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Das ist gut so


29.03.2012 15:23 - Gestartet von sushiverweigerer
Ein Weltkonzern wie Facebook kann sich schließlich nicht von einem Provinzrichter, der nicht einmal weiß, dass Facebook nicht an deutsches Recht gebunden ist, da es eine amerikanische Firma ist und alle Server außerhalb Deutschlands stehen, vorführen lassen.

Es ist schon schlimm wenn man sehen muss, welche Dep.pen in Deutschland alle Richter werden dürfen!
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[1] getodavid antwortet auf sushiverweigerer
29.03.2012 16:41
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Ein Weltkonzern wie Facebook kann sich schließlich nicht von einem Provinzrichter, der nicht einmal weiß, dass Facebook nicht an deutsches Recht gebunden ist, da es eine amerikanische Firma ist und alle Server außerhalb Deutschlands stehen, vorführen lassen.

Wie kommst du auf den unsäglich Quatsch, dass sich Facebook (generell) nicht an deutsches Recht halten müsste? Nur weil eine Firma ihren Hauptsitz im Ausland hat bedeutet das nicht, dass wenn sie hier tätig ist - und wie im Falle Facebooks sogar eine deutsche Niederlassung (hat die Büros in Hamburg, liegt meines Wissens innerhalb der BRD - aber vielleicht bist du da ja schlauer und hast andere Informationen über die geographische Lage dieser Stadt) regionales Recht nicht gelten würde. Gilt, gerade im Falle Facebooks, nämlich sehr wohl. Ich möchte deine Begrifflichkeit des Dep.pen ungerne aufgreifen - aber was diese Frage anbelangt ist das ein Begriff der offenbar nicht nur auf mögliche "Provinzrichter" zutreffen könnte.

Ein persönliches Erscheinen einer Facebook-Mitarbeiterin hat im vorliegenden Prozess im übrigen nicht deshalb nicht stattgefunden, weil Facebook nicht dazu verpflichtet gewesen wäre - sondern weil Facebook die entsprechende Zeugenaussage schriftlich eingereicht hat - was ausreichend ist. Dass Facebook das getan hat belegt aber geradezu, dass es zu dieser Aussage sehr wohl auch verpflichtet war und diese Verpflichtung selbst anerkannt hat.

Dass die deutsche Justiz u.U. keinen Zugriff auf im Ausland stehende Server hat und dort auch nicht die herausgabe von Daten verlangen kann ist hingegen etwas anderes - und, wie du erwähnst, durchaus auch gut so.
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf getodavid
30.03.2012 05:29
Benutzer getodavid schrieb:

Wie kommst du auf den unsäglich Quatsch, dass sich Facebook (generell) nicht an deutsches Recht halten müsste? Nur weil eine Firma ihren Hauptsitz im Ausland hat bedeutet das nicht, dass wenn sie hier tätig ist - und wie im Falle Facebooks sogar eine deutsche Niederlassung

Es gibt keine deutsche Niederlassung von Facebook, nur ein Büro, das hat aber keinen selbstständigen rechtlichen Status.

Facebook ist ein amerikanisches Unternehmen, die Server stehen im Ausland = kein Deutsches Recht anwendbar.
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf sushiverweigerer
03.04.2012 22:33
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Facebook ist ein amerikanisches Unternehmen, die Server stehen im Ausland = kein Deutsches Recht anwendbar.

Der Richter hatte sich an das Büro in HH gewandt, und erfahren, dass er sich nach Irland wenden muss, um die Daten zu bekommen. Daraufhin hat er sich dorthin gewandt, und ein Rechtshilfeersuchen an die irischen Behörden gestellt. Und dann sagt Facebook/Irland den irischen Behörden, dass die Daten nicht bei ihnen sind, sondern in den USA.

Dass der Richter sich darüber aufregt, Facebook verschwommene (und damit irreführende) Informationen vorwirft, und eine FB-Mitarbeiterin befragen will, ist verständlich. Den Rest hat getodavid erklärt.

Dass ein Richter ein "Dep.p" ist, wenn er sich darauf verlässt, dass ihm als zuständige Stelle die Niederlassung genannt wird, die Zugriff auf den Server hat, kann ich nicht sehen.