Benutzer talk schrieb:
Daher meine Bitte an Teltarif, hier mal bei BNetzA, VZ NRW und vor allem dem Anbieter genauer nachzufragen. Wurden auch Nutzer angeschrieben, die in ihrer Beschwerde bei der BNetzA sich auf andere Dinge bezogen als eine angebliche falsche Preisansage? Leitet eigentlich die BNetzA Nutzerbeschwerden mit persönlichen Daten an die jeweiligen Anbieter weiter? Ist das ohne Rückfrage mit dem Nutzer o.ä. überhaupt zulässig?
Ich denke kaum, dass die NetzBA das gemacht haben wird. Man müsste mal das Schreiben genau kennen. Möglicherweise sind einfach alle Kunden angeschrieben haben die mit Verweis auf die aus ihrer Sicht überhöhten Rechnungen bislang die Zahlung verweigert haben - und das dürften dann wohl zum Großteil auch jene sein, die eine Beschwerde an die NetzBA gerichtet haben. Würde mich daher nicht wundern wenn in dem Schreiben an die Kunden dann mehr so ein "Sie haben doch nicht etwa, falls sie aber doch haben dann..." stehen würde.