Themenspecial Discounter in der Telekommunikation Einseitige Änderung

maXXim: AGB-Änderung durch Drillisch zwecks Zwangs-Migration

Drillisch: "Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mobilfunknetz"
Von Marc Kessler

maXXim-Logo maXXim: Noch bleibt dem Kunden die Wahl...
Foto: maXXim
Vor knapp zwei Wochen berichteten wir über die Zwangs-Migration von discoTEL-Classic-Kunden, die bislang im Mobilfunk-Netz der Deutschen Telekom telefonieren. Diese erhalten von der Drillisch-Tochter eteleon derzeit neue SIM-Karten und telefonieren künftig im o2-Netz, wenn sie sich diesem Vorgang nicht durch eine Kündigung des Quasi-Prepaid-Verhältnisses entziehen. Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir auch über die unklare Situation für (das Telekom-Netz nutzende) User berichtet, die direkte Kunden von Drillisch-Marken wie simply oder maXXim sind.

AGB-Änderung: Drillisch will Fakten schaffen

Drillisch ist nun aktiv geworden und schafft Fakten: Das Maintaler Unternehmen versendet derzeit Mitteilungen über eine Änderungen der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) an Kunden der Marke maXXim, die in ihrem Tarifmodell das Telekom-Netz nutzen - also an maXXim-Kunden der ersten Stunde und solche, die nach dem Relaunch des maXXim-Tarifportfolios im Juli eine SIM-Karte im Tarif maXXim Classic bestellt hatten.

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Foto: maXXim
maXXim-Kunden, die diese Benachrichtigung durch Drillisch erhalten haben und daran interessiert sind, wie bislang - und ohne die Möglichkeit, zwangs-migriert zu werden - das Netz der Telekom in Anspruch nehmen zu können, sollten unbedingt tätig werden und Widerspruch gegen die AGB-Änderung einlegen. Diese Möglichkeit räumt Drillisch den Betroffenen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Nachricht ein.

"Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes"

Konkret will Drillisch die bisherigen maXXim-AGB in zwei wesentlichen Punkten ändern: Bislang hieß es in Ziffer II, Punkt 1 der AGB unter anderem: "Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von Telekom Deutschland GmbH betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt." Dies will Drillisch nun mit dem folgenden Passus ändern: "Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen. Zu diesem Zweck bezieht der Diensteanbieter die Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem Betreiber eines Mobilfunknetzes). Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten einschließlich eines Wechsels des Lieferanten während der Vertragslaufzeit liegt im Ermessen des Diensteanbieters; der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes."

Mit anderen Worten: Drillisch behält sich das Recht vor, Kunden jederzeit in ein anderes Netz zu portieren, Nutzer haben indes keinerlei Mitsprache bei der Wahl des jeweiligen Netzes - sondern nur darauf, dass sie überhaupt Telekommunikationsdienstleistungen zu den gewählten Konditionen (8-Cent-Tarif) nutzen können.

maXXim-Kunden könnten auch zu 1&1 oder mobilcom-debitel übertragen werden

Daneben will Drillisch auch die Ziffer XVI der AGB ändern. Darin heißt es bislang: "Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH (...) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns derDrillisch AG (...) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig." Künftig räumt sich Drillisch hier deutlich umfangreichere Befugnisse ein. Demnach soll die Übertragung des Vertragsverhältnisses ohne Zustimmung des Kunden an folgende Unternehmen möglich sein: "Drillisch AG, Drillisch Telecom GmbH, MS Mobile Services GmbH, SIMply Communications GmbH, MSP Holding GmbH, b2c.de GmbH [Anm. d. Red.: die eteleon-Privatkunden-Marke], 1&1 Telecom GmbH, mobilcom-debitel GmbH, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Service GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. KG". Zudem sei eine "Übertragung (...) auch an einen vorstehend nicht benannten Dritten ohne Zustimmung des Kunden zulässig" - zumindest dann, wenn Drillisch dies mindestens vier Wochen vorher mitteilt. Der Kunde habe dann ein vierwöchiges, außerordentliches Kündigungsrecht.

Widerspruch kann per E-Mail erfolgen - Bestätigung folgt

Betroffene maXXim-Kunden können den AGB-Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Dieser Widerspruch soll an die E-Mail-Adresse widerspruch@maxxim.de erfolgen. In diesem Falle, schreibt Drillisch, "wird ihr Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt". Tatsächlich erhielten Kunden, die bereits widersprochen haben, eine entsprechende Bestätigung: "Wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht vom xx.12.2011, mit der Sie den mitgeteilten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobiltelefondienst maXXim widersprochen haben. Daher gelten die bisherigen AGB für Sie unverändert weiter fort.", schreibt das "maXXim-Team" mit freundlichen Grüßen.

Indes dürfte dieses folgenlose Widersprechen kein Dauerzustand sein: Während "Nicht-Widersprecher" wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit - wie schon die discoTEL-Classic-Kunden - in ein anderes Netz migriert werden dürften, wird Drillisch die das Telekom-Netz nutzenden maXXim-Kunden wohl nicht (mehr) dauerhaft akzeptieren. Zwei Optionen scheinen daher wahrscheinlich: Die Kunden werden über kurz oder lang - gemäß ihrer alten AGB - tatsächlich zur Telekom portiert und damit direkte Telekom-Kunden oder Drillisch kündigt das Vertragsverhältnis fristgemäß unter Einhaltung der in den AGB vereinbarten Vier-Wochen-Frist zum Monatsende.

Unternehmensnahe Kreise: Drillisch folgt offenbar bestimmter Strategie

teltarif.de erfuhr indes aus dem Umfeld des Maintaler Unternehmens, dass bei Drillisch offenbar eine dritte Strategie präferiert wird: Mit der aktuellen AGB-Änderung sollen zunächst möglichst viele Kunden "migrationsfähig" gemacht und in der Folge in ein anderes Netz portiert werden. Denjenigen Kunden, die widersprechen, soll perspektivisch eine weitere Kunden-Information zugehen. In dieser, erfuhr unsere Redaktion, soll den Kunden der Wechsel unter Beibehaltung von "D-Netz-Qualität" - also durch eine Migration ins Vodafone-Netz -schmackhaft gemacht werden. Nehmen die Kunden auch diese Offerte nicht an, droht dann die Kündigung durch Drillisch.

Drillisch: AGB-Änderung ist ein "ganz normaler Vorgang"

Drillisch selbst verteidigt das aktuelle Vorgehen. "Eine Anpassung und Änderung der AGB ist ein ganz normaler Vorgang", so Pressesprecher Peter Eggers. "Mit der Änderung können wir den Kunden mehr Tarifangebote, Services und Netzleistungen als bisher anbieten", sagte der Drillisch-Sprecher. Warum sich Drillisch die Übertragung von Kunden - überraschend für unsere Redaktion - auch zu Unternehmen wie 1&1 oder mobilcom-debitel vorbehält, konnte und wollte man uns indes nicht beantworten.

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