Benutzer mediagsm schrieb:
Karlsruhe: Urteil zu Nutzerdaten
Karlsruhe Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das enschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Az.: 1 BvR 1299/05).
Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen, so verfassungstreu wie unsere Politiker und Richter sind.
Hätte der Angeklagte die Daten ordentlich verschlüsselt wäre das ganze Theater sowieso obsolet. Da gäbe es nämlich niemanden der die Daten herausgeben könnte, außer dem Angeklagten, der sich selbst nicht belasten muss.
So ist das halt: die dummen Verbrecher werden zuerst geschnappt.