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Neues eBay-Bezahlverfahren: Artikel mit Fotos dokumentieren

Ware sollte immer als Paket versendet werden
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Tipps für Verkäufer zum neuen Bezahlverfahren bei eBay Tipps für Verkäufer zum neuen Bezahlverfahren bei eBay
Foto: dpa
Bei eBay tritt im Sommer ein neues Bezahlverfahren in Kraft. Alle Zahlungen gehen an eBay - und werden bei Privatverkäufern innerhalb von sieben Tagen freigegeben, wenn der Käufer die Ware nicht reklamiert. Das soll den Käuferschutz erhöhen, könnte aber dazu führen, dass schwarze Schafe Transaktionen vermehrt grundlos anfechten. Über das neue Verfahren haben wir bereits ausführlich berichtet.

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Vor solchen unseriösen Käufern könnten sich Verkäufer schützen, indem sie den Artikelzustand mit Fotos dokumentieren und Ware nur noch als rückverfolgbares Paket verschicken oder auf einen qualifizierten Versandbeleg achten. So lägen im Konfliktfall Beweise für den Kundenservice vor, der über Reklamationen und Käuferschutz entscheidet. Das neue Verfahren hat nach aktuellem Stand die Schwäche, dass der Empfänger behaupten kann, das Paket sei nicht angekommen, obwohl er die Ware in den Händen hält. Ein verfolgbares Paket schließt diese Möglichkeit aus.

Privatverkäufer müssen bis zu vier Wochen auf Geld warten

Verkäufer müssen bei dem neuen Bezahlverfahren nun auch jeden Artikel als verschickt markieren. Nur so bekommen Privatverkäufer nach sieben Tagen ihr Geld, wenn der Käufer nicht reklamiert. Wer das Markieren vergisst, wartet bis zu vier Wochen auf sein Geld. Bestandskunden müssen die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay akzeptieren, um weiter verkaufen zu können. Für neu angemeldete Verkäufer gilt das neue Bezahlverfahren bereits jetzt.

Bislang konnten Käufer den Betrag selbst an den Verkäufer überweisen. Alternativ konnte Paypal zur Abwicklung genutzt werden. Das Verfahren hatte jedoch den Nachteil, dass bei einer direkten Überweisung an den Käufer des Geld oftmals verloren war, wenn Betrüger am Werk waren, die die Ware gar nicht versendeten. Das neue Treuhand-Verfahren soll diese Fälle nun vermeiden.

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