Vodafone darf nicht 2,50 Euro für Überweisung kassieren
Urteil zur Überweisungsgebühr für Altkunden von Vodafone Kabel
Bild: Vodafone Kabel
Manche Telefon- und Internet-Kunden haben gut Gründe dafür, ihre monatliche Rechnung nicht per Lastschrifteinzug zu bezahlen, sondern per Überweisung oder Dauerauftrag. Ein Gesetz verbietet seit Anfang 2018 endgültig das Erheben separater Gebühren für SEPA-Überweisungen.
Daran hielt sich die Kabelsparte von Vodafone bei allen seither abgeschlossenen Verträgen auch. Allerdings kassierte der Netzbetreiber von seinen Alt-Kunden, die ihren Vertrag vor 2018 abgeschlossen hatten, weiterhin jeweils 2,50 Euro pro Rechnung, falls diese per Überweisung beglichen wurde.
vzbv klagte gegen Vodafone
Urteil zur Überweisungsgebühr für Altkunden von Vodafone Kabel
Bild: Vodafone Kabel
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nahm sich der Sache an und klagte gegen Vodafone. Heute berichtet der Verband über das Ergebnis: Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen. Das Landgericht München I entschied, dass dies auch für Verträge gilt, die noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Januar 2018 abgeschlossen wurden.
Die Gebühr bei Vodafone Kabel für Kunden, die nicht per Lastschrifteinzug bezahlen wollten, nannte sich "Selbstzahlerpauschale". Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass das Gebührenverbot für SEPA-Überweisungen für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13. Januar 2018 gilt, auch wenn der Vertrag selbst noch vor dem Stichtag abgeschlossen wurde. Dies sei schließlich Zweck der zugrundeliegenden EU-Richtlinie und erklärter Wille des deutschen Gesetzgebers. Interessant ist hierbei auch die Aussage des Gerichts, dass sich ein effektiver Verbraucherschutz nur sicherstellen lasse, wenn das Gebührenverbot unterschiedslos für Alt- und Neuverträge angewendet werde. Das Urteil (Az. 33 O 6578/18) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
"Das Gericht hat klargestellt, dass Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen ohne Zusatzkosten per Überweisung bezahlen können - egal, wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Eine andere Regelung im Kleingedruckten ist unzulässig."
Nach Intervention von teltarif.de und der Bundesnetzagentur musste in diesem Jahr bereits ein anderer Netzbetreiber seine AGB ändern.