Benutzer garfield schrieb:
Ich versteh immer noch nicht die Begründung, warum ich ein Buch aus Papier weitergeben darf, ein eBook aber nicht. Ich rede hier nicht von Kopien - weder vom Buch (mittels Kopierer) noch vom eBook (Softwarekopie). In beiden Fällen habe ich dann selbst das Buch nicht mehr. Das Argument, dass der Empfänger als Käufer ausfällt, macht keinen Unterschied. Das trifft auf beide Medien gleichermaßen (oder auch nicht) zu.
Naja, ein Buch nutzt sich beim Lesen ein klein wenig ab. Sehr viel häufiger als 10 Mal wirst Du es in der Praxis nicht weiterverkaufen können. Also zumindest die Taschenbüchern.
Ein eBook kannst Du solange es aktuell ist in einer Woche lesen und (Rechtslage dahingestellt) ein halbes Jahr lang immer wieder weiterreichen. Da hat ein eBook schon ein anderes Potenzial zur Umsatzverringerung.
Ich finde es schade, dass Gerichte sowas entscheiden und nicht die Politik.
Warum entscheidet ein Richter, wie wir mit unserem "Kulturgut" Buchhandel umgehen? Ist Lesen zu so einem Randereignis geworden, dass sich keine politische Diskussion mehr über die Büchervermarktung führen lässt? Ich meine nicht die Stammtischgspräche, sondern "Diskussion mit anschließender Gesetzgebung".
Die restriktive Seite konzernfreundlicher Entscheidungen kann seitens der Hardware zu einer anderen Form von Monpol führen:
Wenn man Amazon weder verpflichtet, kompatible Formate noch den Konzerne abverlangt den Weiterverkauf der Inhalte zu tolerieren, kann ich meinen Kindle nicht mehr zusammen mit meinen eBooks verkaufen, um zu Tolino zu wechseln.
Die Buchpreisbindung soll der Vielfalt an Buchhändlern, Verlagen und Autoren dienen, indem es sie vor einem ausschließlich umsatz-orientierten Publikationsverhalten schützt.
Ein Weiterverkaufsverbot von eBooks spielt den Hardwareherstellern in die Arme.
Ich habe keine Paradelösung, aber die Lösung sollte die Gesellschaft im Diskurs suchen, nicht die Justiz. Nicht alles ist delegierbar, man kann nicht immer im Fernsehsessel sitzen bleiben und Mutti verwalten lassen.
Das funktioniert beim No-Spy-Abkommen gar nicht und bei eBooks in dieser Form auch nicht.