BNetzA: Auch sofortige Portierung kostet nur 6,82 Euro
Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen
Bild: teltarif.de
Der 20. April brachte für zahlreiche Mobilfunk-Nutzer eine spürbare Erleichterung: Berechneten zahlreiche Provider bis dahin noch horrende Gebühren für Rufnummern-Portierungen, senkte die Bundesnetzagentur die Gebühr für alle ab diesem Datum beauftragten Portierungsvorgänge einheitlich auf 6,82 Euro brutto. Manche Provider taten dies nicht freiwillig - ihnen waren zuvor Strafen angedroht worden.
Doch auch das hielt einige Provider nicht davon ab, diese Vorgabe nach ihren ganz eigenen Vorstelllungen auszulegen - die BNetzA hat nun auf Initiative von teltarif.de ein Machtwort gesprochen und dem einen Riegel vorgeschoben.
Sonderfall: Gebühr für sofortige Portierung
Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen
Bild: teltarif.de
teltarif.de hat in den Tagen rund um den 20. April und auch in den Wochen danach unzählige Preislisten von Providern auf Korrektheit geprüft und gegebenenfalls zunächst die Provider direkt auf Ungereimtheiten aufmerksam gemacht.
Auffällig war beispielsweise, dass einige Provider im Jahr 2020 noch nicht einmal die seit 2018 geltende Obergrenze für die Gebühr für die Portierung einer Festnetznummer in Höhe von maximal 11,44 Euro in ihre Preislisten eingepflegt hatten. Hierfür fanden wir noch Preisangaben von bis zu 29,99 Euro. Einige der angesprochenen Provider beteuerten aber, dass die Sache im Abrechnungssystem damals bereits korrekt umgesetzt worden sei und nur die Preislistenanpassung "vergessen" worden war.
Und schließlich gibt es bei der Rufnummernportierung im Mobilfunk ja noch die Unterscheidung zwischen der Portierung zum Vertragsende und der sofortigen Portierung vor Vertragsende. Einige Provider hatten in den von uns geprüften Preislisten die Gebühr für die Portierung zum Vertragsende korrekt mit 6,82 Euro angegeben, bei der sofortigen Portierung prangten aber weiterhin Gebühren-Angaben von bis zu 29,99 Euro. Auch auf Nachfrage von teltarif.de wollten die Provider die Angabe nicht ändern und beteuerten, die Vorgabe der BNetzA würde sich ja nur auf die Portierung zum Vertragsende beziehen.
Bundesnetzagentur schreitet ein
teltarif.de wandte sich in der Sache an die Bundesnetzagentur und erhielt folgende Antwort:
Vielen Dank für Ihren Hinweis! Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Die Bundesnetzagentur hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, das betroffene Unternehmen zu kontaktieren und darauf hinzuweisen, dass eine solche Praxis nicht mit den Beschlüssen der Bundesnetzagentur zu der Höhe der Portierungsentgelte in Einklang steht.Zu beachten bleibt, dass durch die vorgegebene Kostensenkung durch die BNetzA einige Provider mit mehreren Mobilfunkmarken inzwischen Gebühren von beispielsweise 27,95 Euro für einen internen Markenwechsel mit oder ohne Rufnummernportierung verlangen. Dies ist regulatorisch (leider) nicht zu beanstanden, da nach der Regulierung ein Anbieterwechsel nur bei einem Wechsel des Unternehmens vorliegt (vor Jahren hatten Provider interne Portierungen sogar noch abgelehnt).Das Unternehmen teilte mit, dass es sich bei dem zu hohen Entgelt für diese Leistungsposition um ein Versehen handele, das umgehend behoben werde. Die Preisliste werde angepasst, sodass dort die vorzeitige Rufnummernmitnahme künftig ebenfalls nur mit 6,82 Euro ausgewiesen sein wird. Das Entgelt für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer - fälschlicherweise sei ein Entgelt in Höhe von 29,95 Euro ausgewiesen - werde ebenfalls entsprechend der Auffassung der Bundesnetzagentur auf den Betrag von 11,44 Euro korrigiert.
Das Unternehmen teilte ferner mit, dass die Preise in den Vertriebskanälen jedoch richtig (d.h. in Höhe von 6,82 Euro bzw. 11,44 Euro) hinterlegt seien sowie dass Endkunden, die von einer fehlerhaften Berechnung betroffen sein sollten, etwaige Differenzbeträge erstattet werden. Betroffene einer fehlerhaften Berechnung bittet die Bundesnetzagentur zunächst, selbst an das Unternehmen heranzutreten und eine Erstattung zu beantragen. Sollte eine Erstattung nicht gewährt werden, können sich die Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden.
Anfallende Kosten für die Portierung bei Netzbetreibern, Serviceprovidern und Mobilfunk-Discountern sowie gewährte Gutschriften präsentieren wir in einer umfangreichen Übersicht.