Benutzer sediust schrieb:
Schlimmer noch: nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr, d.h. nach 6 Monaten muß der Kunde dem Händler nachweisen, das der Mangel an der Kaufsache bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden - im schlimmsten Falle braucht man dafür ein Gutachten.
Das ist in der Tat so. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss aber der Händler nachweisen, dass die Ware beim Kauf fehlerfrei war, wenn er die Gewährleistung ablehnt. Dieser Nachweis ist bei einem pfleglich behandelten und dann defekt gewordenen Gerät i.d.R. unmöglich. Zumal der Händler auch solche Fehler gegen sich gelten lassen muss, die "im Keim bereits vorhanden waren": Ein Chip, der zum Tag 0 also gerade noch so die Spezifikation einhält und wegen normaler
Degradation am Tag 100 die Spezifikation verlässt, so dass das Gerät ausfällt, geht also ebenfalls zu Lasten des Händlers, nicht des Kunden.
Fazit: Gewährleistung ist gut, Garantie ist besser ;-)
Praktisch alle üblichen Garantie-Bedingungen schließen durch äußere Einwirkung (Gewalt, Wasser, zu hohe/niedrige Temperaturen etc. pp.) nachträglich eingetretene Fehler ebenso aus wie die Gewährleistung. 6 Monate Garantie sind somit kaum besser als die 6 Monate gesetzliche Gewährleistung vor der Beweislastumkehr. Nach den 6 Monaten steht man mit Garantie oft besser da als mit Gewährleistung, aber auch nicht immer: So kann zum Beispiel in Garantiebedingungen durchaus stehen, dass der Kunde das Gerät auf eigene Kosten einsenden muss, während die Gewährleistung immer für den Kunden kostenlos zu erbringen ist. Ebenso können Garantiebedingungen lange Reparaturzeiten vorsehen, während derer der Kunde auch keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät hat, während eine unangemessen lange Gewährleistungsreparatur eigentlich immer einen Anspruch des Kunden auf ein Ersatzgerät während der Reparaturphase, oder auf eine entsprechende Kaufpreisminderung auslöst. Auch wenn viele Kunden diesen Anspruch nicht gegen den Händler durchsetzen.
Es gibt aber auch Garantiebedingungen, die für den Kunden sehr vorteilhaft sind, etwa, wenn der Hersteller kostenlosen Versand und Vorabaustausch anbietet. Fazit: Wird ein Gerät defekt, sollte man erstmal Garantiebedingungen des Herstellers und Gewährleistungsbestimmungen (AGB) des Händlers lesen, und dann abwägen, von wem man die Reparatur abwickeln lässt.
Kai