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Klausel


20.04.2013 11:42 - Gestartet von garfield
einmal geändert am 20.04.2013 11:45
Zitat:
"Bis zu diesem Zeitpunkt kann den Änderungen schriftlich widersprochen werden - was im Grunde aber wenig Sinn macht, da die neue Klausel zumindest eine kleine Verbesserung beziehungs­weise Klarstellung mit sich bringt. Alternativ kann der Kunde auch widersprechen - und darauf setzen, dass die alte AGB-Klausel unzulässig und für ihn im Ernstfall nicht anwendbar ist -, riskiert dann aber einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit mit Talkline."

Ich würde sagen, natürlich widersprechen. Besser eine unzulässige Klausel als ein zulässige, die am kundenunfreundlichen Sachverhalt wenig ändert.
Risiko: es findet sich ein Richter, der dann behauptet, man wäre mit der alten Klausel einverstanden, da man ja deren Änderung ausdrücklich widersprochen hat. Allerdings könnte diese Klausel dann ja gar nicht angemahnt oder gerichtlich untersagt werden, denn dieses "Einverständnis" galt ja bereits bei Vertragsabschluss.
Deshalb der Hinweis an unsern neoliberalen ippel: Selbst eine Klausel, auf die sich beide geeinigt haben, ist ungültig, wenn sie unzulässig ist.