Partner-Seiten: Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte
BGH-Urteil zu Amazon-Affiliate
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Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für
problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines
"Partnerprogramms" zur Verantwortung gezogen werden.
Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute (Az. I ZR 27/22).
Urteil bezieht sich auf Affiliate-Links
BGH-Urteil zu Amazon-Affiliate
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Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen
Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so
ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden
Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.
Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür geradestehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte.
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