Rechtsfrage

BGH: Darf Bezahlen per PayPal mehr kosten?

Bezahlen per PayPal oder Sofort­über­wei­sung ist bequem - aber darf das wie bei Flixbus mehr kosten? Darüber verhan­delte jetzt der Bundes­gerichtshof.
Von dpa /

Extra-Gebühren bei Flixbus für die Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung vor dem BGH Extra-Gebühren bei Flixbus für die Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung vor dem BGH
Bild: picture alliance/Ralf Hirschberger/dpa
Der Online-Einkauf war erfolg­reich, alles liegt im Waren­korb - aber nun soll die bevor­zugte Zahlungsart auf einmal extra kosten. Vor solchen unlieb­samen Über­raschungen will die Wett­bewerbs­zen­trale Verbrau­cher schützen.

Extra-Gebühren bei Flixbus für die Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung vor dem BGH Extra-Gebühren bei Flixbus für die Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung vor dem BGH
Bild: picture alliance/Ralf Hirschberger/dpa
Sie hat das Münchner Fernbus-Unter­nehmen Flixbus durch alle Instanzen verklagt und hofft nun am Bundes­gerichtshof (BGH) auf ein Grund­satz-Urteil. Heute wurde in Karls­ruhe verhan­delt. Das Urteil soll am 25. März nächsten Jahres verkündet werden. (Az. I ZR 203/19)

Worum geht es genau?

Um Zahlungen per PayPal oder Sofort­über­wei­sung. Bei Flixbus war 2018 nur das Buchen mit Giro- oder Kredit­karte kostenlos. Wer mit PayPal oder Sofort­über­wei­sung bezahlen wollte, bekam ein Extra-Entgelt aufge­brummt. Die Höhe war vom Fahr­kar­ten­preis abhängig.

Wie funk­tio­nieren Zahlungen per PayPal?

Nutzer der Platt­form können Geld elek­tro­nisch senden und empfangen. Dafür braucht es ein PayPal-Konto. Wenn das Guthaben nicht ausreicht, zieht PayPal den Betrag per Last­schrift beim Zahler ein oder belastet die Kredit­karte. Dann wird die Summe dem Empfänger gutge­schrieben.

Und was ist eine Sofort­über­wei­sung?

Hier wird das Geld klas­sisch von Bank­konto zu Bank­konto über­wiesen. Neu ist, dass nicht der Zahler die Über­wei­sung auslöst, sondern ein zwischen­geschal­teter Dienst­leister, die Sofort GmbH, der der Kunde seine PIN und TAN mitteilt. Die Sofort GmbH infor­miert den Empfänger über die Bonität des Kunden. So soll alles schneller gehen.

Was hat es mit den Gebühren auf sich?

Beide Dienste verdienen bei jeder Trans­aktion einen kleinen Teil mit. Bezahlen muss der Empfänger, also der Online-Händler oder im Fall hier Flixbus. Bei PayPal setzt sich die Gebühr aus einem Fixbe­trag von 35 Cent und einem varia­blen Bestand­teil (1,49 bis 2,49 Prozent) zusammen. Große Kunden können indi­vidu­elle Kondi­tionen bean­tragen. Teil der Gesamt­kal­kula­tion sind diese Kosten also immer, wie Peter Breun-Goerke von der Wett­bewerbs­zen­trale erläu­tert. Aber nur manche Händler gäben die Gebühr eins zu eins an den zahlenden Kunden weiter.

Warum findet die Wett­bewerbs­zen­trale das proble­matisch?

Die Wett­bewerbs­schützer stören die unklaren Verhält­nisse. "Es geht vor allem um Trans­parenz und Chan­cen­gleich­heit", sagt Breun-Goerke. Der Kunde stoße erst am Ende auf die Zusatz-Gebühr und werde sich zwar ärgern, aber oft murrend bezahlen. "Die Unter­nehmer müssen wissen: Was darf ich und was nicht? Und dann machen es alle so."

Wieso ist das Problem erst jetzt aufge­taucht?

Der deut­sche Gesetz­geber hat 2018 eine EU-weite Vorgabe umge­setzt und Para­graf 270a ins Bürger­liche Gesetz­buch einge­fügt. Er verbietet es, Kunden für Zahlungen per Bank­über­wei­sung, Karte oder Last­schrift zur Kasse zu bitten. Ob das auch für Zahlungs­arten wie PayPal und Sofort­über­wei­sung gilt, ist bisher nicht höchst­rich­ter­lich geklärt.

Was spricht dafür, was dagegen?

Die entschei­dende Frage wird sein, ob der Kunde für die reine Über­wei­sung oder Last­schrift bezahlt oder für eine zusätz­liche Dienst­leis­tung. Ersteres wäre verboten, das zweite nicht, wie der Vorsit­zende BGH-Richter Thomas Koch sagte. Das Land­gericht München I hatte die Extra-Gebühren bei Flixbus für unzu­lässig gehalten. Von der Boni­täts­prü­fung durch die Sofort GmbH profi­tiere haupt­säch­lich das Unter­nehmen und nicht der Kunde. Das Münchner Ober­lan­des­gericht hatte das anders gesehen: Das Entgelt werde immer für die Einschal­tung eines Dritten erhoben. Das letzte Wort haben jetzt die BGH-Richter.

Welche Auswir­kungen sind vorstellbar?

Flixbus erhebt nach eigenen Angaben inzwi­schen keine Gebühren mehr. PayPal selbst hat im Januar 2018 seine Nutzungs­bedin­gungen geän­dert und Zusatz-Entgelte unter­sagt. Verstöße könnten zur Been­digung der Geschäfts­bezie­hung führen, sagt Spre­cherin Sabrina Winter. PayPal sei unab­hängig von Para­graf 270a der Ansicht, "dass alle Verbrau­cher die Möglich­keit einer schnellen und sicheren Zahlung haben sollten - ohne jegliche Hürden". Laut Wett­bewerbs­zen­trale werden trotzdem noch verein­zelt Gebühren verlangt. Bei der Sofort GmbH hat man nach Auskunft eines Spre­chers keinen Einfluss darauf, in welcher Form die Kosten bei den Unter­nehmen auf die Kunden umge­legt werden.

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