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Worauf bezieht sich die Drohung? Was ist zu kritisieren und was nicht?


16.11.2012 15:57 - Gestartet von talk
Hallo zusammen,

die Frage ist: Worauf bezieht sich die Drohung genau? Wenn
ich den Teltarif-Artikel und die Pressemeldung der VZ-NRW
richtig verstehe, geht es hier um den Vorwurf einer nicht
korrekten Preisansage?

Man kann bei 01010 und 010040 (die beiden Anbieter haben ja
ein ähnliches Geschäftsmodell mit jeweils teils sehr hohen und
teils sehr schwankenden Tarifen und scheinen auch miteinander
"verwandt" zu sein) vieles kritisieren, aber bei meinen eigenen
Tests sind mir keine falschen Preisangaben aufgefallen. Es gab
da meines Wissens keine Differenzen zwischen den Tarifen in der
Tarifansage und denen auf der jeweiligen Anbieterhomepage oder
dergleichen.

Meiner Ansicht nach sollten Nutzer und Verbraucherschützer
sich eher mit der Frage beschäftigen, ob bzw. inwiefern
Rechnungen mit Tarifen von bis zu 1,99 EUR/ Minute für normale
Fern- und Auslandsgespräche zu gängigen Zielen anfechtbar sind
(falls ja: Wegen Irrtum? Wegen Arglistiger Täuschung?) und
ob bzw. inwiefern ein eher marktunüblicher Preis von z.B.
1,99 EUR/Minute für ein normales innerdeutsches Ferngespräch
(wie er von wenigen meist nicht sonderlich aktiv vermarketen
CbC-Vorwahlen berechnet wird) als sittenwidrig oder gar Wucher
eingestuft werden könnte.

Oder auch mit der Frage, ob eine Preisansage formal den an sie
gestellten Anforderungen genügt (zeitweise wurde bei 010040
eine Ansage nach dem Motto "1,99 pro Minute. Preisangabe in
Euro..." verwendet).

Daher meine Bitte an Teltarif, hier mal bei BNetzA, VZ NRW und
vor allem dem Anbieter genauer nachzufragen. Wurden auch
Nutzer angeschrieben, die in ihrer Beschwerde bei der BNetzA
sich auf andere Dinge bezogen als eine angebliche falsche
Preisansage? Leitet eigentlich die BNetzA Nutzerbeschwerden mit
persönlichen Daten an die jeweiligen Anbieter weiter? Ist das
ohne Rückfrage mit dem Nutzer o.ä. überhaupt zulässig?

Und mein Aufruf an Nutzer, die die fragliche e-mail erhalten
haben, sich hier zu melden! Was wird Euch genau vorgeworfen?
Und was hattet Ihr 010040 vorgeworfen?

Zur Info hier noch der Link zur Pressemeldung der VZ NRW:

http://www.vz-nrw.de/hohe-telefonrechnungen-von-010040-gmbh--bei-reklamation-drohung-von-rechtsamwalt

cu talk
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[1] Karl_Heinz antwortet auf talk
16.11.2012 16:55
Hallo,

die Frage ist: Worauf bezieht sich die Drohung genau? Wenn ich den Teltarif-Artikel und die Pressemeldung der VZ-NRW richtig verstehe, geht es hier um den Vorwurf einer nicht korrekten Preisansage?

Ich glaube das ging um Telefonate als noch keine Preisansage Pflicht war und es wurde glaube auch kein Preis angesagt.

https://www.teltarif.de/010040-rechnung-...
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[2] getodavid antwortet auf talk
16.11.2012 17:38
Benutzer talk schrieb:

Daher meine Bitte an Teltarif, hier mal bei BNetzA, VZ NRW und vor allem dem Anbieter genauer nachzufragen. Wurden auch Nutzer angeschrieben, die in ihrer Beschwerde bei der BNetzA sich auf andere Dinge bezogen als eine angebliche falsche Preisansage? Leitet eigentlich die BNetzA Nutzerbeschwerden mit persönlichen Daten an die jeweiligen Anbieter weiter? Ist das ohne Rückfrage mit dem Nutzer o.ä. überhaupt zulässig?

Ich denke kaum, dass die NetzBA das gemacht haben wird. Man müsste mal das Schreiben genau kennen. Möglicherweise sind einfach alle Kunden angeschrieben haben die mit Verweis auf die aus ihrer Sicht überhöhten Rechnungen bislang die Zahlung verweigert haben - und das dürften dann wohl zum Großteil auch jene sein, die eine Beschwerde an die NetzBA gerichtet haben. Würde mich daher nicht wundern wenn in dem Schreiben an die Kunden dann mehr so ein "Sie haben doch nicht etwa, falls sie aber doch haben dann..." stehen würde.
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[2.1] ebay_daten antwortet auf getodavid
16.11.2012 17:48
Preisansage? Leitet eigentlich die BNetzA Nutzerbeschwerden mit persönlichen Daten an die jeweiligen Anbieter weiter? Ist das ohne Rückfrage mit dem Nutzer o.ä. überhaupt zulässig?

Ich denke kaum, dass die NetzBA das gemacht haben wird. Man

Im Lebensmittelumfeld ist das bei Verbraucherbeschwerden so üblich. Hier ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben.