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Urteil: Nichtnutzungsgebühr für Handykunden ist unzulässig

Auch SIM-Karten-Pfand ist rechtswidrig
Von Steffen Herget mit Material von dpa

Urteil zur Nichtnutzungsgebühr Urteil zur Nichtnutzungsgebühr
Bild: Yann Poirier - Fotolia.com
Handynutzer dürfen vom Mobilfunkanbieter nicht dafür zur Kasse gebeten werden, wenn sie über einen langen Zeitraum nicht telefonieren oder SMS verschicken. Das ergibt sich aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG). Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam. Auch eine Pfandgebühr für zu spät zurückgeschickte, verbrauchte SIM-Karten dürften Anbieter nicht erheben (Aktenzeichen: 2 U 12/11). Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist die Bestätigung eines Verfahrens vom vergangenen Jahr. Bei den beteiligten Parteien handelt es sich um den Bundesverband der Verbraucher­zentralen sowie den Anbieter mobilcom-debitel.

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Eine "Nichtnutzergebühr" verstoße gegen das Gebot von Treu und Glauben und benachteilige den Kunden unangemessen. Für die Gebühr gebe es keine Gegenleistung. Außerdem verhalte der Kunde sich vertragstreu, und dem Unternehmen entstehe kein Schaden. Die "Pfandgebühr" sei unzulässig, weil es sich um einen pauschalen Schadensersatz handele, der den zu erwartenden Schaden aller Voraussicht nach übersteige. Von den Providern selbst wird bei diesen Gebühren im Regelfall argumentiert, dass auch bei einer nicht genutzten Karte schließlich durchaus Kosten anfallen, die es abzufedern gilt.

Nichtnutzungsgebühr gibt es immer noch

Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein könnte durchaus weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Schließlich sind solche Regelungen - bei manchen Anbietern auch Administrationsgebühr genannt - gerade bei einigen Mobilfunk-Discountern noch immer Usus. Auch wenn Anbieter wie der Drillisch-Konzern, der zahlreiche Discount-Angebote unter seinem Dach vereint, mittlerweile weitgehend auf Nichtnutzungsgebühren verzichten, werden diese etwa bei Anbietern wie Klarmobil oder Callmobile noch immer verlangt. Bei Klarmobil etwa wird ab dem vierten Monat der Nutzung ein Rechnungsbetrag von 3 Euro vorausgesetzt - wer weniger verbaucht, muss 1 Euro für "Kontopflege" zahlen. Bei Callmobile kalkuliert man mit einem Nutzungsaufkommen von 6 Euro über einen Zeitraum von drei Monaten, sonst wird eine "Administrationsgebühr" von 1 Euro monatlich fällig.

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