AGB-Anpassung

Grund SIM-Karten-Pfand: Talkline ändert AGB auch für Altkunden

Unternehmen will SIM-Karten-Pfand auch weiterhin beibehalten
Von Marc Kessler

Talkline Talkline hält weiterhin am SIM-Karten-Pfand fest
Montage: teltarif.de
Die zur freenet-Mobilfunk­sparte mobilcom-debitel gehörende Mobilfunk-Marke Talkline ändert ihre Regelungen zum SIM-Karten-Pfand. Entsprechende Schreiben versendet der Anbieter derzeit an Bestands­kunden. Die Änderungen geschehen allerdings nicht zum Wohle des Kunden, sondern dienen offenkundig dazu, das umstrittene Procedere weiterhin beibehalten zu können, ohne erneut vor Gerichten damit zu scheitern.

In der alten Fassung der Talkline-AGB heißt es unter Ziffer 7.1:
"Die zur Verfügung gestellte SIM-Karte bleibt im Eigentum der Talkline. Für die SIM-Karte wird eine Pfand­gebühr fällig. Die Höhe der Pfandgebühr richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Service- und Preisliste. Sie wird dem Kunden nur dann mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet."

Das ändert sich bei den Talkline-AGB für Bestandskunden

Talkline Talkline hält weiterhin am SIM-Karten-Pfand fest
Montage: teltarif.de
Diese Klausel hat Talkline für Neuverträge bereits verändert. Nun soll auch für Altkunden die neu formulierte Ziffer 7.1 gelten - laut des an die Kunden versandten Schreibens "zu Ihrem Vorteil" und "um für mehr Transparenz zu sorgen". Der neu gefasste Passus in den aktuellen Talkline-AGB [Link entfernt] (Stand: 5. Dezember 2012) lautet:
"Die überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum der Talkline. Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet. Sendet der Kunde die SIM-Karte nach Ablauf dieser 14-Tagesfrist an Talkline zurück, wird ihm das in Rechnung gestellte Pfand wieder zurückgezahlt."

mobilcom-debitel reagiert auf Urteil des OLG Schleswig-Holstein

Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel, im Detail offenbaren sich jedoch Modifikationen, die offensichtlich eine Reaktion auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts Schleswig-Holstein darstellen und darauf abzielen, das SIM-Karten-Pfand auch künftig - allerdings möglichst rechtssicher - verlangen zu können. Das Gericht hatte die von Talkline in seinen AGB festgelegte "Pfandgebühr" - wie auch die Vorinstanz, das Landgericht Kiel - für unwirksam gehalten und mobilcom-debitel zur Unterlassung verurteilt. Geklagt hatte der Verbraucher­zentrale Bundesverband (vzbv).

Der Konzern hat unsere Vermutung auf Anfrage bestätigt: "Eine Anpassung der SIM-Karten-Klausel war nach einem Urteil des Oberlandes­gerichtes Schleswig-Holstein erforderlich (...)", erklärte freenet-Presse­sprecher Rüdiger Kubald.

"Pfandgebühr": Pfand oder Gebühr?

Die Richter des OLG störten sich vor allem an dem Begriff "Pfandgebühr". Denn der Kunde erhalte keine echte Gegenleistung für den Betrag von 9,97 Euro (netto). mobilcom-debitel hatte vor Gericht argumentiert, es handele sich um ein "erstattungsfähiges Pfand" - die Richter indes hielten schon den Begriff "Pfandgebühr" für in sich widersprüchlich: "Ein Pfand ist eine Sicherheit, während eine Gebühr ein Entgelt ist."

Zudem habe das Unternehmen nicht festgelegt, dass der Kunde das Pfand zurückerhalte, wenn er die SIM-Karte erst verspätet zurücksende. Zumindest habe sich seinerzeit eine solche Zusicherung nicht in den AGB des Anbieters finden lassen. "Die beanstandeten Klauseln sind dazu geeignet, den Verbraucher zu veranlassen, den mit der Endabrechnung verlangten Betrag 'abzuschreiben' und sich nicht nachträglich um die Rücksendung der Karte sowie eine Erstattung zu bemühen", befand das OLG.

Unternehmen: Müssen Verpflichtung gegenüber den Netzbetreibern erfüllen

Interessant: Auch mobilcom-debitel behauptete vor Gericht nicht, dass dem Unternehmen durch die Nicht-Rücksendung der SIM-Karte überhaupt ein Schaden entstehe. Vielmehr argumentierte man damit, dass die Kunden mit dem erhobenen Betrag zur Rückgabe der SIM bewegt werden sollten, da "die Netzbetreiber ihrerseits Manipulationen am Netz befürchten und die Rückgabe der Karten verlangen würden".

freenet-Sprecher Kubald präzisiert gegenüber teltarif.de: "Die Klausel selbst geht auf die seitens einiger Netzbetreiber der Talkline gegenüber auferlegte Verpflichtung zurück, das Eigentum an den SIM-Karten nicht an Kunden zu übertragen. Um dies sicher zu stellen, wurde die Einführung des Pfands seinerzeit beschlossen."

Neue Klausel soll SIM-Karten-Pfand rechtssicher machen

Rücklieferung Wer die SIM erst später zurückschickt,
erhält trotzdem sein Geld zurück
Foto: teltarif.de
Ein Blick auf die neue Ziffer 7.1 offenbart: mobilcom-debitel hat die Kritik des OLG umgesetzt und verwendet nun nur noch den Begriff "Pfand". Zudem wird klargestellt, dass auch bei verspäteter Rücksendung eine Erstattung des Entgelts in Höhe von 9,97 Euro netto / 11,56 Euro brutto erfolgt.

Rüdiger Kubald: "Die neue Klausel ist keinesfalls so auszulegen, dass der Verbraucher sich veranlasst sieht, den Betrag in Höhe von 9,97 Euro 'abzuschreiben' und sich nicht nachträglich um die Rücksendung der Karte zu bemühen. Das bedeutet für ihn letztlich noch mehr Transparenz und Verbindlichkeit."

Neue AGB-Ziffer ab 10. Mai gültig - Widerspruch möglich

Die neuen Talkline-AGB treten für die angeschriebenen Bestandskunden am 10. Mai in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt kann den Änderungen schriftlich widersprochen werden - was im Grunde aber wenig Sinn macht, da die neue Klausel zumindest eine kleine Verbesserung beziehungs­weise Klarstellung mit sich bringt. Alternativ kann der Kunde auch widersprechen - und darauf setzen, dass die alte AGB-Klausel unzulässig und für ihn im Ernstfall nicht anwendbar ist -, riskiert dann aber einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit mit Talkline.

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