Test

Talkline-Tarife: Hürden im Bestellprozess (Update)

Talkline hat nach einem umfas­senden Relaunch ein neues Tarif­port­folio vorge­stellt. Offenbar rechnet man aber wohl selbst damit, dass nicht jeder den Tarif abschließen kann. Im Bestell­pro­zess taucht eine unge­wohnte Hürde auf.
Von Björn König

Talkline: Tarif-Marke wird wiederbelebt Talkline: Tarif-Marke wird wiederbelebt
Bild: MOTION TM Vertriebs GmbH, Screenshot: teltarif.de
freenet machte in den vergan­genen Wochen beispiels­weise mit sehr attrak­tiven Tarifen auf sich aufmerksam. So launchte das Unter­nehmen unter der Marke MegaSim monat­lich künd­bare Ange­bote mit über­durch­schnitt­lichem Daten­kon­tin­genten, welche im Gegen­satz zu vielen Wett­bewer­bern sogar für die gesamte Vertrags­dauer inklu­sive sind. Seit dem Relaunch der nun zur Motion TM Vertriebs GmbH gehö­renden Marke Talkline verfolgt man auch dort eine ähnliche Stra­tegie. Recht inter­essant ist zum Beispiel der Tarif "Unli­mited Talk LTE" via freenet im o2 Netz. Wir haben den Tarif zu Test­zwe­cken bestellt und stießen dabei auf eine unge­wöhn­liche Hürde.

Abfrage von Giro­card-Daten

Talkline: Tarif-Marke wird wiederbelebt Talkline: Tarif-Marke wird wiederbelebt
Bild: MOTION TM Vertriebs GmbH, Screenshot: teltarif.de
Wer einen Post­paid-Handy­ver­trag abschließen möchte, muss im Bestell­pro­zess übli­cher­weise einige Daten hinter­legen. Dazu gehören vor allem Name, Adresse, Bank­ver­bin­dung und E-Mail-Kontakt. Bis dahin also auch bei Talkline nicht unge­wöhn­lich. Stutzig wurden wir aller­dings im unteren Bereich des Bestell­for­mulars. Dort sollten in zwei sepa­raten Feldern die Ziffern der Giro­kar­ten­nummer sowie das Ablauf­datum (Monat und Jahr) einge­geben werden.

Hinweis von Talkline: Anhand dieser Daten sollte es einfa­cher zu einem Vertrags­abschluss mit freenet kommen. Zudem war die Eingabe in diesem Feld obli­gato­risch, man konnte sie also nicht weglassen bzw. über­springen. Bei anderen Marken wie MegaSim bzw. in den origi­nalen Haus­tarifen von freenet ist uns eine Verpflich­tung zur Eingabe von Giro­card-Daten nicht aufge­fallen.

Immer weniger Kunden nutzen Giro­card

Die Abfrage solcher Zusatz­infor­mationen ist aus unserer Sicht in mehrerer Hinsicht frag­würdig. Erstens erfolgt beim Abschluss von Mobil­funk­ver­trägen in der Regel eine Boni­täts­prü­fung bei Auskunf­teien wie der Schufa. Dabei handelt es sich um auto­mati­sierte und stan­dar­disierte Verfahren, die für alle Netz­betreiber und Service­pro­vider in glei­cher Form ablaufen. Es ist unklar, warum Talkline hier zusätz­liche Infor­mationen benö­tigt.

Weiterhin dürften viele poten­zielle Neukunden diese Infor­mationen gar nicht angeben können, da insbe­son­dere Neobanken wie N26, Revolut & Co. über­haupt keine Giro­karten mehr ausgeben. Diese Kunden könnten besten­falls ihre Kredit­kar­ten­nummer und das Ablauf­datum ihrer Visa- oder Master­card eingeben. Davon ist aber aus Daten­schutz­gründen drin­gend abzu­raten.

Talkline sollte Bestell­pro­zess über­arbeiten

Aus unserer Sicht wäre es sinn­voll, wenn Talkline den Bestell­pro­zess an freenet bzw. MegaSim anpasst, damit es hier nicht zu unnö­tigen Miss­ver­ständ­nissen kommt. Zudem sollte damit auch bei poten­ziellen Neukunden nicht der Eindruck erweckt werden, dass es "schwie­riger" ist, einen Tarif bei Talkline als bei freenet oder MegaSim direkt abzu­schließen.

Auch die Produkt­infor­mati­ons­blätter auf der Talkline-Start­seite könnten den einen oder anderen Kunden irri­tieren. Denn dort wird stets auf den nicht rabat­tierten Normal­preis hinge­wiesen, beim Unli­mited-Tarif sind das 29,99 Euro. Hier wäre es aus Verbrau­cher­sicht eben­falls wünschens­wert, nur das zu kommu­nizieren, was beim Kunden nach Vertrags­abschluss tatsäch­lich auf der Rech­nung steht.

Update 12:30 Uhr: Talkline entfernt Abfrage der Giro­card-Daten

In Reak­tion auf unseren Artikel schreibt uns ein Spre­cher der vitrado GmbH (ein Unter­nehmen der freenet AG):

Die Motion TM hat sich die Kritik wohl zu Herzen genommen und die Abfrage der Giro­card-Daten wurde entfernt. Außerdem wird in dem Artikel auf die unra­bat­tierten Preise in den Produkt­daten­blät­tern verwiesen. Das ist ja exakt so wie bei anderen Marken auch. Die Produkt­daten­blätter und Produkt­infor­mati­ons­blätter müssen den unra­bat­tierten Preis enthalten. Der Kunde wird auch an mehreren Stellen auf den tatsäch­lichen (also rabat­tierten Preis) hinge­wiesen: Z. B. im Waren­korb, z. B. im Rechts­text, z. B. im Produkt­infor­mati­ons­blatt.
Ende des Updates.

Kündi­gungs­button im Test: freenet verzö­gert Bestä­tigung

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