Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Wurde auch die Frage gestellt, was passiert, wenn der Verkäufer nicht liefert?
viel wichtiger ist die Frage was passiert wenn der Käufer "behauptet" die Ware nicht erhalten zu haben oder diese sei nicht so wie gewünscht.
Den Fall haben wir gerade hier, eBay wiederspricht sich da gerade selber!
gibt es also einen Zwang zur Sendungsverfolgung (nie wieder Warensendung, Brief, Päckchen sondern nur noch Hermes?) wegen dem Versandnachweis.
Ware wurde via DHL Paket versendet. Ware angeblich nicht enthalten.
muss man stets uner Zeugen die Ware verpacken (falls der Streit eskaliert).
das kann wohl passieren ...
Besser ist sogar, wenn Kunde erst behauptet:
Ware nicht erhalten, Fall eröffnet und später
2. Fall eröffnet, Ware nicht so wie gewünscht und Ware zurücksenden will.
eBay erst mal sagt am Telefon, das man alles prüft und alles gut wird.
eBay dann mitteilt, dass Verkäufer KEINE Schuld trifft.
eBay aber dem Käufer das Geld zurücksendet.
Verkäufer nun bei eBay nachfragt und wissen will wieso den so sei.
CCA (1) das nicht erklären kann und zum Käuferschutz verbindet, CCA (2) sich das auch nicht erklären kann und zur Fachabteilung weiterverbinden will, aber dann nach Wartemelodie dem Kunden mitteilt, dass die Fachabteilung keine Telefonnummer hätte und man auch nicht angerufen werden könne, da die Fachabteilung nicht telefoniert. Man bekäme eine eMail, das wurde wiederum aber schon bei den 2 Fällen oben einem mitgeteilt.
Kunde war eine Privatperson (nein nicht ich).
Habe Kunden nur geholfen und war selber sehr erstaunt über eBay.
Fazit:
Ware weg! Geld weg! Versicherter Versend zählt auch nichts!
Käufer wiederspricht sich zwar und eBay auch, aber Verkäufer ist angeschmiert.