Klarstellung

BNetzA: Auch sofortige Portierung kostet nur 6,82 Euro

Seit Mitte April 2020 darf für eine Portie­rung nicht mehr als 6,82 Euro berechnet werden. Einige Provider dachten, dass das nicht für sofor­tige Portie­rungen gilt. Die BNetzA sprach nun ein Macht­wort.
Von / Christian Bekker

Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen
Bild: teltarif.de
Der 20. April brachte für zahl­reiche Mobil­funk-Nutzer eine spür­bare Erleich­te­rung: Berech­neten zahl­reiche Provider bis dahin noch horrende Gebühren für Rufnum­mern-Portie­rungen, senkte die Bundes­netz­agentur die Gebühr für alle ab diesem Datum beauf­tragten Portie­rungs­vor­gänge einheit­lich auf 6,82 Euro brutto. Manche Provider taten dies nicht frei­willig - ihnen waren zuvor Strafen ange­droht worden.

Doch auch das hielt einige Provider nicht davon ab, diese Vorgabe nach ihren ganz eigenen Vorstell­lungen auszu­legen - die BNetzA hat nun auf Initia­tive von teltarif.de ein Macht­wort gespro­chen und dem einen Riegel vorge­schoben.

Sonder­fall: Gebühr für sofor­tige Portie­rung

Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen Klarstellung der BNetzA zur Gebühr für sofortige Portierungen
Bild: teltarif.de
teltarif.de hat in den Tagen rund um den 20. April und auch in den Wochen danach unzäh­lige Preis­listen von Provi­dern auf Korrekt­heit geprüft und gege­be­nen­falls zunächst die Provider direkt auf Unge­reimt­heiten aufmerksam gemacht.

Auffällig war beispiels­weise, dass einige Provider im Jahr 2020 noch nicht einmal die seit 2018 geltende Ober­grenze für die Gebühr für die Portie­rung einer Fest­netz­nummer in Höhe von maximal 11,44 Euro in ihre Preis­listen einge­pflegt hatten. Hierfür fanden wir noch Preis­an­gaben von bis zu 29,99 Euro. Einige der ange­spro­chenen Provider beteu­erten aber, dass die Sache im Abrech­nungs­system damals bereits korrekt umge­setzt worden sei und nur die Preis­lis­ten­an­pas­sung "vergessen" worden war.

Und schließ­lich gibt es bei der Rufnum­mern­por­tie­rung im Mobil­funk ja noch die Unter­schei­dung zwischen der Portie­rung zum Vertrags­ende und der sofor­tigen Portie­rung vor Vertrags­ende. Einige Provider hatten in den von uns geprüften Preis­listen die Gebühr für die Portie­rung zum Vertrags­ende korrekt mit 6,82 Euro ange­geben, bei der sofor­tigen Portie­rung prangten aber weiterhin Gebühren-Angaben von bis zu 29,99 Euro. Auch auf Nach­frage von teltarif.de wollten die Provider die Angabe nicht ändern und beteu­erten, die Vorgabe der BNetzA würde sich ja nur auf die Portie­rung zum Vertrags­ende beziehen.

Bundes­netz­agentur schreitet ein

teltarif.de wandte sich in der Sache an die Bundes­netz­agentur und erhielt folgende Antwort:

Vielen Dank für Ihren Hinweis! Meine Nach­frage hat Folgendes ergeben: Die Bundes­netz­agentur hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, das betrof­fene Unter­nehmen zu kontak­tieren und darauf hinzu­weisen, dass eine solche Praxis nicht mit den Beschlüssen der Bundes­netz­agentur zu der Höhe der Portie­rungs­ent­gelte in Einklang steht.

Das Unter­nehmen teilte mit, dass es sich bei dem zu hohen Entgelt für diese Leis­tungs­po­si­tion um ein Versehen handele, das umge­hend behoben werde. Die Preis­liste werde ange­passt, sodass dort die vorzei­tige Rufnum­mern­mit­nahme künftig eben­falls nur mit 6,82 Euro ausge­wiesen sein wird. Das Entgelt für die Mitnahme einer Fest­netz­ruf­nummer - fälsch­li­cher­weise sei ein Entgelt in Höhe von 29,95 Euro ausge­wiesen - werde eben­falls entspre­chend der Auffas­sung der Bundes­netz­agentur auf den Betrag von 11,44 Euro korri­giert.

Das Unter­nehmen teilte ferner mit, dass die Preise in den Vertriebs­ka­nälen jedoch richtig (d.h. in Höhe von 6,82 Euro bzw. 11,44 Euro) hinter­legt seien sowie dass Endkunden, die von einer fehler­haften Berech­nung betroffen sein sollten, etwaige Diffe­renz­be­träge erstattet werden. Betrof­fene einer fehler­haften Berech­nung bittet die Bundes­netz­agentur zunächst, selbst an das Unter­nehmen heran­zu­treten und eine Erstat­tung zu bean­tragen. Sollte eine Erstat­tung nicht gewährt werden, können sich die Verbrau­cher an die Bundes­netz­agentur wenden.

Zu beachten bleibt, dass durch die vorge­ge­bene Kosten­sen­kung durch die BNetzA einige Provider mit mehreren Mobil­funk­marken inzwi­schen Gebühren von beispiels­weise 27,95 Euro für einen internen Marken­wechsel mit oder ohne Rufnum­mern­por­tie­rung verlangen. Dies ist regu­la­to­risch (leider) nicht zu bean­standen, da nach der Regu­lie­rung ein Anbie­ter­wechsel nur bei einem Wechsel des Unter­neh­mens vorliegt (vor Jahren hatten Provider interne Portie­rungen sogar noch abge­lehnt).

Anfal­lende Kosten für die Portie­rung bei Netz­be­trei­bern, Service­pro­vi­dern und Mobil­funk-Discoun­tern sowie gewährte Gutschriften präsen­tieren wir in einer umfang­rei­chen Über­sicht.

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