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Da winkt die Revision


25.10.2011 18:53 - Gestartet von finalsequence
Kein Netzbetreiber wird sich eine solche Argumentation gefallen lassen und klaglos eine erstinstanzliche Entscheidung hinnehmen. Wäre es ein OLG oder höhere Instanzen, wäre die Wahrscheinlichkeit höher, daß dieses Urteil nicht wieder kassiert wird. Und das Kundenargument, daß nicht gewusst wurde, daß GPRS Verbindungen möglich sind, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Anstelle von Teltarif würde ich solche Urteile nicht veröffentlichen, da es sicher eine Revision geben wird.

Hoffen wir, daß auch über die Entscheidungen der höheren Instanzen eine Meldung hier zu finden sein wird. Denn als Verbraucherportal ist es die Aufgabe von Teltarif, umfassend zu berichten mit allen Fakten, die im Rahmen eines Mobilfunkvertrages zu beleuchten sind.
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[1] mobilfalke antwortet auf finalsequence
25.10.2011 22:48
Der Kunde muß geschützt werden! Ein Auto fährt auch erst dann wenn der Fahrer es startet.
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[1.1] finalsequence antwortet auf mobilfalke
26.10.2011 07:20

einmal geändert am 26.10.2011 07:21
Fragt sich nur "Schutz vor was". Wenn man ein Smartphone erwirbt, auf dem man eine Wetter-, News- und eMail App installiert, sollte man schon mal hinterfragen "wo kommt das Datenvolumen her, damit diese aktuell sind". Richtet man Synchronisierung ein auch da die Frage "wie werden Daten mit einer Cloud abgeglichen". Über USB im offline Modus!?!? *kicher*

Woher sonst sollen aktuelle Daten kommen als über GPRS? WLAN hat die Kundin ja laut Artikel (ohne jetzt zynisch sein zu wollen) deaktiviert. Ahja Stichwort Deaktivierung von WLAN: ohne daß ich jetzt das iPhone kenne, wage ich trotzdem mal die Behauptung, daß das Menü, in dem man auch GPRS abschalten kann, sicher nur wenige Pixel davon entfernt ist. Wahrscheinlich sehr viel weniger weit wie die Idee, einen geeigneten Datentarif für das Smartphone zu buchen.


Benutzer mobilfalke schrieb:
Der Kunde muß geschützt werden! Ein Auto fährt auch erst dann
wenn der Fahrer es startet.