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Nötigung


16.11.2012 16:05 - Gestartet von Zündi
"Als Druckmittel weise der Rechtsanwalt auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stelle Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz in Aussicht."

Das ist wirklich dreist aber andererseits absolut haltlos. Sich zu beschweren ist das gute Recht der Verbraucher. Ich würde außerdem eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen. Auch eine Anzeige wegen versuchten Betrugs könnte man machen, ohne Angst vor einer Verleumdungsklage haben zu müssen. Also nicht einschüchtern lassen. Abzocker und Betrüger darf man auch als solche bezeichnen. Man muss eine Anzeige oder auch Behauptung lediglich begründen können (Anfangsverdacht) und das dürfte unter den gegebenen Umständen nicht schwer fallen.
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[1] bholmer antwortet auf Zündi
16.11.2012 16:31
Im Falle einer Strafanzeige wegen was auch immer ist es Sache der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ob ein ausreichender Anfangsverdacht besteht um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und ggf. einen Strafprozess in Gang zu bringen. Diese entscheidet, ob ein berechtigtes Interesse des Volkes besteht, die behauptete Straftat zu verfolgen. Der Einzelne hat damit gar nicht zu tun.
Genauso kann ich mich jederzeit an eine Aufsichtsbehörde wenden, also hier die Bundesnetzagentur, wenn ich der Meinung bin, dass ein Anbieter, der unter deren Überwachung steht, gegen Regeln verstoßen hat.

Bei einem Minutenpreis, der dem hundertfachen der üblichen Entgelte liegt, dürfte wohl kein deutscher Richter große Probleme damit haben, egal ob die Entgelte angekündigt sin oder nicht.

Mit Verleumdungen und falschen Verdächtigungen hat die Inanspruchnahme der Organe eines Rechtsstaats gar nichts zu tun.


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[2] ebay_daten antwortet auf Zündi
16.11.2012 17:47
"Als Druckmittel weise der Rechtsanwalt auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stelle Forderungen auf Unterlassung und Schadenersatz in Aussicht."

Das ist wirklich dreist aber andererseits absolut haltlos. Sich zu beschweren ist das gute Recht der Verbraucher. Ich würde außerdem eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen. Auch eine Anzeige wegen versuchten Betrugs könnte man machen, ohne Angst vor einer Verleumdungsklage haben zu müssen. Also

Natürlich, aber wegen dem "Verleumdung" wegen deiner Behauptung, du hättest die Preisansage nicht verstehen können, obwohl sie bis zum Ende abgespielt wurde, und dem anschließenden Akzeptieren der Bedingungen durch Aufrechterhalten der Verbindung, deshalb würdest du (Pardon, nicht du) evtl. nicht ungeschoren bei dem Hamburger Anwalt davonkommen. Das geht dann den ganz normalen Weg, der erstattet irgendwann seine Strafanzeigen wie vorher beschrieben, und die Leute erreichen ihr Ziel, die Erstattung erhöhter, aber gemeinerweise rechtlich zulässiger (für die Investitionen des Anbieters) Gebühren, nicht, hingegen irgendwann die Einstellung _ihres_ (Straf-)Verfahrens aufgrund von Geringfügigkeit oder fehlenden Anfangsverdachts.

An der Misere, dass die Anbieter gegenüber den Verbrauchern nicht verpflichtet sind, die Kosten _vor_ der Verbindung darzulegen (man ist ja daran gewohnt, aber es findet sich evtl. nirgendwo ein verbindlicher Hinweis darauf), hat sich nichts geändert, und ich glaube ebenfalls nicht, dass alle Anbieter von CbC die Regelung, den einmal angesagten Preis immer bis zum Ende der Verbindung durchzuhalten, auch wirklich realisieren.