"Als Druckmittel weise der Rechtsanwalt auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stelle Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz in Aussicht."
Das ist wirklich dreist aber andererseits absolut haltlos. Sich zu beschweren ist das gute Recht der Verbraucher. Ich würde außerdem eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen. Auch eine Anzeige wegen versuchten Betrugs könnte man machen, ohne Angst vor einer Verleumdungsklage haben zu müssen. Also
Natürlich, aber wegen dem "Verleumdung" wegen deiner Behauptung, du hättest die Preisansage nicht verstehen können, obwohl sie bis zum Ende abgespielt wurde, und dem anschließenden Akzeptieren der Bedingungen durch Aufrechterhalten der Verbindung, deshalb würdest du (Pardon, nicht du) evtl. nicht ungeschoren bei dem Hamburger Anwalt davonkommen. Das geht dann den ganz normalen Weg, der erstattet irgendwann seine Strafanzeigen wie vorher beschrieben, und die Leute erreichen ihr Ziel, die Erstattung erhöhter, aber gemeinerweise rechtlich zulässiger (für die Investitionen des Anbieters) Gebühren, nicht, hingegen irgendwann die Einstellung _ihres_ (Straf-)Verfahrens aufgrund von Geringfügigkeit oder fehlenden Anfangsverdachts.
An der Misere, dass die Anbieter gegenüber den Verbrauchern nicht verpflichtet sind, die Kosten _vor_ der Verbindung darzulegen (man ist ja daran gewohnt, aber es findet sich evtl. nirgendwo ein verbindlicher Hinweis darauf), hat sich nichts geändert, und ich glaube ebenfalls nicht, dass alle Anbieter von CbC die Regelung, den einmal angesagten Preis immer bis zum Ende der Verbindung durchzuhalten, auch wirklich realisieren.