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Aufaddierung Restlaufzeit auf die neue Laufzeit


25.02.2020 16:32 - Gestartet von bernd02
Was soll dabei illegal sein, wenn ich folgende Situation habe :
Abschluß eines 24 Monate Vertrages mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber mit monatlichen Rabatt, ich kündige meinen Vertrag, 5 Monate vor Ablauf nehme ich wieder das Rückholangebot mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber monatlichen Rabatt an.

Da ist es doch korrekt vom Anbieter, das sich die neuen 24 Monate erst nach Ablauf der 5 Restmonate anschließen.
Schließlich bezieht sich das subventionierte Smartphone oder der monatliche Rabatt(dessen Refinanzierung) auf 24 Monate und nicht 19 Monate.
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[1] C-Emilio antwortet auf bernd02
27.02.2020 08:34
Benutzer bernd02 schrieb:
Da ist es doch korrekt vom Anbieter, das sich die neuen 24 Monate erst nach Ablauf der 5 Restmonate anschließen. Schließlich bezieht sich das subventionierte Smartphone oder der monatliche Rabatt(dessen Refinanzierung) auf 24 Monate und nicht 19 Monate.

Sehe ich genauso
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[2] noxcivi antwortet auf bernd02
27.02.2020 09:05
Benutzer bernd02 schrieb:
Was soll dabei illegal sein, wenn ich folgende Situation habe : Abschluß eines 24 Monate Vertrages mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber mit monatlichen Rabatt, ich kündige meinen Vertrag, 5 Monate vor Ablauf nehme ich wieder das Rückholangebot mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber monatlichen Rabatt an.

Die von Ihnen beschriebene Situation kann man auf zwei legale Weisen angehen:
1. Aufhebung des laufenden Vertrages und sofortiger neuer Vertrag über 24 Monate. Die neuen Bedingungen wie schneller/mehr Datenvolumen gelten sofort.
2. Vertrag laufen lassen bis zum Laufzeitende und neuer Vertrag mit Starttermin in 5 Monaten. Die vermutlich besseren Vertragsbedingungen treten mit dem neuen Vertrag in 5 Monaten in Kraft.

Die im Artikel beschrieben Fälle setzen jedoch auf eine illegale 3. Weise, welche eine Kombination aus 1. & 2. darstellt und gegen geltendes Recht verstößt.
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[2.1] okverstanden antwortet auf noxcivi
12.10.2020 20:53
Benutzer noxcivi schrieb:
Benutzer bernd02 schrieb:
Was soll dabei illegal sein, wenn ich folgende Situation habe : Abschluß eines 24 Monate Vertrages mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber mit monatlichen Rabatt, ich kündige meinen Vertrag, 5 Monate vor Ablauf nehme ich wieder das Rückholangebot mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber monatlichen Rabatt an.

Die von Ihnen beschriebene Situation kann man auf zwei legale Weisen angehen:
1. Aufhebung des laufenden Vertrages und sofortiger neuer Vertrag über 24 Monate. Die neuen Bedingungen wie schneller/mehr Datenvolumen gelten sofort.
2. Vertrag laufen lassen bis zum Laufzeitende und neuer Vertrag mit Starttermin in 5 Monaten. Die vermutlich besseren Vertragsbedingungen treten mit dem neuen Vertrag in 5 Monaten in Kraft.

Die im Artikel beschrieben Fälle setzen jedoch auf eine illegale 3. Weise, welche eine Kombination aus 1. & 2. darstellt und gegen geltendes Recht verstößt.


Ich sehe Fall 2 eher als legal korrekt an, also dein Punkt 2. Und die Telekom hat nun Aufgrund der Beschwerde von Teltarif eingeknickt.

Der Kunde hat im April gekündigt, sein Vertrag lief bis Juni. Die Kündigung wurde zurückgenommen und ein neuer Vertrag zu Juni eingestellt.

Muss ich das nächste mal auch so machen, 3 Monate vor Vertragsende eine Veränderung einstellen und dann sich beschweren das man nicht 24 Monate bis zur nächsten Kündigung hat, sondern 27....
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[2.2] rbrosi antwortet auf noxcivi
11.03.2022 12:44
Benutzer noxcivi schrieb:
Benutzer bernd02 schrieb:
Was soll dabei illegal sein, wenn ich folgende Situation habe : Abschluß eines 24 Monate Vertrages mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber mit monatlichen Rabatt, ich kündige meinen Vertrag, 5 Monate vor Ablauf nehme ich wieder das Rückholangebot mit vergünstigten Smartphone oder ohne Smartphone aber monatlichen Rabatt an.

Die von Ihnen beschriebene Situation kann man auf zwei legale Weisen angehen:
1. Aufhebung des laufenden Vertrages und sofortiger neuer Vertrag über 24 Monate. Die neuen Bedingungen wie schneller/mehr Datenvolumen gelten sofort.
2. Vertrag laufen lassen bis zum Laufzeitende und neuer Vertrag mit Starttermin in 5 Monaten. Die vermutlich besseren Vertragsbedingungen treten mit dem neuen Vertrag in 5 Monaten in Kraft.

Die im Artikel beschrieben Fälle setzen jedoch auf eine illegale 3. Weise, welche eine Kombination aus 1. & 2. darstellt und gegen geltendes Recht verstößt.

Ja, genau so sehe ich das auch. Fall 1 und 2 sind korrekt, aber eine Mischung davon nicht. Ich hatte das grade bei 1und1 DSL. 7 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Anapssung gemacht, und dann wäre die neue Laufzeit 31 Monate gewesen. Aber im Controllcenter haben sie weiter den August 22 als Vertragsende geführt, das hätten sie erst im August angepasst. Sonst wäre einem das nämlich ins Auge gesprungen, das hier Fall 1 und 2 Illegal gemischt werden.
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[3] aerox-rossi antwortet auf bernd02
12.10.2020 13:36
Benutzer bernd02 schrieb:

Da ist es doch korrekt vom Anbieter, das sich die neuen 24 Monate erst nach Ablauf der 5 Restmonate anschließen. Schließlich bezieht sich das subventionierte Smartphone oder der monatliche Rabatt(dessen Refinanzierung) auf 24 Monate und nicht 19 Monate.

Man sollte einfach die vorzeitige Vertragsverlängerung weg lassen.
In Zukunft frühestens am Folgetag des regulären Laufzeitendes verlängern.

Zwei Leute haben ein Problem.
Jammern, weil sie wahrscheinlich nicht lesen können und nun ihre Chance wittern, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Viele andere, die kein Problem mit dieser Praxis haben, tragen in Zukunft ggf. die Konsequenzen?
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[3.1] charly6 antwortet auf aerox-rossi
15.10.2020 14:38

2x geändert, zuletzt am 15.10.2020 14:45
Wo ist das Problem für die Nutzer und die Provider?
Einigen Nutzern wird suggeriert "günstig" ein Handy zu erwerben und dadurch evtl. noch mehr Gefahr zu laufen sich zu überrschulden.
Lösungsvorschlag: Der Provider kann die Einmalzahlung höher setzen wenn jemand vorab ein neues Handy mit, dann neuem 24-Monats-Vertrag, haben möchte. Der potentiell "blauäugige Handyjunkie" wird sich dann überlegen ein "teures" Handy zu kaufen.....und das ist gut so.
Die Verbraucherzentralen können da sicher ein Lied von singen und haben aus diesem Grund die Klage zum Schutz solcher Menschen angestrengt. Prima

Ausserdem haben da nicht nur 2 Leute das Problem nicht lesen zu können sondern vor allen Dingen haben Provider das Problem Gesetze die ihren Arbeitsbereich betreffen nicht lesen und umsetzen können....