Warnung

Vorzeitige Verlängerung bei 1&1: Extra-Gebühr droht

Eigent­lich ein toller Service, dass man bei 1&1 prak­tisch jeder­zeit in einen anderen Tarif wech­seln kann. Doch 1&1 verlangt dafür vermehrt eine Vorfäl­lig­keits­gebühr, die die Ersparnis schmä­lert.
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Screenshot: teltarif.de, Quelle: 1und1.de
Seit vielen Monaten beschäf­tigt teltarif.de und die Leser das Thema von Verträgen, die nach einer vorzei­tigen Verlän­gerung ille­galer­weise insge­samt länger als zwei Jahre dauern. Berichtet haben wir beispiels­weise auch über Fälle bei 1&1 und der Telekom. Nach wie vor melden sich zahl­reiche Betrof­fene zu diesem Thema bei der teltarif.de-Redak­tion. mobilcom-debitel wurde 2019 wegen dieser unge­setz­lichen Praxis sogar vor Gericht verur­teilt.

Doch das scheint sich bis heute nicht bei den Provi­dern herum­gespro­chen zu haben. In unserem Bericht zu einem Vorfall bei 1&1 beschrieben wir auch das Phänomen, dass 1&1 für vorzei­tige Vertrags­ver­län­gerungen eine mehr oder weniger hohe Vorfäl­lig­keits­gebühr kassiert, die die anschlie­ßende Ersparnis deut­lich schmä­lern kann. Im dama­ligen Fall hat 1&1 nach unserem Eingreifen diese Vorfäl­lig­keits­gebühr noch auf Kulanz erstattet. Doch davon rückt 1&1 nun offenbar ab, wie zwei weitere Fälle offen­baren.

Kunden­fall 1

In den vergan­genen Monaten seit unserem letzten Bericht hat teltarif.de mehrere Leser-Beschwerden zu länger als 24 Monate dauernden Verträgen an 1&1 weiter­geleitet, und nach unserer Kontakt­auf­nahme hat 1&1 diese stets auf die gesetz­lich erlaubten 24 Monate ab dem Datum der Verlän­gerung verkürzt. Warum dies mehr als 1,5 Jahre nach dem Gerichts­urteil gegen mobilcom-debitel immer noch nicht über die Kunden­betreuung möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis, nach­voll­ziehbar ist das jeden­falls nicht. Mitte Januar schrieb eine betrof­fene Kundin im teltarif.de-Forum:

Ich bin seit bestimmt 12 Jahren schon Kundin bei 1&1 Telecom. Bisher habe ich alle zwei Jahre [...] einen neuen DSL-Vertrag abge­schlossen - problemlos. Doch nun bei meinem letzten Abschluss bekomme ich eine Rech­nung über 77 Euro. Die Rech­nung bezieht sich auf eine Vorfäl­lig­keits­gebühr, die ganz plötz­lich, ohne dass sie mir bei Vertrags­abschluss münd­lich mitge­teilt wurde, fällig wird. Meine Anrufe und meine Beschwerden verpufften. Ich wurde von Mitar­beiter zu Mitar­beiter tele­fonisch weiter­geleitet, doch ohne Erfolg. Ich sagte, dass ich diesen Betrug nicht akzep­tieren würde und 1&1 drohte mir an, meine [Internet]-Verbin­dung zu löschen bzw. abzu­stellen. Es ist mir unbe­greif­lich, mit welchen betrü­geri­schen Machen­schaften 1&1 Telecom agiert. Was kann ich tun?
Nachdem wir das Anliegen wie immer an 1&1 weiter­geleitet hatten, schrieb uns der Provider:
Vielen Dank, dass Sie uns Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme geben. Gerne kümmern wir uns um das Anliegen Ihrer Leserin. Nach einigen Recher­chen in dieser Ange­legen­heit können wir fest­stellen, dass Frau [...] im Oktober 2020 einen Tarif­wechsel vorge­nommen hat. Dieser hat laut der Auftrags­bestä­tigung auch eine neue Lauf­zeit von 24 Monaten bis zum Oktober 2022. Für die verzö­gerte Berech­nung der Vorfäl­lig­keits­gebühr haben wir uns bei Frau [...] entschul­digt. Diese wurde aufgrund einer tech­nischen Heraus­for­derung in der Rech­nung vom 02.11.2020, anstatt in der aktu­ellen Rech­nung aufge­führt.

Wie unserer Kunden­his­torie entnommen werden kann, wurde unsere Kundin auf die Vorfäl­lig­keits­gebühr in Höhe von 69,90 Euro, sowie auf die Kondi­tionen und Preise hinge­wiesen. Wir bieten unseren Bestands­kunden die Möglich­keit, zu jedem Zeit­punkt einen Tarif­wechsel vorzu­nehmen und von den Neukun­den­kon­ditionen zu profi­tieren. Dies ist unab­hängig von der Vertrags- oder Mindest­ver­trags­lauf­zeit möglich. Das bedeutet, Verträge, die auf eine feste Zeit geschlossen wurden, können jeder­zeit den Bedürf­nissen ange­passt werden. Bei Tarifen mit einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit berechnen wir daher eine einma­lige Vorfäl­lig­keits­gebühr, wie bei dem Vorgang von Frau [...].

Unsere Kundin profi­tiert dabei von unseren vergüns­tigten Kondi­tionen und erhält bereits den maximal mögli­chen Rabatt auf die Grund­gebühr. Zusätz­lich können wir der Gesprächs­auf­zeich­nungen entnehmen, dass sie auch am Telefon darüber infor­miert wurde und den Kondi­tionen sowie der Vorfäl­lig­keits­gebühr zuge­stimmt hat. Daher können wir die Rekla­mation nicht nach­voll­ziehen. Im Rahmen der Kulanz haben wir ein Guthaben von 20 Euro hinter­legt. Dieses wird mit der nächsten Rech­nung verrechnet, solange [bis] es aufge­braucht ist. Eine weitere Erstat­tung erfolgt nicht.

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Screenshot: teltarif.de, Quelle: 1und1.de

Kunden­fall 2

Bei einem zweiten Fall ging es nicht nur um die Vorfäl­lig­keits­gebühr, der Vertrag lief nach der vorzei­tigen Verlän­gerung auch insge­samt länger als die gesetz­lich erlaubten 24 Monate. Ende Dezember schrieb uns der Kunde:

Aus aktu­ellem Anlass habe ich auf eurer Webseite den Artikel über 1&1-Verträge mit mehr als 30 Monaten gelesen. Ich bin auch gerade "Opfer" dieser Methode von 1&1 geworden und bitte um Hilfe. In meinem Fall ist es eigent­lich weniger schlimm, dass der Vertrag 30 Monate geht, als dass mir der (münd­lich) zuge­sicherte Rabatt nun verwehrt wird. Im Februar 2020 habe ich tele­fonisch meinen DSL-Vertrag gewech­selt, der am 19.02 auf den neuen Tarif umge­stellt wurde. Die Vorfäl­lig­keits­gebühr war dort abge­stimmt und wurde mir damit schmack­haft gemacht, dass ich ja bereits jetzt von der rabat­tierten Grund­gebühr profi­tieren würde. Da diese im Dezember ausläuft (nach 10 Monaten), solle ich im Dezember nochmal bei 1&1 anrufen, um "tele­fonisch meinen DSL-Rabatt nach­zufor­dern, da mir dieser ja auch für die ersten 10 Monate der neuen Vertrags­lauf­zeit zustehe, die ab 30.08.2020 beginnt". Leider wurde meiner Bitte nicht entspro­chen, die münd­lich verein­barte Leis­tung kurz per E-Mail zu bestä­tigen. Aber es wäre ja ein normales Vorgehen und das wäre schon so ok.

Leider nicht: Im Dezember habe ich im Kunden­ser­vice ange­rufen, die den Rabatt aber nicht verlän­gern könnten (bzw. wollten?). Auch der Rückruf von deren Wider­spruchs­abtei­lung brachte Klärung und mein Anliegen wurde von 1&1 abge­lehnt. Daraufhin habe ich heute der einge­gan­genen Rech­nung wider­spro­chen, da entweder der Rabatt fehlte oder die Vertrags­lauf­zeit zu lang sei. Natür­lich ist sowohl im Control-Center als auch in der Rech­nung die Vertrags­lauf­zeit offi­ziell auf 24 Monate datiert und wurde im August über­gangslos an den Altver­trag hinten ange­hängt. So, wie bei den anderen Fällen im Thread auch. Gibt es seit eurem o.g. Artikel vom 03.08.20 neue Erkennt­nisse zu dem Thema und habe ich ggf. gar keine Erfolgs­aus­sichten mehr? In den Kommen­taren zu diesem Thread konnte ich lesen, dass 1&1 mit der Masche munter weiter macht, selbst mit Verweis auf das Gerichts­urteil des LG Kiel, da ja das so in den AGB stünde. Gibt es ggf. einen Tipp, welche Vorge­hens­weise die größten Erfolgs­aus­sichten hat?

Zu diesem zweiten Fall schrieb uns 1&1:
Gerne haben wir uns auch um das Anliegen Ihres Lesers Herr [...] geküm­mert. Wie wir der Kunden­his­torie entnehmen können, hat Herr [...] im Februar 2020 einen Tarif­wechsel vorge­nommen. Hierbei wurde unser Kunde korrekt über die Vorfäl­lig­keits­gebühr in Höhe von 49,90 Euro, sowie auf die Kondi­tionen und Preise hinge­wiesen. Auch hierbei können wir sagen, dass wir unseren Bestands­kunden die Möglich­keit bieten, zu jedem Zeit­punkt einen Tarif­wechsel vorzu­nehmen und von den Neukun­den­kon­ditionen zu profi­tieren. Dies ist unab­hängig von der Vertrags- oder Mindest­ver­trags­lauf­zeit möglich. Das bedeutet, Verträge, die auf eine feste Zeit geschlossen wurden, können jeder­zeit den Bedürf­nissen ange­passt werden. Bei Tarifen mit einer Mindest­ver­trags­lauf­zeit berechnen wir daher eine einma­lige Vorfäl­lig­keits­gebühr, wie bei dem Vorgang von Frau [...].

Unser Kunde profi­tiert dabei von unseren vergüns­tigten Kondi­tionen. Die Vertrags­lauf­zeit hat unser Kunden­ser­vice bereits auf Februar 2022 ange­passt. Somit beträgt die Lauf­zeit 24 Monate. Zusätz­lich haben wir die Gesprächs­auf­zeich­nung geprüft. Herr [...] hat sein Einver­ständnis zur Vertrags­ver­län­gerung gegeben und der Vorfäl­lig­keits­gebühr zuge­stimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Inter­esse all unserer Kunden handeln und versu­chen, zwischen berech­tigten und unbe­rech­tigten Forde­rungen zu unter­scheiden. Daher erfolgt von unserer Seite keine Erstat­tung oder ein erneuter Rabatt.

Schluss­fol­gerungen: Wie sollte man sich verhalten?

Zunächst ist zu sagen, dass die Vorfäl­lig­keits­gebühr an sich nicht illegal ist, da 1&1 auf einer Hilfe­seite offi­ziell darauf hinweist. Trotzdem scheint sich hier ein Para­dig­men­wechsel anzu­deuten, dass diese auch tatsäch­lich vermehrt verlangt und nicht einmal dann erlassen wird, wenn ein Kunde zufrieden ist und bereits vorzeitig seinen Vertrag verlän­gern möchte.

Dass bei einem vorge­zogenen Tarif-Down­grade in einen güns­tigeren Vertrag vor Ende der Mindest­ver­trags­lauf­zeit ein Provider eine Vorfäl­lig­keits­gebühr verlangt, die die entgan­genen Gebühren etwas abmil­dert, ist nach­voll­ziehbar. Es stellt sich aber die Frage, warum 1&1 auf einer derar­tigen Gebühr besteht, wenn seit Jahren treue Bestands­kunden ihren Vertrag vorzeitig verlän­gern und dabei von Vergüns­tigungen profi­tieren möchten, die jeder Neukunde auch bekommt.

Wer diese Vorfäl­lig­keits­gebühr umgehen möchte, tut also gut daran, den bereits laufenden Vertrag nicht anzu­tasten, sondern diesen wirk­lich konse­quent alle zwei Jahre vor Ablauf zu kündigen und anschlie­ßend mit 1&1 schrift­lich (nicht tele­fonisch!) über die Kondi­tionen für eine Fort­füh­rung des Vertrags zu verhan­deln. Und dann sollte man einen Vertrag über eine Fort­füh­rung des Vertrags auch nur dann unter­schreiben, wenn er keinerlei Wech­sel­gebühr beinhaltet und zumin­dest die Kondi­tionen hat, die auch Neukunden erhalten.

Die aktu­ellen Kondi­tionen sind stets in unseren Tarif-Verglei­chen für Handy-Tarife sowie DSL-Tarife abrufbar.

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