Vodafone verweigert Erstattung der Überweisungsgebühr
Vodafone will Überweisungsgebühr nicht erstatten
Foto/Logo: Vodafone, Montage: teltarif.de
teltarif hilft: Vodafone wollte 2,50 Euro pro Überweisung: So berichteten wir Ende Februar über einen Fall, bei dem eine Vodafone-Kundin unsere Hilfe benötigte, um die ungerechtfertigte Gebühr für das Bezahlen per Überweisung zurückzufordern. Seinerzeit lenkte Vodafone ein.
Doch damit scheint es nun offenbar vorbei zu sein. Im Dezember 2021 hatte der EuGH festgelegt: Zusatzentgelte für Überweisungen sind tabu. Die Entscheidung des EuGH war allerdings noch kein finaler Abschluss des Verfahrens. Das Gericht aus München hatte dem EuGH den juristischen Sachverhalt nur im Rahmen einer Rechtsanfrage zur Beurteilung vorgelegt. Nach dieser Beurteilung durch den EuGH ist es noch notwendig, dass das Gericht in München das final umsetzt und in ein rechtskräftiges Urteil verwandelt.
Und mit dieser Begründung verweigert Vodafone in einem teltarif.de vorliegenden weiteren Fall nun die Erstattung dieser Gebühren, die ein Kunde jahrelang sogar doppelt bezahlt hatte.
Zwei Rechnungen - zwei Mal Überweisungsgebühr
Vodafone will Überweisungsgebühr nicht erstatten
Foto/Logo: Vodafone, Montage: teltarif.de
Mit Bezug auf unseren teltarif-hilft-Bericht schrieb uns ein Vodafone-Kabel-Kunde Anfang März:
Seit Jahren muss auch ich an Vodafone für meine zwei Überweisungen für Fernsehen und für Internet jeweils 2,50 Euro Gebühren bezahlen, weil ich nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollte, da ich immer wieder Probleme mit Internetanbietern wegen fehlerhafter Abbuchungen hatte. Deshalb habe ich bei Vodafone entschieden, meine fälligen Zahlungen für Fernsehen und Internet immer selbst zu überweisen und bin damit (bis auf die 5 Euro Gebühren - Vodafone nennt das "Zahlung ohne Bankeinzug") gut gefahren.Wir leiteten die Sache gerne an Vodafone weiter, der Kunde konnte uns alle betreffenden Rechnungen der vergangenen drei Jahre vorlegen. Wir machten dem Kunden allerdings keine Hoffnung darauf, dass Rechnungsposten erstattet werden, die länger als drei Jahre zurückliegen, da Vodafone sich hierbei stets auf die Verjährungsklausel beruft.Ich darf nicht einmal die Rechnung für Fernsehen und die Rechnung für Internet in einer Summe überweisen, um so 2,50 Euro zu sparen, da Vodafone sonst bei der Buchhaltung und Zuordnung durcheinanderkommen könnte, was natürlich durch die korrekte Bezeichnung im Verwendungszweck gar nicht möglich sein kann. Habe ich eine Chance, sämtliche Gebühren wegen Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren von Vodafone wiederzubekommen?
Kunde blitzt bei Vodafone ab
In dieser Woche erhielt der Kunde nach der Intervention von teltarif.de dann vom Vodafone-Kundenservice folgende E-Mail:
Schönen Guten Tag. Sie schreiben nun mit einem Kundenberater aus der Kabel-Abteilung. Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Ich habe für Ihre Verträge die Selbstzahlerpauschale raus genommen. Sie wird zukünftig nicht mehr berechnet. Sie haben Ihren Vertrag vor dem 13. Januar 2018 abgeschlossen. Unserer Ansicht nach gilt § 270a BGB nicht für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden. Vodafone hat gegen das anderslautende Urteil des Landgerichts München I Berufung eingelegt. Es ist daher nicht rechtskräftig. Deshalb sehen wir uns aktuell nicht zur Rückerstattung der entsprechenden Selbstzahlerpauschale verpflichtet. Haben Sie noch Fragen?Immerhin wird dem Kunden ab sofort die Extragebühr nicht mehr berechnet. Auf unsere Frage an Vodafone, warum man der vorigen Kundin die Beträge erstattet hatte, diesem Kunden aber nicht, erhielten wir folgende knappe Antwort von Vodafone:
Das Verfahren ist bekanntlich noch nicht abgeschlossen. Der EuGH hat das Verfahren an das Münchener Gericht, das um Entscheidungshilfe gesucht hatte, zurückverwiesen.Man kann nur hoffen, dass Vodafone seine Ankündigung wahr macht, sich "selbstverständlich" an die Urteile zu halten, wenn diese rechtskräftig sind. Dem zweiten Kunden empfahlen wir in der Zwischenzeit, mit den Juristen seiner örtlichen Verbraucherzentrale Kontakt aufzunehmen. Der vzbv hatte ja seinerzeit das Urteil vor dem LG München I erstritten.
Update 21. März: Verfahren zieht sich hin
Vom vzbv hat der Leser inzwischen folgende Antwort erhalten:
Leider ist das Gerichtsverfahren des vzbv gegen Vodafone noch nicht beendet. Es liegt immer noch beim Oberlandesgericht München. Das Gericht hat zudem den Verhandlungstermin ins nächste Jahr, auf den 02.03.2023, verschoben. Leider müssen wir nun weiterhin auf die endgültige Gerichtsentscheidung warten.Ende des Updates.
Fast drei Jahre lang bezahlte ein Vodafone-Kunde für seinen Prepaid-Tarif deutlich mehr als vorgesehen - bis sich herausstellte, dass es sich um den falschen Posten eines Drittanbieters handelte. Für die Erstattung musste teltarif.de mithelfen.