dann in den AGBs von Nutzungsrechten quasi Miete gesprochen wird und somit unwirksam.

Aber wenn es sich um Miete handelt, wieso gilt dann die Buchpreisbindung? Die gilt "Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft" Wieder Kauf und nicht Miete.

Also gilt die Buchpreisbindung nur wenn ich EBooks als Kaufgut weiterveräußern darf. Und so passt mein Weltbild: teuere preisgebunden gekaufte eBooks darf ich weiterveräußern und gemietete eBooks nicht. Die sind aber nicht preisgebunden und könnten daher billigst "vermietet" werden.

Warum läuft das nicht so? Wo ist mein Denkfehler?