Themenspezial: Verbraucher & Service Online verkaufen

Digitale Flohmärkte: Tipps, Gebrauchtes zu verkaufen

Alte Klei­dung, Spiel­sachen oder Küchen­geräte: So gut wie jeder hat Sachen zuhause, die man einfach loswerden möchte. Doch zum Floh­markt zu gehen, ist aufwendig. Tipps für den Online-Verkauf.
Von dpa /

Der Verkauf von alten Sachen bringt viele Vorteile mit sich: Man bekommt etwas Geld, es ist nach­haltig und man schafft Platz in seinen Schränken. Aber: Auf den Floh­markt zu gehen ist zeit­auf­wendig und ein Stand kostet Geld.

Online geht es auch. Das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz gibt Tipps, wie man seine alten Sachen im Internet loswird.

Die rich­tige Ziel­gruppe

Im Internet lässt sich nicht nur einkaufen, sondern auch verkaufen Im Internet lässt sich nicht nur einkaufen, sondern auch verkaufen
Bild: dpa
Ein erster Schritt: Machen Sie sich Gedanken, wer Inter­esse an dem Gegen­stand haben könnte. Lässt er sich gut trans­por­tieren oder verschi­cken, können Sie in einem weiteren Radius nach inter­essierten Käufern suchen.

Handelt es sich um einen schweren und großen Gegen­stand, kann der Versand aller­dings kompli­ziert und teuer werden. Dann sollten Sie jemanden finden, der das Produkt abholen kann.

Große Gegen­stände wie Wasch­maschinen können Sie daher gut lokal inse­rieren. Auch das ist meist online möglich.

Die rich­tige Platt­form

Wenn es sich um ein spezi­elles Produkt handelt, empfiehlt das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz, es auf eine spezi­fische Platt­form zu stellen - etwa für Klei­dung oder für Autos.

Ansonsten gibt es auch Platt­formen, auf denen man Waren aller Art verkaufen kann. Zu den am häufigsten genutzten zählt eBay-Klein­anzeigen.

Damit der Kauf sicher abläuft, sollten Nutze­rinnen und Nutzer dort nur Daten angeben, die erfor­der­lich sind. Das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz rät außerdem, sich eine "Wegwerf"-E-Mail-Adresse anzu­legen oder nur die platt­formei­gene Chat­funk­tion zu nutzen. Und: Die Wohn­anschrift sollte man nur weiter­geben, wenn der Käufer den Gegen­stand abholen will.

Der rich­tige Preis

Manchmal zerbricht man sich den Kopf darüber, für welchen Preis man das Produkt inse­rieren sollte. Das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz rät: Realis­tisch bleiben und sich an ähnli­chen Produkten orien­tieren - neu oder gebraucht.

Wer etwas beson­ders Wert­volles verkaufen will und sich beim Preis unsi­cher ist, kann sich auch von einer fach­kun­digen Person beraten lassen.

Übri­gens: Wenn Sie ihre Produkte privat und nicht gewerb­lich verkaufen, haben Sie weniger Pflichten, so das Zentrum für Euro­päi­schen Verbrau­cher­schutz. Es gibt weder ein Wider­rufs­recht noch eine Haftung für Mängel seitens des Verkäu­fers.

Handys und Tablets können Sie zum Beispiel an Rück­kauf­por­tale verkaufen.

Mehr zum Thema Online-Shopping