Zu lang

teltarif hilft: Illegale Vertrags-Verlängerungen bei der Telekom

Noch immer hat es sich nicht überall herum­gespro­chen, dass Handy-Verträge über 24 Monate illegal sind. Nun wurden teltarif.de erste Fälle bei der Telekom gemeldet, und wir mussten einschreiten.
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Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten
Bild: Telekom
Schon öfter hat teltarif.de darüber berichtet, dass die Vertrags­lauf­zeit eines Mobil­funk­ver­trags maximal 24 Monate betragen darf. Im Rahmen der Rück­gewin­nung von Kunden, die eine Kündi­gung oder einen Anbie­ter­wechsel planten, kommt es in der Praxis aber immer wieder zu längeren Lauf­zeiten bei einigen Kunden. Das Land­gericht Kiel hat das 2019 durch ein Gerichts­urteil verboten. Im Februar musste teltarif.de beispiels­weise betrof­fenen Mobil­funk-Kunden von mobilcom-debitel und 1&1 helfen, das durch­zusetzen, im August war ein DSL-Kunde von 1&1 dran.

Offenbar hat sich die Rechts­lage also immer noch nicht bei allen Netz­betrei­bern und Provi­dern herum­gespro­chen - und nun stellt sich heraus: Auch bei der Telekom gab und gibt es Fälle von Verträgen, die länger als 24 Monate laufen. teltarif.de musste gleich zwei Telekom-Kunden helfen.

Fall 1: Vertrag über 30 Monate

Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten
Bild: Telekom
Anfang August schrieb uns ein teltarif.de-Leser, der unsere bishe­rigen Berichte zu dem Thema aufmerksam mitver­folgt hatte:

Ich habe ähnliche Probleme wie die Kunden von 1&1 im verlinkten Artikel. Mein Tele­kom­ver­trag, der damals noch bis Oktober 2018 lief, wurde im April 2018 vorzeitig um zwei Jahre verlän­gert und mein Gerät (iPhone 8 Plus) habe ich sofort erhalten. Deshalb ging der Vertrag bis Oktober 2020. Diese Praxis hat das Land­gericht Kiel ja für ungültig erklärt. Nach dem Urteil habe ich mich im April 2020 an die Telekom gewandt und um Kündi­gung zu Ende April 2020 meines bereits zum Oktober 2020 gekün­digten Vertrages gebeten. Ich habe damals die Infor­mation bekommen, dass eine vorzei­tige Kündi­gung nicht möglich ist, da sich das Urteil gegen mobilcom-debitel wendet. Ich habe das erstmal so hinge­nommen. Nun habe ich aller­dings den Artikel bei euch gesehen, der zeigt, dass alle Provider betroffen sind. Ich habe mich deshalb noch einmal über Twitter mit der Telekom verbunden und auch dort dieselbe Aussage bekommen: Das Urteil sei nur gegen mobilcom-debitel, und somit müsste ich extra klagen. Ich bin jetzt langsam verzwei­felt; mein Vertrag geht zwar noch bis Oktober, ist aber mit 70 Euro extrem teuer. Aus diesem Grund würde ich mich sehr freuen, da heraus­zukommen. Es sind zwar nur noch knapp zwei Monate, aber auch das sind ja schon 140 Euro. Ich bezweifle, dass die fehlenden Raten zum iPhone so hoch sein werden. Was kann ich noch machen? Muss ich das so hinnehmen? Könnt ihr mir da helfen?
Als wir den Fall des Kunden an die Telekom über­mit­telten, dauerte es nur einen Tag und die Telekom meldete an unsere Redak­tion:
Vielen Dank für Ihre freund­liche Anfrage. Meine Kollegen aus dem Service haben heute mit Herrn [...] tele­foniert und ihn darüber infor­miert, dass wir ihn aus Kulanz rück­wir­kend vorzeitig aus seinem Vertrag entlassen. Er bekommt eine entspre­chende Gutschrift.
Der erfreute Kunde schrieb daraufhin an unsere Redak­tion:
Ich kann nur sagen: Danke, danke, danke! Die Telekom hat mich heute ange­rufen und hat nicht nur den Vertrag sofort beendet, sondern mir auch die Grund­preise seit April gutge­schrieben. Das hätte ich über­haupt nicht erwartet, und es wäre ohne eure Nach­frage niemals so weit gekommen. Ich bin echt glück­lich und dankbar. Anbei findet ihr noch die Kündi­gungs­bestä­tigung, die ich gerade von der Telekom erhalten habe.

Fall 2: Vertrag über 28 Monate

Eben­falls Anfang August schrieb uns ein zweiter Kunde der Telekom:

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen bzw. den Fall prüfen: Mein Problem ist eine Vertragsver­län­gerung der Telekom. Ich hatte gekün­digt zum Ende der Vertrags­lauf­zeit, diese aber bereits vier Monate vorher abge­schickt. Vertrag lief original bis Juni 2020. Im März (zeitnah nach der Kündi­gung) wurde ich dann ange­rufen und habe nach einem guten Angebot den Vertrag verlän­gert. Aller­dings wurde er nicht um zwei Jahre ab diesem Zeit­punkt verlän­gert, sondern erst ab Juni 2020, und läuft damit bis Juni 2022 und damit über zwei Jahre. Ist das korrekt? Telekom meint ja. Auch wenn der alte noch lief, so wurde die neue Lauf­zeit einfach drauf­geschlagen und damit über zwei Jahre?
Auch hier schal­teten wir unseren Ansprech­partner bei der Telekom ein und wiesen darauf hin, dass es sich um eine ille­gale Vertragsver­län­gerung handele. Unser Ansprech­partner antwor­tete daraufhin:
Unser Kunden­ser­vice hat mit Herrn [...] eine für beide Seiten zufrie­den­stel­lende Lösung verein­bart. Wir haben aus Kulanz die Lauf­zeit auf Februar 2022 verkürzt. Aller­dings haben wir nicht gesetz­widrig gehan­delt. Der Kunde ist grund­sätz­lich an seine Mindest­ver­trags­lauf­zeit von zwei Jahren gebunden und hat keinen Anspruch auf eine vorzei­tige Vertragsver­län­gerung. Da der Kunde seinen alten Vertrag zum Juni 2020 gekün­digt hatte, hatte unser Kunden­ser­vice ihn kontak­tiert und ihm ein neues Angebot unter­breitet, das er ange­nommen hatte. Der neue Vertrag beginnt nach Ablauf des alten und liefe folge­richtig bis Juni 2022.
Wir konnten also auch in diesem Fall eine Verkür­zung der Lauf­zeit auf die gesetz­lich erlaubte Ober­grenze von 24 Monaten errei­chen.

Eine Handy-Vertragsver­län­gerung kann sich lohnen - wenn Sie alles richtig machen. Was es bei einer erneuten Vertrags­bin­dung zu beachten gilt und ob sich alter­nativ eine Kündi­gung lohnt, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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