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Solange das fahrlässige Schreiben unberechtigter Rechnungen nicht "abmahnbar"


08.08.2012 14:04 - Gestartet von Kai Poehlmann
oder gar strafbar ist, solange wird es immer so weitergehen.

Schliesslich entstehen dem Rechnungsschreiber ja keine nennenswerten Kosten und einige/viele zahlen ja.

Tolles System!

Grüsse,
Kai Pöhlmann
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[1] GrößterNehmer antwortet auf Kai Poehlmann
08.08.2012 14:13
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
oder gar strafbar ist, solange wird es immer so weitergehen.

Schliesslich entstehen dem Rechnungsschreiber ja keine nennenswerten Kosten und einige/viele zahlen ja.
Also alle mal schön von denen einen Nachweis darüber anfordern, dass sie Forderungen gegen euch haben. Dann haben die Bürodrucker bei denen mal ein bisschen was zu tun...
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[1.1] Hightower antwortet auf GrößterNehmer
08.08.2012 16:18
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
oder gar strafbar ist, solange wird es immer so weitergehen.

Schliesslich entstehen dem Rechnungsschreiber ja keine nennenswerten Kosten und einige/viele zahlen ja.
Also alle mal schön von denen einen Nachweis darüber anfordern, dass sie Forderungen gegen euch haben. Dann haben die Bürodrucker bei denen mal ein bisschen was zu tun...

Mahnungen und Inkassobüros sind auch noch relativ Preiswert erhöhen aber den Druck auf den Empfänger enorm. Auch wenn man erst (wie Du schon im anderen Thread geschrieben hast) erst auf einen Mahnbescheid reagieren muss, falls die Forderung zu unrecht besteht.
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[1.2] Kai Poehlmann antwortet auf GrößterNehmer
09.08.2012 11:25
Moin!

Benutzer GrößterNehmer schrieb:

Also alle mal schön von denen einen Nachweis darüber anfordern, dass sie Forderungen gegen euch haben. Dann haben die Bürodrucker bei denen mal ein bisschen was zu tun...

Nö, Standard-Textbaustein oder gar keine Antwort ist doch
viel einfacher.

Ey, evtl ist die GbR ja auf einen Hartz-4 Empfänger eingetragen,
sodass Kunden, die irtümlich zahlen, auch keine Zahlungen
zurückbekommen können...

Grüsse,
Kai Pöhlmann
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[1.2.1] GrößterNehmer antwortet auf Kai Poehlmann
09.08.2012 12:35
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Nö, Standard-Textbaustein oder gar keine Antwort ist doch viel einfacher.
Aber auch Textbausteine müssen ausgedruckt werden. Und sollte es zu einem Prozess kommen, dürfte der Richter sicher interessiert daran sein, warum der Laden auf Anfrage nicht seine Anspruchsgrundlage nachweisen kann. Bei der Anzahl an Betrugsfällen, über die man immer wieder liest, sollte doch jeder misstrauisch werden, wenn er eine Rechnung von einer Firma kriegt, von der er noch nie was gehört hat.

Als VictorVox (jetzt Drillisch) mir damals ein Inkasso-Büro auf den Hals gehetzt hat, hab ich denen ihren Mist gleich postwendend zurück geschickt, mit dem Hinweis, dass mir VV nicht angezeigt hat, dass es irgendwelche Ansprüche an Dritte abgetreten hat. Da kamen dann auch ganz brav ca 50 Seiten mit allem möglichen bürokratischen Zeugs in einem sehr dicken Umschlag, schön mit Textmarker verziert. Da hat sich jemand sicher ein paar Stunden dran aufgehalten. Daraufhin habe ich kurz geantwortet, dass ich die Ansprüche von VV nicht anerkenne und auf weitere Schreiben nicht mehr reagiere. Außerdem habe ich mir vorbehalten eine negative Feststellungsklage zu erheben und meine eigenen Forderungen gegen VV und bei ungerechtfertigten Eintragungen in Wirtschaftsauskunfteien Schadenersatz gerichtlich geltend zu machen.

Eine Zahlungsaufforderung kam noch, ein paar Monate später dann der Mahnbescheid. Damit gings dann zum Anwalt. Ungefähr ein Jahr später hat das Amtsgericht dann festgestellt, dass VV bzw. Drillisch durch sein eigenes Abrechnungssystem nicht durchsteigt, seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht hat, und dass meine fristlose Kündigung rechtmäßig war.

Gruß
GrößterNehmer