teltarif hilft: Illegale Vertrags-Verlängerungen bei der Telekom
Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten
Bild: Telekom
Schon öfter hat teltarif.de darüber berichtet, dass die Vertragslaufzeit eines Mobilfunkvertrags maximal 24 Monate betragen darf. Im Rahmen der Rückgewinnung von Kunden, die eine Kündigung oder einen Anbieterwechsel planten, kommt es in der Praxis aber immer wieder zu längeren Laufzeiten bei einigen Kunden. Das Landgericht Kiel hat das 2019 durch ein Gerichtsurteil verboten. Im Februar musste teltarif.de beispielsweise betroffenen Mobilfunk-Kunden von mobilcom-debitel und 1&1 helfen, das durchzusetzen, im August war ein DSL-Kunde von 1&1 dran.
Offenbar hat sich die Rechtslage also immer noch nicht bei allen Netzbetreibern und Providern herumgesprochen - und nun stellt sich heraus: Auch bei der Telekom gab und gibt es Fälle von Verträgen, die länger als 24 Monate laufen. teltarif.de musste gleich zwei Telekom-Kunden helfen.
Fall 1: Vertrag über 30 Monate
Vertragsverlängerung: Auch die Telekom muss sich an gesetzliche Regelungen halten
Bild: Telekom
Anfang August schrieb uns ein teltarif.de-Leser, der unsere bisherigen Berichte zu dem Thema aufmerksam mitverfolgt hatte:
Ich habe ähnliche Probleme wie die Kunden von 1&1 im verlinkten Artikel. Mein Telekomvertrag, der damals noch bis Oktober 2018 lief, wurde im April 2018 vorzeitig um zwei Jahre verlängert und mein Gerät (iPhone 8 Plus) habe ich sofort erhalten. Deshalb ging der Vertrag bis Oktober 2020. Diese Praxis hat das Landgericht Kiel ja für ungültig erklärt. Nach dem Urteil habe ich mich im April 2020 an die Telekom gewandt und um Kündigung zu Ende April 2020 meines bereits zum Oktober 2020 gekündigten Vertrages gebeten. Ich habe damals die Information bekommen, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist, da sich das Urteil gegen mobilcom-debitel wendet. Ich habe das erstmal so hingenommen. Nun habe ich allerdings den Artikel bei euch gesehen, der zeigt, dass alle Provider betroffen sind. Ich habe mich deshalb noch einmal über Twitter mit der Telekom verbunden und auch dort dieselbe Aussage bekommen: Das Urteil sei nur gegen mobilcom-debitel, und somit müsste ich extra klagen. Ich bin jetzt langsam verzweifelt; mein Vertrag geht zwar noch bis Oktober, ist aber mit 70 Euro extrem teuer. Aus diesem Grund würde ich mich sehr freuen, da herauszukommen. Es sind zwar nur noch knapp zwei Monate, aber auch das sind ja schon 140 Euro. Ich bezweifle, dass die fehlenden Raten zum iPhone so hoch sein werden. Was kann ich noch machen? Muss ich das so hinnehmen? Könnt ihr mir da helfen?Als wir den Fall des Kunden an die Telekom übermittelten, dauerte es nur einen Tag und die Telekom meldete an unsere Redaktion:
Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. Meine Kollegen aus dem Service haben heute mit Herrn [...] telefoniert und ihn darüber informiert, dass wir ihn aus Kulanz rückwirkend vorzeitig aus seinem Vertrag entlassen. Er bekommt eine entsprechende Gutschrift.Der erfreute Kunde schrieb daraufhin an unsere Redaktion:
Ich kann nur sagen: Danke, danke, danke! Die Telekom hat mich heute angerufen und hat nicht nur den Vertrag sofort beendet, sondern mir auch die Grundpreise seit April gutgeschrieben. Das hätte ich überhaupt nicht erwartet, und es wäre ohne eure Nachfrage niemals so weit gekommen. Ich bin echt glücklich und dankbar. Anbei findet ihr noch die Kündigungsbestätigung, die ich gerade von der Telekom erhalten habe.
Fall 2: Vertrag über 28 Monate
Ebenfalls Anfang August schrieb uns ein zweiter Kunde der Telekom:
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen bzw. den Fall prüfen: Mein Problem ist eine Vertragsverlängerung der Telekom. Ich hatte gekündigt zum Ende der Vertragslaufzeit, diese aber bereits vier Monate vorher abgeschickt. Vertrag lief original bis Juni 2020. Im März (zeitnah nach der Kündigung) wurde ich dann angerufen und habe nach einem guten Angebot den Vertrag verlängert. Allerdings wurde er nicht um zwei Jahre ab diesem Zeitpunkt verlängert, sondern erst ab Juni 2020, und läuft damit bis Juni 2022 und damit über zwei Jahre. Ist das korrekt? Telekom meint ja. Auch wenn der alte noch lief, so wurde die neue Laufzeit einfach draufgeschlagen und damit über zwei Jahre?Auch hier schalteten wir unseren Ansprechpartner bei der Telekom ein und wiesen darauf hin, dass es sich um eine illegale Vertragsverlängerung handele. Unser Ansprechpartner antwortete daraufhin:
Unser Kundenservice hat mit Herrn [...] eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung vereinbart. Wir haben aus Kulanz die Laufzeit auf Februar 2022 verkürzt. Allerdings haben wir nicht gesetzwidrig gehandelt. Der Kunde ist grundsätzlich an seine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren gebunden und hat keinen Anspruch auf eine vorzeitige Vertragsverlängerung. Da der Kunde seinen alten Vertrag zum Juni 2020 gekündigt hatte, hatte unser Kundenservice ihn kontaktiert und ihm ein neues Angebot unterbreitet, das er angenommen hatte. Der neue Vertrag beginnt nach Ablauf des alten und liefe folgerichtig bis Juni 2022.Wir konnten also auch in diesem Fall eine Verkürzung der Laufzeit auf die gesetzlich erlaubte Obergrenze von 24 Monaten erreichen.
Eine Handy-Vertragsverlängerung kann sich lohnen - wenn Sie alles richtig machen. Was es bei einer erneuten Vertragsbindung zu beachten gilt und ob sich alternativ eine Kündigung lohnt, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.