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Ist doch Quatsch!


22.05.2012 21:59 - Gestartet von salat sniper
Die Umsatzsteuer belastet nicht den Händler, sondern den Endverbraucher. Sollte das Ehepaar also als Händler agieren, kann es sich die gezahlte USt. von den eingekauften Waren und der Geschäftsaustattung vom Finanzamt wiederholen. Der Erlös aller Verkäufe lag bei 83.500,- €. Hat die Firma Ehepaar für die Beschaffung der Waren mehr als 83.500,- € gezahlt, dann würden die sogar noch was vom Finanzamt zurückbekommen, da ja kein Umsatz gemacht wurde. Andernfalls ist es natürlich wirklich Steuerhinterziehung.

Außerdem befindet sich ein Fehler im Artikel. Das Finanzamt verlangte Umsatzsteuernachzahlungen für den Zeitraum von 2003 bis 2005. In diesem Zeitraum betrug die Umsatzsteuersatz 16%, nicht wie am Ende des Artikels erwähnt 19%.
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[1] rmax antwortet auf salat sniper
24.05.2012 01:15
Benutzer salat sniper schrieb:
Die Umsatzsteuer belastet nicht den Händler, sondern den Endverbraucher. Sollte das Ehepaar also als Händler agieren, kann es sich die gezahlte USt. von den eingekauften Waren und der Geschäftsaustattung vom Finanzamt wiederholen.

Falls das Ehepaar aber tatsächlich Gegenstände aus seinem Privatbestand veräußert und in dem Glauben gehandelt hat, damit als privater Verkäufer zu gelten, muß es die nachträgliche USt. nun aus der eigenen Tasche zahlen und kann die Vorsteuer wegen verjährung u.U. nicht mehr geltend machen, wenn denn überhaupt noch Kaufbelege für die Artikel existieren.