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Altkunden (D1): AGB-Änderung ist jetzt raus


15.12.2011 17:46 - Gestartet von Lehrter
Hallo zusammen,
heute ist für die D1-Altkunden vom Maxxim Prepaid die AGB-Änderung raus mit dem Inhalt, dass Maxxim jetzt zu nahezu allen bekannten Netzbetreibern portieren kann - sind namentlich erwähnt. Zustimmungsfrist 4 Wochen.
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[1] Spammmy antwortet auf Lehrter
17.12.2011 18:28
Hallo,

macht es Sinn zu widersprechen? Geh ich richtig in der Annahme, dass ich dem widersprechen kann und dann weiterhin ohne Nachteile nur im D1 Netz telefoniere?

Viele Grüße
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[1.1] Pappin antwortet auf Spammmy
19.12.2011 05:25

6x geändert, zuletzt am 19.12.2011 08:54
Das würde mich auch interessieren. Habe nämlich soeben auch die Mail zur AGB- Änderung erhalten.

In der Mail heißt es im letzten Satz:

"Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird Ihr Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt."

Daraus schließe ich das die Regelungen bei Widerspruch unwirksam sind, oder ?

Aber selbst wenn... wie geht es weiter ? - Der Streit zwischen der Telekom und Drillisch AG scheint kein Ende zu nehmen. Strafanzeigen werden hin und her geschickt und die Drillisch AG hat für die Zukunft schon alle Telekom Produkte aus dem Programm genommen. Wahrscheinlich alles nur eine Frage der Zeit bis man zum Wechsel gezwungen wird.

Sollte das der Fall sein muss ich den Anbieter wechseln, da für mich nur ein D1 Netz in Frage kommt. Hoffentlich wird mir dann auch mein Guthaben erstattet, schließlich kann ich nichts dafür dass die sich in die Haare kriegen.

EDIT: Habe soeben die vorgefertigte Maíl zum Widerspruch rausgeschickt, mal schauen was nun auf mich zu kommt.

EDIT:
Die direkte Antwort ist :

Sehr geehrter Kunde,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht vom 19.12.2011, mit der Sie den mitgeteilten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobiltelefondienst maXXim widersprochen haben. Daher gelten die bisherigen AGB für Sie unverändert weiter fort.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr maXXim-Team
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[1.1.1] niveaulos antwortet auf Pappin
20.12.2011 10:23
Mit freundlichen Grüßen
Ihr maXXim-Team


Was passieren wird liegt doch klar auf der Hand: Bei einem Widerspruch werdet ihr weiter im D1-Netz telefonieren können - bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Zu deren Ende dann wird Euch Maxxim unter Garantie kündigen. Wie Taltarif schon berichtet soll zuvor noch ein gezielter Wechsel ins D2-Netz angeboten werden, wenn auch der vom Kunden abgelehnt wird dann wars dass mit der Geschäftsbeziehung.
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[1.1.1.1] Pappin antwortet auf niveaulos
20.12.2011 11:18

einmal geändert am 20.12.2011 11:19
Habe erst soeben den Bericht (https://www.teltarif.de/maxxim-drillisch-agb-...) von Teltarif gelesen.

Wenn mir Drillisch wie im Bericht beschrieben einen Wechsel unter Beibehaltung von "D-Netz-Qualität", sprich Vodafone anbietet, werde ich wohl zustimmen. Noch lieber wäre mir eine direkte Portierung zur Telekom.

Falls nicht, heißt es wohl Abschied nehmen.

Aber was meinst Du mit vereinbarter Mindestvertragslaufzeit, niveaulos ?
Ein solcher Passus ist mir nicht bekannt.
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[1.1.1.1.1] niveaulos antwortet auf Pappin
20.12.2011 11:25
Aber was meinst Du mit vereinbarter Mindestvertragslaufzeit, niveaulos ? Ein solcher Passus ist mir nicht bekannt.

Es gibt und gab bei Maxxim unterschiedliche Tarife und Angebote: Prepaid ohne Laufzeit, Vertrag mit kurzer Laufzeit (meist 1 Monat) und auch Verträge mit langer Laufzeit (24 Monate). Bei Verträgen mit Laufzeit kann Maxxim diese (genauso wie der Kunde) erst nach Ablauf dieser vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit kündigen, auch bei Widerspruch gegen die neue AGB. Bei den Karten ohne Laufzeit hingegen ist eine sofortige Kündigung möglich, auch für Maxxim. Was für einen Vertrag du mit denen abgeschlossen hast weis ich ja nicht.
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[1.1.1.1.1.1] Pappin antwortet auf niveaulos
20.12.2011 11:37
Jo stimmt, habe gerade nachgeschaut, ich habe keine Mindestvetragslaufzeit. Wahrscheinlich wusste ich deshalb nichts davon. Bin maxxim Kunde der ersten Stunde, Tarif gesehen als gut befunden, zugestimmt und nie wieder dafür interessiert.